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30 Seiten

Aktien (Version vom 11.05.2026)

Aktuelles und Alltägliches · Kurzgeschichten
Storybild
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Outline / Inhaltsverzeichnis
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Prolog
Haftungsausschluss/Disclaimer
1. Investition in Aktien
1.1 Was ist eine Aktie?
1.1.1 Inhaberaktie
1.1.2 Namensaktie
1.1.2.1 Vinkulierte Namensaktie
1.1.3 Stammaktien, Vorzugsaktien, Nennwertaktien, Stückaktien, Gratisaktien (Berichtigungsaktien, Zusatzaktien)
1.1.3.1 Identifikationsnummern (national/international)
1.1.4 Kurs der Aktie
1.1.4.1 Briefkurs
1.1.4.2 Geldkurs
1.1.4.3 Spread
1.2 Rechtliche Grundlagen der Aktiengeschäfte
1.3 Wie kann ich Aktien kaufen?
1.3.1 Kann man eine bestimmte Aktie nur in einer Währung kaufen?
1.4 Inwieweit ist der Erwerb von Aktien sozial zu rechtfertigen?
1.4.1 Partizipiert ein Rüstungskonzern überhaupt an einem Kauf- bzw. Verkaufsvorgang..?
1.5 Aktienrückkauf
1.6 Rechtsformen der Aktiengesellschaft
1.6.1 Klassische Aktiengesellschaft (AG)
1.6.2 Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE).
1.6.3 Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
1.6.4 Familienaktiengesellschaft
1.6.5 Börsennotierte Aktiengesellschaft
1.6.6 Nicht börsennotierte Aktiengesellschaft
1.6.7 Stiftungs-AG
1.7 Squeeze-out/Squeezeout
Corporate Restructuring / Unternehmensumstrukturierung / Minderheitenausschluss / Kapitalmaßnahmen / Unternehmensübernahme

2. Rein subjektive Vorschläge/ Anmerkungen / Tipps
2.1 Aktienkauf auf Kreditbasis kaufen?
2.2 Home Bias
2.3 Sind Stammaktien oder Vorzugsaktien besser?
2.4 Dividenden
2.4.1 Wie häufig erhält der Aktionär eine Dividende?
2.4.2 Ex Dividende
2.4.3 Naturaldividende
2.4.4 Dividenden-Erwartungen
2.4.5 Bezugsrechte
2.5 Kann man auf die Analysten hören?
2.6 Medienberichte
2.6.1 Bärenmarkt
2.6.2 Bullenmarkt
2.7 Volatile Auffälligkeiten beachten
2.8 Wie hoch sollte der Börsenwert einer AG sein?
2.9 Verhältnis Eigenkapital zu Fremdkapital prüfen
2.10 Welche Branchen sollte der Börsenneuling bevorzugen?
2.10.1 Wertpapiere aus dem Bereich der Immobilien-Branche
2.10.1.1 REITs (Real Estate Investment Trusts)
2.10.2 Disruptive Technologiewerte
2.11 Wie und warum man Trittbrettfahrer spielen sollte
2.12 Bewertungsmöglichkeiten zum Wert einer AG
2.12.1 KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis)
2.12.2 Cashflow
2.12.3 KCV (Kurs-CashFlow-Verhältnis)
2.12.4 KBV (Kurs-Buchwert-Verhältnis)
2.12.5 Ausschüttungsquote
2.12.6 Betriebswirtschaftliche Kennzahlen zur Unternehmensbewertung
2.12.6.1 EBT
2.12.6.2 EBIT
2.12.6.3 EBITA
2.12.6.4 EBITDA
2.13 Kann/sollte man Börsenkrisen/Kurskrisen aussitzen?
2.13.1 Die 7-Prozent-Regel (Stop-Loss-Order)
2.14 Faustregel zum Aktienkauf

3 IPO

4 Fonds
4.1 Organisation dieser Fond
4.1.1 Aktiv verwalteter Fond
4.1.2 Passiv verwalteter Fond (ETF; Exchange Traded Fund)
4.2 Gewinnverwendung der Fonds
4.2.1 Ausschüttender Fond
4.2.2 Thesaurierende Fonds
4.3 Wie Insolvenz sicher ist ein Fond?
4.4 Cost Average Effekt
4.5 Fond Bewertungen
4.5.1 Alpha
4.5.2 Beta
4.5.3 Sharpe Ratio

5. Zertifikate
5.1 Discount-Zertifikat
6. Gray Eminences of Trading
7. Concluding Thoughts
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Prolog:

Liebe Webstories Leser!

Vor einiger Zeit hat mich jemand mal angesprochen bzw. gefragt, ob ich nicht auch mal etwas über Geldanlagen in „schwerer Zeit“ schreiben könnte. Ich habe lange darüber nachgedacht und mich dann dazu entschlossen dies einmal zu tun, u.a. auch, da das Thema Aktienrente (Generationskapital) ja immer noch politisch aktuell ist. Da es sich hier um ein heikles Thema handelt, weil „bei Geld“ bekanntlich „der Spaß aufhört“, sei mir der nachfolgende Disclaimer gewährt:

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Haftungsausschluss/Disclaimer:

Die folgenden Ideen/Informationen sind völlig
ohne jede Gewähr für Richtigkeit und die
Verwendung dieser erfolgt durch den Leser zu
100 Prozent auf eigenes Risiko! Totalverluste
beim Befolgen der Ideen sind jederzeit möglich.
Die nachfolgenden Ausführungen sind rein
persönliche Ansichten und Einschätzungen einer
Privatperson ohne jede Gewähr für Aktualität
und Richtigkeit. Diese ersetzten keinesfalls
die qualifiziertere Beratung durch einen
Bank-, Anlagen-, und /oder Vermögensberater etc..
Der Autor dieser Ausführungen rät in keinem
Fall zur Anlage von Teilen des Vermögens in
Aktien bzw. in irgendwelche bestimmte
Anlageprodukte / Anlagemöglichkeiten, wie z. B.
Genossenschaftsanteile, Aktien etc.! Er rät
aber auch nicht ausdrücklich davon ab!
Lasst Euch vor jeder Anlagenentscheidung
besser von einem Vermögensanlageexperten
(Bank, Versicherung, Rechtsanwalt ....etc.)
zusätzlich beraten.
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1. Investition in Aktien

Es folgen rein subjektive Tipps zunächst vor allem für Erstanleger/Kleinanleger /Einsteiger die den Trade (Stock trading) im Rahmen des steuerlichen Sparerpauschbetrages in Erwägung ziehen und bei denen ein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt. Grund:
Sicherlich ist allen bekannt, dass der Sparerfreibetrag (Sparerpauschbetrag) ein Steuerfreibetrag ist, welcher Einkünfte, wie z. B. Dividenden, Kursgewinne und Zinsen, welche man als Bürger im Steuer-Berichtsjahr durch Kapitalerträge erwirtschaftet hat, bis zu einer bestimmten Höhe von der Abgeltungsteuer befreit. Sollte man mit Wertpapieren handeln, welche ertragsmäßig über diesen Freibetrag im Steuerjahr weit hinausgehen, dann muss man (z. B.) bei der Aktien-Gewinnberechnung natürlich die zusätzlich anfallende Kapitalertragssteuer (*2) berücksichtigen, welche die o.g. Einkünfte (Erträge oberhalb der Pauschalbetragsgrenze) natürlich zum ordentlichen Teil wieder auffrisst. In diesem Fall würde ich einige der nachstehenden Infos, Hinweise, Berechnungen und Tipps anders formulieren.

######### (*2) Beginn Exkurs ############

Infos ohne Gewähr:

Die Abgeltungsteuer bzw. Kapitalertragsteuer beträgt im Jahr 2026 bisher in Deutschland pauschal 25 % auf die Kapitalerträge (z. B. Dividenden). Plus 5,5 % Soli (Solidaritätszuschlag), welcher auf diese Steuer zusätzlich erhoben wird, plus evtl. noch zusätzlich anfallende Kirchensteuer. Man kann von einer gerundeten Gesamtbelastung von ca. 28 Prozent inkl. Kirchensteuer ausgehen, welche der Fiskus abkassiert. Diese Steuerbeträge zieht die Depotbank direkt dem Kunden von z. B. der Dividende ab, bevor diese diesem den Rest der Dividende gutschreibt.

Beispiel einer Abrechnung ohne Berücksichtigung der Kirchensteuer. Der Sparer-Pauschbetrag wurde bereits aufgezehrt – ohne Gewähr -:

- Wertpapierbezeichnung: Total-Chaos-Dividendos AG
(Anm.: frei erfundener AG Name)

- Nominale 15,00 Stück
(Anm.: Anzahl der Aktien, welche man im Depot hat)

-Zins-/Dividendensatz 2,25 EUR (Anm.: reines Beispiel)

-Ex-Tag 05.05.2025

-Zahltag 07.05.2025

-Brutto EUR 33,75
(Anm.: 15 Stück * 2,25 EUR = 33,75 Euro)

- Kapitalertragsteuer 25,00% EUR 8,44
(Anm.: 33,75/100*25 = 8,4375 EUR gerundet auf 8,44 EUR)

- Solidaritätszuschlag 5,50% EUR 0,46
(Anm.: 8,4375/100*5,50 = 0,4640625 EUR gerundet auf 0,46 EUR)

-Gesamtbetrag zu Ihren Gunsten EUR 24,85 EURO
(Anm.: 33,75 EUR – 8,44 EUR – 0,46 EUR = 24,85 EUR

######### Ende Exkurs #################


1.1 Was ist eine Aktie?

Die Aktie (share) stellt eine anteilsmäßige Beteiligung am Produktivvermögen einer Aktiengesellschaft (AG) dar.
Die AG ist eine "Juristische Person" und hat somit eine eigene Rechtspersönlichkeit.
Ihr Besitz in elektronischer (z. B. Online-Depot) oder nicht elektronischer (Print-Ausfertigung, welche kaum noch gebräuchlich ist) Form, macht den Aktionär (shareholder) zum Teilhaber (nicht aber zum Gläubiger) bzw. zum Mitinhaber der AG. Der Aktionär erwirbt mit dem Wertpapierkauf gewisse Rechte. U.a. erwirbt er auch das Recht an der jährlichen Hauptversammlung (HV) physisch oder online Teil nehmen zu dürfen. Zu dieser Versammlung wird er in der Regel schriftlich eingeladen. In der Einladung steht dann oft auch schon sein Zugangscode für das Online-Portal der HV.
Je Aktie (Stammaktie) hat der Aktionär dort ein Stimmrecht, welches er selbst ausüben kann oder als Auftragsstimmrecht an Institutionen oder Personen seines Vertrauens auch abtreten kann. In der HV werden u.a. folgende Themen abgearbeitet:

- Kapitalerhöhungen
- Verwendung des Bilanzgewinns (Dividende)
- Änderungen der Satzung
- Entlastung des Aufsichtsrats
- Entlastung des Vorstands


Man kann zwischen folgenden Aktienbezeichnungen unterscheiden:

1.1.1 Inhaberaktie

Weiterverkauf durch "Einigung und Übergabe der Aktie". Der Eigentümer wird nicht namentlich registriert. Der physische Besitzer der Aktie hat das Stimmrecht und den Dividendenanspruch. Ein Eigentumswechsel der Aktie ist unproblematisch durchführbar.

1.1.2 Namensaktie

Wird mit dem Namen des Eigentümers im Aktionärsbuch (Aktienregister) geführt. Die AG kennt somit folgende Daten ihrer Aktionäre:

- Name
- Adresse
- Geburtsdatum
- Anzahl der Aktien, welche der Aktionär im Besitz hat.


1.1.2.1 Vinkulierte Namensaktie

Diese kann nur verkauft/übertragen werden, wenn der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat der AG zugestimmt hat. Es gibt Gewerbe, bei denen es sinnvoll ist, die eigenen Aktionäre jederzeit genau zu kennen. Damit kann man unerwünschte Personen und zweifelhafte Investoren (feindliche Übernahmeversuche) fernhalten. Innerhalb von Deutschland kommen solche Aktien aber eher seltener vor.

1.1.3 Stammaktien, Vorzugsaktien, Nennwertaktien, Stückaktien, Gratisaktien (Berichtigungsaktien, Zusatzaktien)

- Betrachtet man die Aktien nach den Rechten, die der Eigentümer aus dem Besitz derselben herleiten kann, dann kann man noch in Stammaktien und Vorzugsaktien unterscheiden.

- Bezüglich der Aktienform unterscheidet man in Nennwertaktien und Stückaktien. Für den Aktionär soll es angeblich egal sein, welche von diesen Formen bei ihm vorliegt. Diesen interessiert nur der Kurs dieser Aktien, welcher laufend von deren Nennwert abweicht, da dieser an Angebot und Nachfrage gekoppelt ist.

(1) Nennwertaktien:

Der Aktiennennwert ist ein fester Geldbetrag (1 Euro oder das X-fache von 1 Euro) und zeigt die Anteilshöhe am Grundkapital der AG auf.
Grundkapital der AG laut Satzung = Nennwerte*Anzahl emittierter Aktien

(2) Stückaktien:

Hier wird in den Aktienurkunden kein Betrag in Euro sondern nur eine Stückzahl angegeben. Jedes Aktien-Einzelexemplar ist dabei mindestens 1 Euro wert (anteiliger Grundkapitalbetrag).

(3) Gratisaktien (Berichtigungsaktien, Zusatzaktien)

Finanziert eine AG eine Kapitalerhöhung aus ihren eigenen Rücklagen (Gesellschaftsmittel) heraus, können Aktionäre kostenlos zusätzliche Aktien zugeteilt bekommen, ohne dass sich der Börsenwert der AG dadurch verändert. Dies hat aber eine negative Auswirkung (exBA) auf den Börsenkurs der Aktie (Berichtigungsabschlag).


1.1.3.1 Identifikationsnummern (national/international)

ISIN: Jede Aktie erhält eine spezifische internationale Identifikationsnummer (International Securities Identification Number)

WKN: Jede Aktie erhält eine spezifische nationale Wertpapierkennnummer

1.1.4 Kurs der Aktie

Die Aktie hat einen spezifischen Tageskurs (Tageswert), welcher u.a. durch folgende Faktoren bestimmt wird:

01. Unternehmensgewinn (G+V)
02. Vermögenswert der AG
03. Anzahl der ausgegebenen Aktien
04. Angebot und Nachfrage (Börse)
05. Konjunkturlage
06. Vertrauen und Ansehen der AG in der Öffentlichkeit (z. B. Gerüchteküche)
07. Dividenden Erwartung


Das Grundkapital der Aktiengesellschaft (AG) wird in Aktien aufgeteilt, welche einen Nennwert haben und gleichzeitig einen definierten Anteil am Grundkapital für den Aktionär dokumentieren. Man wird zu einem X-tausendstel Anteilseigner an einer Firma. Der Aktionär hat mit seiner Aktie einen Anteil am Grundkapital der jeweiligen Aktiengesellschaft.§ 8 des Aktiengesetz regelt die Höhe des Mindestbetrages einer Aktie (z. B. § 8 (2):"Nennbetragsaktien müssen auf mindestens einen Euro lauten).

Wenn eine AG z.B. 1.000.000 Aktien ausgegeben hat, dann hat derjenige der 100 Aktien gekauft hat einen Besitzanteil im Verhältnis 100:1.000.000 an der AG.

Der Aktionär haftet in der Regel nur mit dem Wert der Aktien, welche sich auch in seinem Eigentum (Depotbestand) befinden für die Verbindlichkeiten der AG.
Geht die AG in die Insolvenz und wird mangels Masse abgewickelt, hat der Aktionär sein diesbezügliches Aktienvermögen verloren.
Es gibt also beim Aktienbesitz immer auch ein theoretisches Totalverlustrisiko der Geldanlage. Dieses Verlustrisiko ist aber, wenn man den richtigen Aktienwert ausgewählt hat, meiner Meinung nach, überschaubar gering, da es bei gewissen Firmen allein aufgrund ihrer Größe und ihrer Systemrelevanz sehr unwahrscheinlich ist, dass diese in der nächsten Zeit bankrottgehen.

An dieser Stelle möchte ich gleich einmal auf die bescheidenen Gewinnchancen beim Kauf von teuren Lottoscheinen hinweisen. Man sollte sich vielleicht mal überlegen, wie viel Geld man im bisherigen Leben schon an Lottoscheinen (*1) und Glückslosen verplempert hat. Es könnte sein, dass das Aktienrisiko hier weitaus besser wegkommt.

######## (*1) Beginn Exkurs ##########################

Welche Chancen bietet das Lottospiel?

Einen 6er mit Superzahl im Lotto 6 aus 49 zu haben, hat eine Wahrscheinlichkeit von 1:139.838.160 . Einen einfachen 6er im Lotto 6 aus 49 zu haben, hat eine Wahrscheinlichkeit von 1:13.983.816 und berechnet sich wie folgt:

49*48*47*46*45*44 = 10.068.347.520

6*5*4*3*2*1 = 720

10.068.347.520 / 720 = 13.983.816

######## Ende Exkurs ############################


- Vergleich Sparbuchzinsen und Aktien-Kursgewinne -:

Beim schnellen An- und Verkauf von Aktien sollte man berücksichtigen, dass man diesen Kursgewinn nicht mit den normalen Jahreszinsen eines Sparbuchs vergleichen kann, da dieses die Zinsen einmal jährlich für ein ganzes abgelaufenes Spar Jahr mit 365 Tagen gutschreibt.
Wenn ich innerhalb eines Monats Aktien mit Kursgewinn gekauft und wieder verkauft habe, dann sollte man vor dem Vergleich welche Anlageform (z. B. Aktie oder Sparbuch) die bessere war, diesen Monats-Gewinn auf 365 Tage hochrechnen. Besser vergleichbar ist die Jahres-Aktiendividende mit den Jahres-Sparbuchzinsen.

1.1.4.1 Briefkurs

Der Briefkurs (Offer, Ask, Verkaufskurs, Verkaufspreis, Ask-Kurs, Asking-Price, Angebotsseiten-Preis) stellt den Preis dar, zudem eine Aktie vom Verkäufer (z.B. Aktienhändler) dem Käufer (z. B. über die Börse) angeboten wird. Der Briefkurs liegt in der Regel immer über dem sogenannten Geldkurs und stellt den Preis dar, den der Käufer für das Wertpapier am Tag X zur Uhrzeit Y am Börsenplatz Z zu zahlen hat. Der Kurs für eine bestimmte Aktie kann je gewählten Börsenplatz zum gleichen Zeitpunkt unterschiedlich sein.

1.1.4.2 Geldkurs

Der Geldkurs (Bid, Bid-Price, Ankaufspreis, Ankaufskurs) ist der Preis, den ein Käufer für eine Aktie zu zahlen bereit ist.

1.1.4.3 Spread

(Geld-Brief-Spanne)
Der Spread ist die Differenz zwischen Briefkurs (Verkauf) und Geldkurs (Ankauf). Im Spread spiegelt sich die Situation bezüglich Angebot und Nachfrage wider.


1.2 Rechtliche Grundlagen der Aktiengeschäfte

Die juristischen Grundlagen und Regelungen findet man u.a. im deutschen Aktiengesetz. Dieses behandelt/regelt u.a. folgende Themenbereiche:

- Allgemeine Vorschriften

- Rechtsverhältnisse

- Gründung und Verfassung der AG mit Aufgabe der Organe einer AG (Aufsichtsrat/Vorstand)

- Hauptversammlung (Einberufung, Rechte, Stimmrechte, Vorzugsaktien)

- Rechnungslegung / Verwendung der Gewinne

- Liquidation der AG

1.3 Wie kann ich Aktien kaufen?

Nichts ist leichter als das!
Man geht einfach zu seiner Bank und eröffnet dort ein Aktiendepot. Oft geht das sogar Online, wenn man dort schon Kunde ist, ohne dass man bei seiner Bank persönlich noch einmal dazu vor Ort erscheinen muss.
Beim Depot handelt es sich um ein separates Konto (neben dem Girokonto/Gehaltskonto) bei einer (Effekten-)Bank, auf dem die Aktien, welche man gekauft hat, verwaltet und verbucht werden. Je nach Bank werden dafür keine oder regelmäßige Depotgebühren ab-/unabhängig von der Anzahl der darin befindlichen Aktienwerte fällig. In der Regel werden dann Kauf- und Verkaufsaufträge von Aktien Realtime-online durch den Aktionär selbst via Internet abgewickelt. Für diese Kauf- und Verkaufsaufträge verlangen die Banken dann normalerweise noch einmal jeweils eine geringe überschaubare Gebühr bzw. Provision.

Gebührenbeispiel je Kauf-/ Verkaufsvorgang:

Grundgebühr 5,00 Euro + 0,25% vom Kurswert, max. 70 Euro + Handelsplatzgebühr in Höhe (je nach Bank und Handelsplatz) von 0,0 Euro bis z.B. 3 Euro.

Diese Kauf- und Verkaufsgebühren und die angefallenen Depotkosten muss man natürlich bei der Verkaufsentscheidung zu einer Aktie mit dem Kursstand X am Zeitpunkt Y berücksichtigen, damit man sich nicht selbst ins Knie schießt und nachher weniger rausbekommt als man reingesteckt hat. Es ergibt je nach Kurshöhe also keinen rechten Sinn, wenn man nur eine einzige Aktie einer XY-AG kauft, deren Kurswert geringer ist als die dabei anfallenden Transaktionsgebühren. Wie soll man diese je wieder mit einem Gewinn loswerden? Folglich empfiehlt es sich, meiner Meinung nach, nicht nur eine einzelne Aktie der XY-AG zu kaufen, sondern gleich 50 oder 100 auf einmal, weil die Gebühren dann nicht nur eine einzelne Aktie belasten, sondern sich die Ankaufs- und Verkaufsgebühren auf 50 oder 100 Aktien verteilen.

Während beim Kauf einer einzelnen Aktie, deren Kurswert manchmal schon nach oben explodieren müsste um je wieder mit Gewinn verkaufen zu können, genügt beim Kauf von 50 oder 100 Aktien einer AG schon eine kleine Kurssteigerung um auch nach Berücksichtigung der angefallenen und noch anfallenden Kosten in die Gewinnzone zu kommen.

Vor Banken, welche Aktienkauf- und Verkaufsorder nur per Rauchzeichen, Buschtrommeln, stille Post, Rohrpost, Sprachtelefon, Fax oder Brief-Postweg abwickeln, sollte man vielleicht besser einen großen Bogen machen, da es gerade beim Aktienhandel darauf ankommt, dass man schnell kaufen und verkaufen kann. Und so etwas geht vernünftig, meiner Meinung nach, nur via Internet online Realtime innerhalb der normalen Börsenzeiten (Börsenplätze z.B. Frankfurt, Hamburg, Düsseldorf, München, Berlin, Direkthandel) mittels heimischen PC oder Smartphone. Das Gleiche gilt für Banken, welche ihre diesbezüglich zuständige Aktienabteilung nur in der Zeit von z.B. Montag 11:38 Uhr bis Freitag 10:14 Uhr geöffnet haben und in Kalenderwochen mit Vollmond und schon gar nicht in der Mittagspause von 12:17 Uhr bis 14:13 Uhr vom Kunden bzw. Aktionär belästigt werden wollen. Auch Bankfilialen, welche Kauf- und Verkaufsaufträge nicht sofort ausführen können, weil der dafür zuständige Sachbearbeiter "zurzeit in Malle auf Urlaub" ist oder „Burnout hat“, sollte man wohl besser meiden, genauso wie share broker and share dealer, die, wenn man diese nach dem aktuellen Kurswert einer Aktie befragt, die Tageszeitung hervorziehen und in den dortigen Kurszettel schauen.

Wahrlich wahrlich ich sage Euch, sofern es überhaupt noch solche Dinosaurier Banken gibt, werden diese nicht mehr lange am Aktienmarkt zu finden sein! Denn das ist die schöne Seite des Kapitalismus, nämlich, dass auf seine gnadenlosen Markt-Selbstreinigungskräfte Verlass ist, solange der Staat sich nicht einmischt.

1.3.1 Kann man eine bestimmte Aktie nur in einer Währung kaufen?

Dual Listing/Cross Listing:

Es gibt große Aktiengesellschaften, deren Aktien sowohl in Euro (z.B. bei der Xetra, Börse Tradegate) als auch z.B. in US-Dollar oder britischen Pfund (GBP; bei der London Stock Exchange) gehandelt werden. Der Handel erfolgt aber nicht am gleichen Börsenplatz gleichzeitig in verschiedenen Währungen. Dies wird durch Dual Listing oder ADRs (American Depositary Receipts) ermöglicht.
Wenn man z.B. Aktien kauft, welche in britischen Pfund notieren, hat man zusätzlich zum Kursrisiko ein Fremdwährungsrisiko. Die steuerliche Behandlung kann je nach Land und Währung sehr unterschiedlich sein. Themen wie Quellensteuer-Problematik und Doppelbesteuerungsabkommen sollten vom Aktionär berücksichtigt werden.
Theoretisch wäre es auch möglich, dass die eigene Depot-Bank für die Devisen Umrechnung der Dividenden eine zusätzliche Umrechnungsgebühr verlangt.
Meiner Meinung nach sollten Kleinaktionäre u.a. deswegen besser nur Euro Werte kaufen.


1.4 Inwieweit ist der Erwerb von Aktien sozial zu rechtfertigen?

Diese Frage kommt immer wieder (z.B. Rüstungsindustrie-Aktien) auf und bildet für den Aktien und ETF- Handelsmarkt (Exchange Traded Funds) kein Problem, weil es praktisch für jede Lebenseinstellung hier irgendwo ein passend zu geschneidertes Anlageprodukt gibt. Wer auf Nachhaltigkeit setzt, kann diesbezüglich auf die Einhaltung der ESG-Kriterien bei Anlage Produkten achten:

ESG-Kriterien für nachhaltige Wertpapieranlagen:

- Umwelt (Environmental, u. a. Klimaschutzthematik)

- Soziale Aspekte (Social)

- Verantwortungsorientierte Unternehmensführung (Governance, u. a. Compliance Thematik)

1.4.1 Partizipiert ein Rüstungskonzern überhaupt an einem Kauf- bzw. Verkaufsvorgang (An- und Verkauf bzw. Handel mit Aktien aus dem Bereich der Wehrtechnik), den ich als Aktionär über die Börse innerhalb des Sekundärmarktes abwickle?

Vielleicht kann man das mit dem Tausch von Fußballbildern für Klebe-Sammelalben zwischen Kindern vergleichen. Der Herausgeber der Bilder (Druckerei) verdient sein Geld, wenn er die gedruckten Bilder in den Erstverkauf (Primärmarkt) gibt. Wenn Käufer/Sammler A ein einzelnes seltenes Vereins-Wappen-Bild danach gegen 10 andere Bilder mit Sammler B tauscht, dann hat der Herausgeber (Druckerei) dadurch keinen direkten finanziellen Vorteil. Die Druckerei bekommt vom Verkaufsgewinn nichts ab.
Wenn man als Aktionär seine Aktien über die Börse verkauft, handelt man in der Regel mit einem anderen Anleger/ Interessenten den Preis dafür aus. Die Aktien werden also auf dem Sekundärmarkt mit Gewinn oder Verlust an einen anderen Aktionär übertragen.
Das Rüstungsunternehmen ist an diesem Handel nicht direkt beteiligt und erhält somit auch kein Geld aus diesen Transaktionen. Investoren wickeln den Handel untereinander, ähnlich einem An- und Verkaufsgeschäft für Second-Hand-Waren, selbstständig ab.
Indirekt könnte der Rüstungskonzern aber dadurch doch partizipieren, wenn sein Aktienkurs durch das höhere Handelsvolumen beeinflusst wird. Eine höhere Marktkapitalisierung könnte sich positiv auf die AG auswirken.
Anders verhält es sich beim Primärmarkt, wenn Aktien erstmals zum Kauf angeboten werden (z. B. IPO-Börsengang). Das durch den Verkauf angesammelte Investoren-Kapital kommt dann dem Rüstungskonzern direkt zugute. Im ähnlichen Sinne gilt dies für Aktienrückkäufe durch die AG oder wenn der Konzern für Wehrtechnik neue Aktien ausgibt und diese zum Kauf anbietet, weil er plötzlich mehr Kapital benötigt.

Persönliches Fazit:
Jeder Mensch muss vor seinem Gewissen selbst entscheiden, ob er Aktien aus dem Bereich der Wehrtechnik kauft oder nicht. In Kriegszeiten glauben viele zynisch, dass Wehrtechnik sichere Gewinne garantiert. Dies ist aber nicht immer der Fall. Wenn ein Rüstungsunternehmen z. B. massenweise Drohnen produziert, die einen Einzelpreis von 40.000 Euro haben und plötzlich ein Start-up-Unternehmen, Wegwerf-Drohnen aus wasserabweisender Dickpappe mit gleicher Leistungsfähigkeit für 3.000 Euro je Stück anbietet, ist es nur eine Frage der Zeit, bis der Nachfragemarkt umschwenkt. Weiterhin sollte man die sehr hohen Entwicklungskosten der Waffensysteme berücksichtigen.

- Politisches Risiko! -

Zum Glück stehen diese Konzerne unter der genauen Beobachtung durch die Politik, welche nicht allen Exportwünschen der Konzerne nachkommt. Je nach politischer Wetterlage kann die Auftragserwartung solcher Firmen schnell gedämpft werden. Auch können bereits unterzeichnete Großaufträge jederzeit durch politische Intervention kurze Zeit später wieder zu Nichte gemacht werden. Allein schon aufgrund des völlig unkalkulierbaren nationalen und internationalen „Politischen Risikos“, völlig unabhängig von der Moralfrage, gefallen mir Aktien aus dieser Branche nicht. Aber, wie gesagt, dass muss jeder für sich selbst entscheiden!


1.5 Aktienrückkauf (§ 71 Aktiengesetz)

Aktiengesellschaften können bereits ausgegebene eigene Aktien auch wieder im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und Grenzen von den eigenen Aktionären oder über die Börse zurückkaufen und vernichten (verdeckte Kapitalausschüttung). In der BRD wird ab ca. 1998 davon verstärkt Gebrauch gemacht. Die Dividenden oder Teile davon werden z.B. zum Rückkauf verwendet, was zu einem Kursanstieg führt/führen kann. Dies kommt indirekt dann auch wieder den eigenen Aktionären zugute. Die Anzahl der im Verkehr befindlichen Aktien wird dadurch reduziert. Dies steigert den Gewinn je Aktie und hat auch Steuervorteile für den Aktionär.


1.6 Rechtsformen der Aktiengesellschaft

1.6.1 Klassische Aktiengesellschaft (AG)

Aktionäre haften nur mit ihrer Einlage bzw. mit ihrem Anteil.

1.6.2 Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE).

Dieses Unternehmen ist in der EU grenzüberschreitend tätig

1.6.3 Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Dies ist eine Mischform aus Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft. Der Komplementär haftet hier zwar unbeschränkt, die Aktionäre haften aber nur mit ihrer Einlage. Der Komplementär führt in der Regel die Geschäfte der AG.

1.6.4 Familienaktiengesellschaft

Es handelt sich hier um eine AG, welche überwiegend im Besitz einer Familie ist.

1.6.5 Börsennotierte Aktiengesellschaft

Bei dieser AG werden deren Aktien an der Börse gehandelt.

1.6.6 Nicht börsennotierte Aktiengesellschaft

Dies ist eine private AG. (z. B. eine Familienaktiengesellschaft). Deren Aktien werden nicht an der Börse gehandelt.

1.6.7 Stiftungs-AG

Hier wird die Mehrheit der Aktien von einer Stiftung verwahrt, welche diese AG auch kontrolliert.

1.7 Squeeze-out/ Squeezeout
Corporate Restructuring / Unternehmensumstrukturierung / Minderheitenausschluss / Kapitalmaßnahmen / Unternehmensübernahme

Es können sich bei einer Aktiengesellschaft plötzlich Gründe ergeben, welche eine grundlegende Veränderung der Rechtsform ratsam erscheinen lassen. Solche Gründe sind z.B.:

01. Börsenrückzug (Going Private)
02. Vereinfachung der Unternehmensstruktur
03. Wunsch nach alleiniger Entscheidungsgewalt
04. Konfliktvermeidung
05. Effizienzsteigerung
06. Reduzierung von Kosten

Gemäß den §§ 327 bis 327f des AktG (Aktiengesetz) besteht eine aktienrechtliche Squeeze-out Möglichkeit, wenn ein Mehrheitsaktionär mindestens 95 % der Aktien oder Stimmrechte in seinem Besitz hält (siehe auch: Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz §§ 39 bis 39 WpÜG).

Beim Squeeze-out (Ausquetschen) Verfahren werden zwangsweise Aktienanteile von Minderheitsaktionären auf Mehrheitsaktionäre übertragen. Die Minderheitsaktionäre sind dann verpflichtet, ihre Aktien zu einem festen Preis zu verkaufen. Der Mehrheitsaktionär wird auf diesem Weg als zukünftiger Alleinaktionär die restlichen und vielleicht lästigen Kleinaktionäre los und übernimmt die vollständige Kontrolle über die Aktiengesellschaft. Sind die Kleinaktionäre mit dem angebotenen Preis nicht einverstanden, bleibt diesen praktisch nur noch der Klageweg. Wird durch die Einreichung der Klage beim zuständigen Gericht das Squeeze-out Verfahren unterbrochen, kann dies beim bisherigen Mehrheitsaktionär zu finanziellen Verlusten führen, wenn dadurch eine geplante Umstrukturierungsmaßnahme zeitlich verzögert wird.
Es soll deswegen schon Minderheitsaktionäre (Besitzer von ein paar Aktien) gegeben haben, welche eine Klage gegen ein angeblich zu geringes Aktienkaufangebot vor Gericht eingebracht haben, obwohl es diesen gar nicht um den Preis ging. Warum nur?


2. Rein subjektive Vorschläge
- ohne jede Gewähr -:

Es folgen rein subjektive Vorschläge für, meiner Meinung nach, halbwegs solide Kaufkriterien / Kaufentscheidungen - n u r für Börsenneulinge -:

2.1 Aktienkauf auf Kreditbasis kaufen?

Für alle, welche noch keine tiefgreifende Erfahrung im Aktienhandel haben, ihre Ehe nicht leichtsinnig aufs Spiel setzen wollen, ihre Kinder und Familie lieben, vom Nachbarn auch Morgen noch gegrüßt werden wollen, nicht als zukünftiger Erbe auf den Pflichtanteil reduziert werden möchten und auch lang- oder kurzfristig nicht im Schuldenturm bei Wasser und Brot landen möchten, hier zunächst meine persönliche Grundregel:

!! N i e m a l s einen Aktienkauf mit Krediten finanzieren !!

So etwas ist nur etwas für beratungsresistente Hasardeure bzw. Zocker-Profis mit einem Nervengeflecht aus Stahl und selbst diese haben sich schon um Haus und Hof dadurch verzockt. Denkt immer daran, dass Ihr nie ein Gordon Gecko der Wall Street sein werdet. Das ist alles Film und nichts als Illusion.

Mein Vorschlag:

Mit dem Ehemann/ Ehefrau/ Lebenspartner/in einen bestimmten Höchstbetrag aus dem schon vorhandenen Vermögen gemeinsam festlegen, mit dem maximal gehandelt wird. Wird dieser Betrag durch Fehlinvestitionen aufgebraucht, sollte Einigkeit darüber bestehen, dass man zukünftig die Finger vom Aktiengeschäft lässt.

2.2 Home Bias:

Soll man Aktien nur von deutschen Unternehmen kaufen?

Völlig subjektiv würde ich allen Börsenneulingen raten, zunächst besser nur deutsche (maximal welche aus dem EU-Mitglieds-Raum) Aktien zu kaufen.
Der Grund hierfür ist u. a. neben der besseren Beurteilungsmöglichkeit (u. a. Prospekte, Presseartikel und Informationen in deutscher Sprache) u. a. auch das Vermeiden von Wechselkursschwankungen und Quellensteuer, was die Dividende ordentlich schmälert.

Beispiel Dividende:

Auszahlung der Dividende für 100 Aktien einer Aktiengesellschaft die man im Depot hat:

100 Aktien * 0,66 Euro Dividende = 66,0 Euro - (26,5 % QuSt.) 17,49 Euro = 48,51 Euro gekürzte Auszahlung und Gutschrift auf das eigene Depotkonto. Einige Länder erheben sogar 35 % QuSt. Man muss bei der Wahl der Aktiengesellschaft also auch immer den Dividendenauszahlungsverlust durch eine evtl. anfallende Quellensteuer mit einberechnen.

Das Thema Doppelbesteuerungsabkommen und Rückerstattungsmöglichkeiten ausländischer Steuern möchte ich an dieser Stelle nicht weiter vertiefen, da dies meiner Meinung nach für den Börsen-Novizen an dieser Stelle zu weit führen würde.

2.3 Sind Stammaktien oder Vorzugsaktien besser?

Normalerweise kauft der Aktionär Stammaktien.
Für den Anfänger und Kleinanleger ist die Fokussierung auf (in der Regel) stimmrechtslose Vorzugsaktien, meiner Meinung nach, gar nicht schlecht, da diese teilweise gegenüber den Stammaktien höhere Dividendenerträge erbringen. Diese haben oft Vorteile gegenüber Stammaktien, wenn es um den Insolvenz-Liquidationserlös oder die Gewinnbeteiligung geht.
Man sollte sich realistisch die Frage stellen, was man eigentlich davon hat, ein Stimmrecht in Form von 50 Aktien zu haben, bei einem Konzern der z.B. 10.000.000 Aktien insgesamt ausgegeben hat. Auf Deutsch: Man hat, obwohl man Aktionär und Anteilseigner an der AG ist, ohnehin mit 50 Aktien dort nichts zu melden.


§ 139 (1) Aktiengesetz: "Für Aktien, die mit einem Vorzug bei der Verteilung des Gewinns ausgestattet sind, kann das Stimmrecht ausgeschlossen werden" (Vorzugsaktien ohne Stimmrecht vgl. auch § 12 Aktiengesetz).


2.4 Dividenden:

Zahlt die AG auch eine Dividende?

Man sollte vor dem Aktienkauf vielleicht besser erst einmal prüfen, ob nach der jeweiligen nächsten Hauptversammlung gemäß Beschlussantrag auch eine Dividende (Zins als Lohn der Anlageangst) ausgezahlt werden soll (§ 174 Aktiengesetz).
Je nach Bilanzgewinn der AG erfolgt eine jährliche Gewinnausschüttung (Dividende), welche von der Hauptversammlung der AG beschlossen wird. Hat man „junge Aktien“ erstanden, kann es sein, dass diese im Gegensatz zu den „Alt Aktien“ für das laufende Geschäftsjahr nur eine reduzierte Dividendenberechtigung erhalten.

Persönliche Anmerkungen:

Es macht schon nachdenklich, wenn hochgelobte globale Unternehmen mit einem sehr hohen Börsenwert keine Dividende auszahlen. Vielleicht sollte man sich nicht zu sehr durch Hochglanzprospekte beeindrucken lassen.
Es soll weltweit tätige IT-Riesen geben, welche angeblich nur deswegen keine Dividenden an ihre Aktionäre auszahlen, da diese ihre Gewinne lieber in Forschung, Expansion, Wachstum, Übernahmen, neue Geschäftsfelder, Technologie Entwicklung und Innovation zurück investieren. Das Geld soll im eigenen Haus bleiben.
Dies führt beim Aktionär schnell zu einem Problem, wenn der Aktienkurs von diesen einmal abschmiert und der Aktionär diese Werte dann endlos und Dividenden los weiterverwahren oder nur mit Verlust noch verkaufen kann.

############ Exkurs #############

Nebenbei mal angemerkt.
Manche IT-Firmen sind ohnehin manchmal aufgeblasene global-kapitaltechnische Konstruktionen, bei denen man sich fragt, welcher tatsächlich greif- und verwertbare Substanzwert (Patente, Grundstücke, kaufmännisch technische Betriebseinrichtung, Immobilien …. etc.) eigentlich hinter deren Geschäftsmodell steckt. Was sind das für krisenverwertbare Sicherheiten, die diese im Notfall für ihre Aktionäre zu Geld machen können, wenn sich deren Vermögen und Besitztümer (z.B. Fantasie-Grundstücke) u.a. auf irreales virtuelles Eigentum (digitale Güter) stützt, welches nur in der Pseudowelt (Metaversen) der Bits und Bytes an zahlungswillige 3-D-Brillen tragende Avatare verkauft werden kann, welche zum Teil den Bezug zur Realität außerhalb ihrer Cyberwelt schon verloren haben? Welcher Richter/Gutachter soll im Streitfall klären, welchen Euro oder Dollar Wert ein virtuelles „Ritterschwert“ hat, welches ein Pseudowelt-Besucher dem anderen Besucher der Fantasieblasenwelt vom ebenso virtuellen Pferd gestohlen hat um es später auf seinem eigenen digitalen Hengst frech weiter im nicht real existierenden Cyber-Kosmos mit sich herum zu führen? Liegt dann juristisch überhaupt ein Diebstahl vor? Oder ein Verstoß gegen das Urheberrecht, wenn der "Bestohlene" das Schwert vorher künstlerisch in der virtuellen Welt gestaltet hat?
Das traditionelle Urheberrecht, welches für die analoge Welt geschaffen wurde, wird reformiert werden müssen, um den Besonderheiten der digitalen und virtuellen Welt gerecht werden zu können. In Metaversen können virtuelle Gegenstände viel Geld kosten. User können dort digitale Güter käuflich erwerben. Hierzu gehören bereits virtuelle Häuser, Fahrzeuge, Kleidung und Accessoires. Also nicht körperliche Dinge, welche eigentlich gar nicht existieren. Es ist hier von NFTs (Non-Fungible Tokens) die Rede, welche das Besitzrecht und die Einzigartigkeit garantieren. Für begehrte virtuelle Objekte sollen bereits Dollar-Beträge im Millionenbereich geboten worden sein.
Die Metaversen stellen somit teilweise eine neue digitale Wirtschaftswelt bereit, in der bereits reale finanzielle Transaktionen für digitale irreale Produkte stattfinden.

############ Exkurs Ende ##########


Falls es Aktien mit einem außergewöhnlich hohen Kurswert gibt, welche gleichzeitig auch ein sehr hohes KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis s.u.) haben und bei denen alle Analysten fast schon hysterisch nur noch "KAUFEN! KAUFEN!" schreien, sollte man als Novize die Ruhe bewahren, genauer hinsehen und an die amerikanischen Goldgräbersiedlungen denken, die heute nur noch Menschen verlassen und zerfallen mit im Wind klappernden Saloon Türen zu besichtigen sind. Bei diesen kann man das bittere Ende einer Goldgräbermoral sehen. Wer hat bei den Gold digger am Klondike River ab 1896 nC eigentlich das große Geld gemacht? Derjenige, welcher 14 Stunden am Tag wie ein Besessener Gold in seinem Claim gewaschen bzw. geschürft hat, oder derjenige, welcher diesen in Ausnutzung seiner dortigen Monopolstellung Schaufeln, Pistolen, Gewehre, Lampen, Siebe und Hacken vor Ort verkauft hat? Oft waren es zusätzlich die Betreiber der dortigen Saloons, die Coffin makers and grave-digger, welche richtig abkassierten.
Nebenbei, wo wir gerade beim Goldrausch sind. In letzter Zeit habe ich immer wieder gehört, dass wegen der Entwicklung des Goldpreises von gewissen Strategen dazu geraten wurde nun auch Aktien von kleineren Goldminen-Betreibern in Kanada, Mali, USA, Demokratische Republik Kongo, Dom.Rep., Peru, Tansania, Argentinien und/oder Chile zu erwerben. Wer so etwas vorhat, sollte ganz genau hinschauen und sich u. a. auch mal ansehen wie viel Gramm Gold diese mit jeder ausgebuddelten Tonne Gestein wirklich in ihrer Mine fördern. Wenn man hierzu glaubhafte Angaben hat, kann man dies ins Verhältnis zur maximal geschätzten Förderkapazität je Minen-Schürftag setzen und sich dann durch Kenntnis des aktuellen Goldpreises schnell selbst ausrechnen, ob eine solche Aktieninvestition etwas bringt. Manchmal genügt es auf die Homepage einer solchen Mine zu gehen und sich einmal die Bilder anzusehen. Taucht dort nur ein in die Kamera hinein lächelnder Digger (burrower) auf dem Bock seines blitzsauberen Radladers auf, welcher einen riesigen Gold-Nugget in die Kameralinse hält, sollte man sich vielleicht weitere Gedanken darüber machen, ob das bessere Gold nicht doch das Beton-Gold (Immobilien) ist.
Aus dieser Erkenntnis heraus folgt später meine Empfehlung vor allem für die Aktienwerte aus dem Bereich Nahrungsmittel, Wasserversorgung, Energieversorgung, Immobilien, Versicherungen.

Ihr fragt, wo hier der tiefere Sinn liegt?

Ganz einfach, der o.g. Digger weiß am Morgen nicht, was er bis abends an Gold geschürft hat. Derjenige, der diesem vor Ort, vielleicht sogar mit einer Monopolstellung ausgestattet, aber Lebensmittel, Trinkwasser und Whisky verkauft, weiß, dass der Digger bei ihm regelmäßig erscheinen muss, wenn dieser in den Pampas überleben will. Es gibt Branchen, auf die man im Notfall verzichten kann. Auf eine Trinkwasserversorgung und auf Lebensmittel kann man weltweit eigentlich nie verzichten.
Bei Branchen aus dem Bereich der Internet-, Software & IT-Dienstleistungen sollte man sich vielleicht die Frage stellen, was da eigentlich an tatsächlichen materiellen und immateriellen Werten (z.B. Gebäude, Grundstücke, Betriebseinrichtungen, Urheberrechte, Warenzeichen und Patente) im Alleineigentum der AG vorhanden ist und ob diese Werte den jeweiligen Aktienkurs widerspiegeln bzw. nachvollziehbar machen. Auf die Dotcom-Blase im Jahr 2000 sei hier nochmals hingewiesen.
Überlegenswert ist es bei allen Branchen, wie lange eine Bank oder ein Bankenkonsortium eigentlich eine Aktiengesellschaft, welche einen bestimmten Börsenwert erreicht hat, überhaupt noch fallen lassen kann, ohne ihre eigene Existenz zu gefährden.

2.4.1 Wie häufig erhält der Aktionär eine Dividende?

Es gibt Aktiengesellschaften mit Monats-, Vierteljahres-, Halb-jahres- und Jahresdividende. D.h., dass einige nur einmal im Jahr ihre Dividende an die Aktionäre verteilen und andere zweimal, viermal oder sogar 12-mal im Jahr. Die monatliche Auszahlung einer Dividende könnte für Rentner (m/w/d) interessant sein.

2.4.2 Ex Dividende:

Der Aktienkurs eines Aktientitels (einer Aktie, einer AG) ist normalerweise unmittelbar vor der Hauptversammlung höher als kurz danach, da die AG durch die Ausschüttung der Dividende ja Geld an die Aktionäre verliert.

Ohne Gewähr:

Ausgezahlt wird die Dividende normalerweise am dritten Bankarbeitstag nach der Hauptversammlung.

§ 58 (4) Aktiengesetz: "Die Aktionäre haben Anspruch auf den Bilanzgewinn, soweit er nicht ........... ausgeschlossen ist. Der Anspruch ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. In dem Hauptversammlungsbeschluss oder in der Satzung kann eine spätere Fälligkeit festgelegt werden."

"Ex Dividende" kann man dann die Aktie normalerweise günstiger erwerben als vor der Ausschüttung. Anspruch auf eine Dividende hat derjenige, der am Tag der Hauptversammlung die Aktie im Depot eingebucht hatte. D.h., dass man bis noch fast vor dem Tag der Hauptversammlung eine Aktie kaufen kann, sich die Dividende einverleibt und kurze Zeit später die Aktie wieder verkaufen kann.
Doch Vorsicht!
Schon kurz nach der Hauptversammlung ist der Handelskurs der Aktie "ex Dividende", da sich der Aktienkurs um den Betrag der Dividende reduziert. So kann man schnell mit einem Verlust verkaufen.

2.4.3 Naturaldividende:

Dann gibt es noch die teilweise wenig bekannten Naturaldividenden.
Hier handelt es sich praktisch um Geschenke der Aktiengesellschaft an die eigenen Aktionäre. Darunter fallen z. B. Aktionen im Rahmen der jährlichen Hauptversammlung, bei denen jeder der daran vor Ort teilnimmt bei einer AG, welche z.B. Süßigkeiten herstellt, soviel Produkte kostenlos mitnehmen kann, wie er in der Lage ist diese mit seinen zwei Händen maximal aus dem Tagungsort heraustragen zu können. Auch kann es sein, dass für die Pausenzeit der HV ein kostenloses Buffet aufgebaut wird.
Es gibt Kreuzfahrt-Unternehmen, welche ab einer bestimmten Anzahl von gezeichneten / gekauften Aktien dem Aktionär ein Bordguthaben-Geschenk gewähren, welches dieser dann an Bord eines Kreuzfahrtschiffes in den überteuerten Shops einlösen kann.
Witzig ist, dass dies viele Kreuzfahrer, welche solche Aktien haben, überhaupt nicht wissen, da die AGs diese Informationen nicht „breit treten“.

2.4.4 Dividenden-Erwartungen:

Wie hoch sollte die eigene Dividendenvorstellung realistisch zurzeit sein?

Die eigene maximal realistische Dividendenerwartung (Dividendenrendite) sollte meiner Meinung nach zurzeit (2026) bei 2 bis 4 Prozent liegen. Alle AGs die höhere Dividenden versprechen, haben oft auch eine höheres Kursrisiko für den Aktionär. Man hat wenig davon, wenn man für z.B. 500 Euro Aktien gekauft hat, weil die AG 6 % Dividende verspricht, wenn kurze Zeit nach der Ausschüttung (Hauptversammlung) der Aktienkurs um 40 % absinkt und sich dann jahrelang nicht wieder erholt. Auch hier gilt die alte Weisheit unserer Omas und Opas:

"Niemand hat etwas zu verschenken!"

Und:

"Ich fürchte die Danaer, auch wenn sie Geschenke bringen!"


- Beispiel Dividendenrendite (vor Steuern):

Dividende 2,0 EUR je Aktie bei einem Kurs (Kurswert) von 50,0 EUR, dann (2,0 EUR * 100 /50 EUR) = 4 % Rendite.

Bei der Dividendenrendite setzt man die versprochene Dividende ins Verhältnis zum Kurswert. Die errechnete Rendite gilt aber nur für die aktuelle Berechnung, denn niemand kann hundertprozentig voraussagen, wie sich ein Aktienwert in den nächsten Jahren entwickeln wird. Ist die versprochene Rendite außergewöhnlich hoch, dann ist Vorsicht angesagt! Es kann sein, dass man das “Zins-gierige Raubtier Aktionär“ noch einmal richtig füttern und ködern will, bevor es mit den Kursen nach dem Festmahl zügig bergab geht. Solche hohen Versprechungen können auf offene oder versteckte Wirtschaftsprobleme der Aktiengesellschaft hinweisen.

2.4.5 Bezugsrechte

Wenn „junge Aktien“ im Zuge einer Kapitalerhöhung ausgegeben werden, dann erhält der Alt-Aktionär ein Bezugsrecht, was ihn berechtigt diese Aktien gemäß seinem Anteil am Grundkapital der AG bevorzugt zu kaufen. Der Altaktionär bekommt eine gewisse Entscheidungsfrist (z. B. 14 Tage und mehr) eingeräumt, in der er sein Bezugsrecht ausüben kann. Er kann das Bezugsrecht auch an der Börse verkaufen, da es dort gehandelt wird und dadurch zusätzlich zur Regel-Jahresdividende einen außerordentlichen Erlös aus seiner Wertpapier-Investition ziehen. Sinn der Ausgabe von Bezugsrechten ist es u.a. die bei der Kapitalerhöhung auftretenden Kursverluste und Kursgewinne (neuer Mittelkurs nach der Neu-Emission) für den Aktionär auszugleichen.


- Dividendenaristokraten:

AGs, welche mindestens 25 Jahre lang jedes Jahr eine höhere Dividende an die Aktionäre ausgezahlt haben.

- Dividendenkontinuität:

AGs, welche zuverlässig schon seit langer Zeit jedes Jahr eine Dividende auszahlen. Es gibt weltweit Konzerne, welche schon seit 1877 nC eine Dividende ausschütten und welche, die schon seit 64 Jahren ununterbrochen jährlich eine von Jahr zu Jahr immer höhere werdende Dividende ausschütten.

- Steuer:

Immer daran denken, dass Dividenden, genauso wie Zinsen vom Sparbuch Erträge darstellen, welche versteuert werden müssen. Die gesetzlichen Regelungen und Grenzen zum Freistellungsauftrag und Sparerpauschbetrag sind zu beachten. Beim Verteilen des Sparerpauschbetrages auf mehrere Konten besser dabei nicht das Aktiendepot vergessen.

2.5 Kann man auf die Analysten hören?

Grundsätzlich gilt, dass man auf sogenannte Fachleute immer hören kann und vielleicht auch sollte. Über das Ergebnis zu großer Leichtgläubigkeit muss man sich dann im Einzelfall aber nicht wundern.
Meine persönliche völlig unverbindliche Faustregel hierzu:

Mindestens 66,66 % der Analysten sollten "KAUFEN!" und maximal 33,33 % der Analysten "HALTEN!" empfehlen.
Wenn schon 50 % der Analysten "VERKAUFEN" sagen, besser den Aktienwert nicht kaufen.

Hierzu ist zu sagen, dass Analysten sicherlich oft gute Fachleute sind, aber auch die besten Analysten der Welt sind keine Wahrsager, welche unerwartete Ereignisse voraussagen können, welche plötzlich den Kurs der Aktie überraschend verändern. Und ob diese Analysten immer unparteiisch, objektiv, selbstlos und ungebunden ihre Analyse durchführen und veröffentlichen, müsste im Einzelfall vielleicht einmal genau durchleuchtet werden.
Weiterhin kommt auch der beste Analyst schnell zum Ende seiner Weisheit, wenn Staatspräsidenten bzw. große Deal-Maker aus dem hohlen Bauch heraus twittern und innerhalb von wenigen Minuten die weltweiten Börsenkurse zum oszillieren bringen. Zur Einschätzung der Frage, wie sich ein Kurswert zukünftig entwickeln wird ist nicht nur fachliches und mathematisches Wissen erforderlich, sondern vor allem auch Grundkenntnisse der Psychologie. Manche Kursschwankungen sind rein emotional (z.B. Panikverkäufe; vgl. "Nine Eleven") bedingt und haben mit dem tatsächlichen Wert einer Aktiengesellschaft gar nichts mehr zu tun. Manchmal werfen Investoren große Aktienpakete nur auf den Markt, weil diese befürchten, dass andere Investoren dies ebenfalls zeitlich vor ihnen tun könnten.

2.6 Medienberichte:

Man sollte darauf achten, dass es bis zum Kauftag der gewünschten Aktien keine besorgniserregenden aktuellen negativen Nachrichten über den Aktienwert in der internationalen Presse gibt und das auch keine aktuelle politische /wirtschaftliche Situation (z.B. Embargo, Boykottaufrufe, Kriegsgefahr, drohende Schadenersatzforderungen .... etc.) in der Luft schwebt, welche auf den zukünftigen Aktienwert negative Einflüsse haben könnte.
Kurzum: Die auserwählte AG sollte eine gute Presse haben. Auch die allgemeine Handelsstimmung (Marktstimmung) an den Börsen sollte eher einem Bullenmarkt entsprechen.

2.6.1 Bärenmarkt

Wenn die Wertpapier-Fachpresse (Medien) einen „Bärenmarkt“ diagnostiziert/ausruft geht diese von allgemein fallenden Kursen aus. Die Investorenseite zeichnet sich durch zurückhaltende Handelsaktivitäten aus.

2.6.2 Bullenmarkt

Verkündet die Wertpapier-Fachpresse (Medien) einen „Bullenmarkt“, dann ist diese der Überzeugung, dass die Kurse der Aktien im Allgemeinen steigen werden. Kurssteigerungen werden dann evtl. nicht nur in einer bestimmten Branche (z. B. Rüstungsindustrie) erwartet, sondern Branchen überschreitend.


2.7 Volatile Auffälligkeiten beachten:

Der Börsenneuling sollte darauf achten, dass es vor dem Kauf der Aktien keine auffälligen, für den Anlegerlaien unerklärliche plötzliche Kursschwankungen (Volatilität) in den letzten 3 Jahren gab, es sei denn diese sind auf global wirtschaftliche / global politische oder national wirtschaftliche / national politische Gesamteinflüsse zurückzuführen und haben mit dem Substanzwert der jeweiligen Aktiengesellschaft nichts zu tun.
Es gibt Zockerpapiere, welche die digitalen Nullen und Einsen nicht wert sind, welche diese an der Börse permanent erzeugen (reine Spekulationsaktien). Hier handelt es sich oft um reine Fantasie-Kurswerte, welche nur durch Poker-hafte An- und Verkaufstransaktionen gebildet werden.

2.8 Wie hoch sollte der Börsenwert einer AG sein?

Mein rein subjektiver Vorschlag:

Aktien-Starter sollten vielleicht besser zunächst vor allem Aktien von Unternehmen mit einem Börsenwert des Unternehmens größer als 1.000.000.000 Euro kaufen. Bei diesen ist eher anzunehmen, dass diese nicht so schnell wieder von der Bildfläche verschwinden oder plötzlich "über Nacht" kursmäßig in die Bedeutungslosigkeit abgleiten.

2.9 Verhältnis Eigenkapital zu Fremdkapital prüfen:

Die Prüfung, ob die AG auch eine ihrer Branche angemessene hohe Eigenkapitalquote hat, kann nicht schaden.

2.10 Welche Branchen sollte der Börsenneuling bevorzugen?

Rein persönliche Meinung hierzu:

Ich würde Aktien möglichst nur aus Branchenbereichen kaufen, die am Markt auch eine solide Position haben und konjunkturelle Schwankungen aber auch Krisensituationen (z.B. Corona-Pandemie, Terroranschläge, Krieg...etc.) relativ zu anderen Branchen gesehen besser wegstecken. Hierzu gehören meiner Meinung nach: Nahrungsmittel, Wasserversorgung, Energieversorgung, Immobilien, Versicherungen.
Diejenigen, welche größer ins Aktiengeschäft einsteigen wollen sollten unbedingt auf Diversifikation achten. Also Aktien von verschiedenen Firmen (AGs) aus verschiedenen Branchen bzw. Wirtschaftsbereichen und evtl. auch aus verschiedenen Ländern im eigenen Depot mischen. Wenn man es geschickt macht, steigt der Kurs der Aktie A automatisch, wenn der Kurs der Aktie B sinkt und umgekehrt.

2.10.1 Wertpapiere aus dem Bereich der Immobilien-Branche:

Zur Immobilien-Branche (Beton-Gold) sei folgendes angemerkt:

Der Wert von Immobilien wird nicht nur durch ihre Gebäudesubstanz gebildet, sondern auch durch den Wert ihrer Grundstücke. Grundsätzlich lautet die Devise bei Immobilien auch außerhalb der Aktiengeschäfte immer:

"ERST ZÄHLT DIE LAGE! DANN DIE LAGE!! DANN DIE LAGE!"

Immobilien in Top-Lagen sind normalerweise Alleinläufer, bei denen man beim Kauf, wenn der Preis angemessen und die Finanzierung solide war, an sich, meiner Meinung nach, nichts groß falsch machen kann. Die diesbezüglichen Gebäudepreise (Verkehrswerte) und auch die dortigen Mieten steigen an sich von Jahr zu Jahr.
Bevor man in eine Immobilien-Aktiengesellschaft durch Aktienkauf langfristig investiert, sollte man sich die Struktur der dortigen verwalteten Gebäudewerte genauer ansehen.

Persönliche Einschätzung ohne Anspruch auf Objektivität getroffen in der CORONA-Zeit (2021):

Vorsicht bei Shoppingcenter-Gebäuden (u.a. Pandemie anfällig; Lockdown Kollateralschäden) vor allem der zweiten Kategorie mit bekannten permanenten Wechsel der Einzelpächter (können die hohe Raumpacht auf Dauer vielleicht nicht mehr erwirtschaften), Veranstaltungshallen, größeren Einzelhandelsgeschäften, Tankstellengebäude (wie wird sich in Zukunft bei diesen die Elektromotorisierung auswirken?) und reinen gewerblichen Immobilien (Core Immobilien z. B. in Hamburg, Frankfurt, Düsseldorf, Berlin, München, Stuttgart). Großhallen der Logistikbranche können akzeptabel sein, tragen aber immer auch die Gefahr bzw. die Frage in sich, was man mit diesen Riesengebäuden eigentlich macht, wenn das Logistikunternehmen da mal ausgezogen ist. Das Gleiche gilt für XXXL-Möbelhäuser in z.B. Galeriebauweise. Was macht man mit solchen Gebäuden, wenn der Möbelhändler dort mal auszieht oder in Insolvenz geht? Wer kann ein solches Gebäude danach noch gebrauchen und auch wirtschaftlich unterhalten? Auch reine Bürogebäude, welche von der Privatwirtschaft genutzt werden, können zukünftig problematisch werden, da sich hier erhebliche Bedarfsänderungen beim Gewerbeflächenbedarf dadurch ergeben könnten, dass die Vorstände (CEO) endlich erkennen, wie kostenmäßig vorteilhaft der Ausbau von Homeoffice ist. Allein schon durch die zukünftig zu erwartende schleichende Ökologisierung von Entscheidungen in der Geschäftspolitik von größeren Unternehmen könnte es dazu kommen, dass Homeoffice immer mehr gefördert wird.
(Anm: Das war meine Einschätzung im Jahr 2021. Ich bin mir 2026 nicht mehr sicher, ob Homeoffice sich „am Ende“ durchsetzen wird, da eine Reihe von großen Firmen dies nicht mehr wünschen, da diese angeblich damit „schlechte Erfahrungen“ gemacht hätten. Zudem sorgten einfältige Berichte in Funk, TV und Presse darüber zu weiteren Verstimmungen bei den CEOs ).

Subjektiver Vorschlag für Aktieneinsteiger:

Nur AGs mit reinen Wohngebäuden in guter Stadtlage nehmen. Reine Parkhäuser in guter Lage sind aber akzeptabel. Viele dieser Parkhäuser sind wahre Goldgruben, wenn diese in der richtigen Lage gebaut wurden.

############# Beginn Exkurs ###########################
(Historische persönliche Anmerkung vom 18.03.2023 hierzu:
"Zurzeit (2023) ist aber auch das Betongold bzw. sind die Immobilienaktien im Jahr 2023 nicht mehr sicher. Ständig steigende Zinsen, immer höhere Bauvorschriften (z. B. zur ökologisch-energetischen Sanierung), chaotisch unüberlegte Wortsignale und unreife Gesetzesvorschläge aus den Regierungskreisen heraus, Abbau von Bauhilfe-Subventionen und die Inflation führen dazu, dass Immo-AGs im Jahr 2023 Dividenden evtl. ganz oder teilweise streichen oder kürzen wollen.Den Banken geht es zurzeit auch nicht viel besser. Einige kämpfen dieser Tage ums Überleben."
############ Ende Exkurs ############################

2.10.1.1 REITs (Real Estate Investment Trusts)

Es handelt sich hier um Aktien von Immobilien-AGs, welche an der Börse notiert werden. Diese Firmen bauen, vermieten, verpachten, finanzieren, kaufen und verkaufen gewerbliche (z. B. Büros, Logistik) und wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien im Rahmen gewisser gesetzlicher Reglementierungen national und international. Angeblich sind diese „einer strengen Börsenregelung“ unterworfen. Investoren können über diese in Immobilienportfolios investieren ohne diese Objekte selbst erwerben zu müssen. Geeignet auch für kapitalschwache Investoren. Mindestens 90 Prozent ihres Gewinns müssen diese, soweit dieser ausschüttungsfähig ist, an ihre Anteilseigner ausschütten.

2.10.2 Disruptive Technologiewerte:

Wer langfristig Teile seines Vermögens in Wertpapiere anlegen will, für denjenigen könnten disruptive Technologiewerte interessant sein, wie z.B.:

- 3D-Druck (damit können heute schon ganze Häuser gebaut werden)

- Robotik (Industrieroboter)

- KI (künstliche Intelligenz.

Die Entwicklung der KI ist z.B. nicht mit dem bescheidenen Stand heutiger Chatbots beendet. Sie wird sich weiterentwickeln. Hierzu gehören auch autonome Verkehrssysteme.

- Cyber Sicherheit (wird auch in Zukunft ein riesiges Thema bleiben, da die diesbezüglichen Gefahren im privaten, im öffentlichen wie im gewerblich industriellen Bereich eher zunehmen werden.)

- Bezahlsystem auf reiner Online-Basis

- Blockchain Technologien

- Cloud-Computing

2.11 Wie und warum man Trittbrettfahrer spielen sollte:

Der Durchschnittskleinaktionär ist in der Regel nicht dazu in der Lage die Geschäftslage, Bilanz bzw. die Gewinn- und Verlustrechnung eines Industriebetriebes richtig lesen, analysieren und bewerten zu können. Und selbst, wenn er dies könnte, könnte er nicht beurteilen, ob es nicht noch versteckte Verbindlichkeiten in dieser AG gibt, welche nirgendwo ausgewiesen wurden.
Der Kleinaktionär investiert also evtl. Geld in eine AG, obwohl er diese nicht richtig durchschaut. Hier kann man sich hilfsweise der Expertise von namhaften internationalen Vermögensverwaltern (z.B. Investmentgesellschaften, Länderzentralbanken, Pensionsfonds) in Form eines Trittbrettfahrers anschließen. Wenn solche Investoren manchmal zig Millionen Euro in eine AG investiert haben, dann kann man davon ausgehen, dass diese diese Firma vorher genau analysiert haben. Solche Großinvestoren, die in der Aktionärsstruktur als Großaktionäre namentlich auftauchen, beschäftigen ganze eigene oder auch fremde Abteilungen mit Unternehmensbewertungen. Da sind in der Regel Spezialisten am Werk, die häufig wissen, wovon sie reden. In marode Firmen würden diese sicherlich nicht langfristig investieren. Aber auch hier hat man keine hundertprozentige Sicherheit, denn was ist, wenn ein Großinvestor nur in die AG einsteigt, um diese danach in ihre Einzelteile zu zerlegen und Stück für Stück zu verkaufen. Das sind dann aber Investoren, welche sich mit einem z.B. nur 5-prozentigen Anteil an der AG nicht begnügen würden.

2.12 Bewertungsmöglichkeiten zum Wert einer AG
- völlig ohne Gewähr -

2.12.1 KGV:

- völlig unverbindlich -
(Kurs-Gewinn-Verhältnis)

Prüfen, wie das KGV aussieht.

Faustregel: Das Wunsch-Kurs-Gewinn-Verhältnis eines Aktienwerts sollte bei deutschen Aktien unverbindlich bei < 10 liegen. Je niedriger das KGV, umso günstiger ist die Aktie. Wie hoch das jeweilige KGV einer Aktie ist, kann man im Internet abfragen, wenn man z. B. die Wertpapierkennnummer als Suchkriterium in eine der üblichen Suchmaschinen eingibt. Irgendein Aktienportal hält diese Information meistens schon zum Abruf bereit.
Ist das KGV eines Aktienwerts größer als 20, dann würde ich die Aktie als "teuer" bezeichnen. Das KGV ist das Verhältnis aus Aktienkurs zu erzielten Jahresgewinn (EPS, Earnings Per Share) der AG je Aktie. Berechnung des KGV:

(Kurs) Börsenkurs geteilt durch den Gewinn je Aktie.

Beispiel: Aktienkurs 150 Euro bei einem Gewinn von 7,5 Euro je Aktie = KGV 20.

Tipp: Einfach mal bei anderen Aktienwerten der gleichen Branche nachsehen und die KGVs vergleichen. Sehr vereinfacht ausgedrückt bedeutet z. B. ein KGV von 30, dass man als Aktionär 30 Jahre benötigt, um den ehemaligen Aktienkaufpreis mit den Gewinnen der AG wieder reinzuholen, wenn die Gewinne in diesem Zeitraum für die AG unverändert hoch bleiben bzw. 30 Jahre lang auch weiterhin Gewinne regelmäßig erwirtschaftet werden.


2.12.2 Cashflow:

Einfach ausgedrückt ist der Cashflow die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen eines Unternehmens, also die Innenfinanzierungskraft z. B. einer AG.

Faustregel: Je größer der Cashflow, umso besser.

Wer viel Geld zur Verfügung hat, muss weniger Fremdkapital (z.B. über Bankdarlehen, von Investoren bzw. Dritten) aufnehmen, um eigene Investitionen realisieren zu können. Das Unternehmen wird unabhängiger in seiner Entscheidungsfindung.

2.12.3 KCV:

(Kurs-CashFlow-Verhältnis)
Berechnung: KCV = (aktueller Aktienkurs / Cashflow je Aktie)
Je geringer das KCV umso günstiger das Wertpapier.

2.12.4 KBV:

- völlig unverbindlich -
(Kurs-Buchwert-Verhältnis)

Berechnung: KBV = (aktueller Aktienkurs / Buchwert je Aktie).
Oder Eigenkapital abzüglich der Verbindlichkeiten. Je geringer das KBV, umso günstiger die Aktie. Der Buchwert beschreibt den Unternehmenswert, wenn man das „laufende Geschäft“ zum Zeitpunkt der Beurteilung unberücksichtigt lässt. Es wird praktisch nur der Besitz der AG am Zeitpunkt X bewertet. Ein KBV < 1 weist darauf hin, dass man eine Aktie gekauft hat, welche mehr wert ist als ihr Kaufpreis. Die KBV-Betrachtung ergibt bei Start-ups jedoch keinen rechten Sinn, da diese noch zu jung sind um bereits Eigentum/Besitz aufgebaut zu haben. Der KBV ist mehr was für Unternehmen mit längerer Geschäftstradition.

2.12.5 Ausschüttungsquote

Verhältnis der insgesamt ausgeschütteten Dividende zum Gewinn der AG.
Diese Quote sollte, meiner Meinung nach, zwischen 25 und 75 Prozent liegen, aus der Position des Aktionärs betrachtet, welcher etwas verdienen will. Aus der Sichtweise des AG Vorstandes heraus, kann es durchaus notwendig sein Quoten < 25 Prozent bis 0 Prozent zu favorisieren. Wenn man demnächst größere Investitionen plant oder größere Rücklagen als Sicherheit bilden will, darf man dem Unternehmen nicht zu viel Geld durch Dividendenauszahlungen entziehen. Es kann durchaus sein, dass AGs, welche mit Dividenden sparsam sind, sich besser als der Markt oder die Mitbewerber entwickeln.

2.12.6 Betriebswirtschaftliche Kennzahlen zur Unternehmensbewertung.

Was steckt eigentlich hinter den geheimnisvollen Akronymen der Banker und Analysten (Beispiele)?

2.12.6.1 EBT

Gewinn vor Steuern.
(Earnings Before Taxes).
Welchen Gewinn hat die AG, bevor die Steuern abgezogen werden?
Könnte interessant sein, wenn unterschiedliche Steuersysteme zum Tragen kommen und wenn man ähnliche Unternehmen miteinander vergleichen möchte..

2.12.6.2 EBIT

Gewinn vor Zinsen und vor Steuern
(Earnings Before Interest and Taxes).
Auch Operatives Ergebnis genannt.

2.12.6.3 EBITA

Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf immaterielle (*3) Vermögenswerte ( Wirtschaftsgüter).
(Earnings Before Interest, Taxes, Amortization).

2.12.6.4 EBITDA

Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen, Abschreibungen auf immaterielle (*3) Vermögensgegenstände.
(Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation, Amortization).

************* Beginn Exkurs ************
*3) Anmerkung:
Zu den immateriellen Vermögenswerten (Intangible Assets) zählt man z. B. Urheberrechte, Patente, Software, Rezepte, Nutzungsrechte, Lizenzen, Marken, Konzessionen. Es sind Werte ohne physische Substanz im Gegensatz zu den materiellen Vermögenswerten, welche als Sachanlage physisch greifbar sind. Materielle Werte sind z. B. Maschinen, Betriebseinrichtung, Gebäude, Rohstoffe, Waren, Vorräte, Fuhrpark .. etc. Dieses Anlagevermögen unterliegt einer Abnutzung und verliert von Jahr zu Jahr laufend an Wert. Beispiel: Ein Radlader, welcher gerade gekauft wurde hat einen weitaus höheren Wiederverkaufswert als ein Radlader, welcher seit 10 Jahren auf irgendwelchen Baustellen schon eingesetzt wurde und dadurch einem enormen Verschleiß unterworfen war.
************ Ende Exkurs *************

2.13 Kann/sollte man Börsenkrisen/Kurskrisen aussitzen?

Meiner Meinung nach ist es für einen Kleinaktionär, welcher sichere Erträge wünscht, nicht ratsam Aktientitel zu kaufen, die keine Dividende versprechen. Es ist eben nicht so, dass man die Kurskrisen einfach mal soeben aussitzen kann. Manchmal bricht der Kurs ein und bleibt dann für die nächsten 10 Jahre im Keller. Manche Kurse kommen nie wieder aus ihrem Tief heraus. Man hat dann eine Aktie, die urlange kein Geld einbringt und irgendwann frustriert nur mit erheblichen Verlusten verkauft werden kann. Wenn Dividenden-Titel an der Börse einmal abstürzen, hat man für die nächsten Jahre vielleicht wenigstens die Chance jährlich trotzdem von diesen noch regelmäßig eine Dividende überwiesen zu bekommen. Sozusagen als jährliches Schmerzensgeld.
Es gibt natürlich auch Kurse, die nur kurzfristig absacken und 4 Wochen später diesen Kursverlust schon wieder durch Kurssteigerungen mehr als ausgeglichen haben.
Grundsätzlich sollte sich jeder Aktionär die Frage stellen, wie er auf Kursschwankungen (mit vielleicht Verlust) zu reagieren gedenkt. Im Management des Wertpapierverlust-Risikos schwirrt eine sogenannte „7-Prozent-Regel“ durch die Anlagewelt.

2.13.1 Die 7-Prozent-Regel (Stop-Loss-Order)

Diese sagt in etwa aus, dass man sich von einer Aktie lösen (also diese verkaufen) sollte, wenn der Kurs 7 Prozent unter dem ehemaligen Kaufpreis rutschen sollte. Wie man gerade auf 7 bis 8 Prozent gekommen ist, ist mir schleierhaft. Der Aktienkurs sinkt in der Regel direkt nach der Dividendenauszahlung (theoretisch) um den Betrag der Dividende. Das würde bedeuten, dass nach der Dividendenauszahlung der Kurs schon einmal um X-Prozent nachgibt und die 7 oder 8-Prozent-Grenze schnell auf natürlichem Weg erreicht ist.
Ob und wann so ein Notverkauf sinnvoll ist oder nicht, muss jeder Aktionär für sich selbst entscheiden!
Auf jeden Fall bieten die renommierten Depotbanken eine automatisierte Möglichkeit an, einen Aktien-Notverkauf (Stop-Loss-Order) gleich nach dem erstmaligen Kauf in das Order-System der Bank vorsorglich gleich einzupflegen. Dies hat den Vorteil, dass man das Marktgeschehen nicht ständig im Auge halten muss. Oft sind solche Order sogar kostenlos.

2.14 Faustregel zum Aktienkauf

Meine Faustregel: Immer wie eine Hausfrau (m/w/d) denken, welche vor jeder ihrer Kaufentscheidungen berücksichtigt, dass sie noch drei hungrige Kinder zu ernähren hat.



3 IPO:

IPO (initial public offering; Börsengang; Going Public).

Unter dem Akronym IPO fallen AGs, welche erstmalig an der Börse notieren wollen und ihre Aktien in Art eines Eröffnungsangebots zum Kauf anbieten. Hier können sich Chancen bieten einen Kursgewinn in kurzer Zeit zu realisieren, wenn man einen Broker findet, der einem Zugang zum IPO-verfahren gewährt. Natürlich kann man sich auch Kursverluste dadurch schnell einhandeln.

4) Fonds

Natürlich kann man auch Fondanteile erwerben.
Kauft man Anteile an einem Fond, handelt es sich praktisch um einen i n d i r e k t e n Aktienkauf im Gegensatz zum d i r e k t e n Bezug eines einzelnen bestimmten Aktienpapiers bzw. einer Aktie einer bestimmten AG.
Diese Fonds sind Kapitalsammelbecken von Anlegergeldern, die versuchen das Geld ihrer Gläubiger (also der Anleger) in Wertpapiere (z.B. Aktien) zu investieren. Ziel: Breite Streuung des investierten Geldes in z.B. diverse Wertpapiere und Reduzierung des Anlegerrisikos. Es gibt z.B. Aktienfonds, Fonds mit festverzinslichen Anleihen und auch Mischfonds.

4.1 Organisation dieser Fond:

4.1.1 Aktiv verwalteter Fond

Hier legen in der Regel Fondsmanager aus Fleisch und Blut fest, was und wann an Wertpapieren gekauft und verkauft wird. Das kostet natürlich etwas, da diese verständlicherweise nicht umsonst arbeiten. Kosten können hier z.B. 1,5 Prozent p.a. betragen, welche das Fondsvermögen belasten. Neben dem Managerlohn erhalten diese oft noch eine Performance-Fee (Gewinnbeteiligung), wenn diese innerhalb festgelegter Kriterien erfolgreich den Fond im Jahr gemanagt haben.
Für mich ergibt sich hier u. a. die Frage, was eigentlich geschieht, wenn mal einer dieser erfolgreichen Manager krank wird, aus Altersgründen in Rente geht oder stirbt? Kann dieser ruckzuck durch einen anderen Manager in gleicher Qualität ersetzt werden? Bekommen die Anleger das auch zeitnah mit?

4.1.2 Passiv verwalteter Fond

Hier spricht man von einem ETF (Exchange Traded Fund).
Dieser Fond hat keinen Manager und bildet z.B. den DAX-Index oder einen anderen Index nach. Kosten p.a. z.B. 0,5 Prozent.

4.2 Gewinnverwendung der Fonds

4.2.1 Ausschüttender Fond

Gewinne werden (vgl. Aktien-Dividenden) regelmäßig an die Anleger verteilt.

4.2.2 Thesaurierende Fonds

Hier werden die Gewinne nicht ausgeschüttet, sondern als zusätzlichen Fondsanteile den Anlegern vergütet. Der Anteil des Gläubigers (Anlegers, Investors) am Fond wird also von Jahr zu Jahr immer größer.

4.3 Wie Insolvenz sicher ist ein Fond?:

- ohne jede Gewähr -

Die Wertpapiere des Fonds sind Sondervermögen, welches nicht dem Vermögen der Fond-Verwaltungs-Gesellschaft zuzurechnen ist. Im Insolvenzfall fällt das Vermögen der Anleger (Fond-Kunden) nicht in die Insolvenzmasse.
(Anm: Bei solchen Äußerungen sollte man vorher immer die aktuelle Rechtslage prüfen, bevor man sich darauf verlässt! Auch diesbezüglich kann sich mal was ändern)

4.4 Cost Average Effekt:

Man sollte zum richtigen Zeitpunkt kaufen und verkaufen. Hierbei hilft ein Fondssparplan. Man legt einen monatlichen Betrag fest und der mit dieser regelmäßigen Anlage Beauftragte kauft bei hohen Kursen wenige Fondsanteile und bei niedrigeren Kursen mehr Anteile. Dadurch errechnet sich insgesamt über die Jahre der Anlage hinweg ein durchschnittlicher Kaufpreis für die Anteile. Dies wird auch als Kostendurchschnitt-Effekt oder Cost Average Effekt bezeichnet.

4.5 Fond Bewertungen:
- ohne Gewähr -

4.5.1 Alpha

Wenn Alpha positiv ist, dann liegt der Fond besser als der Markt.

4.5.2 Beta

Schwankungsbreite des Fonds im Marktvergleich.
Z.B. Beta = 2, dann ist die Fond-Schwankung doppelt so hoch wie die des Marktes.

4.5.3 Sharpe Ratio

Je höher die Kennziffer, desto besser der Fond.

5. Zertifikate

- völlig ohne Gewähr -

5.1 Discount-Zertifikat

Hier erwirbt man eine Aktie oder eine Auswahl an Aktien nicht zum aktuellen Kurs am Kaufzeitpunkt, sondern mit einem sofortigen Rabatt (Discount auf den Basiswert) auf diesen. Dafür wird der Käufer dieses Zertifikats nur bis zu einer Kappungs- oder Obergrenze (Cap) an der weiteren Kursentwicklung beteiligt. Steigt in der vereinbarten Laufzeit des Zertifikats der Kurs der Aktie über die Cap-Grenze hinaus, wird der Zertifikatsinhaber nur bis zur Höhe des Cap an der Wertsteigerung der Aktie beteiligt.

Beispiel – ohne jede Gewähr -:

Bankhaus XY gibt ein Discount-Zertifikat zur Aktie Z am 05.02.2021 für 12,00 Euro je Aktie heraus.
Der reale Börsen-Aktienkurs (Basiswert, den man eigentlich zahlen musste) der Aktie Z am 05.02.2021 beträgt jedoch = 15,00 Euro je Aktie
Gewährter Discount: 15,00 - 12,00 = 3,00 Euro je Aktie (20 % Rabatt)
Vertraglich vereinbarter Cap = 16,00 Euro
Fälligkeit des Zertifikats /Rückzahlungstag : 05.08.2021.
Kurswert der Aktie am 05.08.2021 = 17,50 Euro. Die Höhe der Auszahlung an den Zertifikatinhaber wird begrenzt durch den Cap dann aber nur in Höhe von 16,00 Euro vorgenommen (Gewinn 16,00 - 12,00 = 4,00 Euro).
Hätte der Käufer die Aktie am 05.02.2021 normal über die Börse zu 15 Euro erworben und kein Zertifikat gezeichnet, könnte er diese selbst am 05.08.2021 zu 17,50 Euro an der Börse verkaufen (Gewinn 17,50 - 15,00 = 2,50 Euro).
Wie wird der Gewinn bzw. Verlust geregelt/verbucht?

- ohne Gewähr -:

- Auszahlung in Cap-Höhe an Investor, wenn am 05.08.2021 der Aktienkurs dem Cap entspricht oder darüber liegt.

- Einbuchung der Aktie ins Depot des Investors, wenn Aktienkurs am 05.08.2021 unter dem Cap bzw. unter dem ehemaligen Preis für das Zertifikat liegt.

ACHTUNG!

Emittenten Risiko: Das Discount-Zertifikat ist eine Inhaberschuldverschreibung (§ 793 BGB Bürgerliches Gesetzbuch). Im Insolvenz-fall der Bank XY ist das gesamte angelegte Geld des Investors bzw. Discount-Zertifikat-Käufers wahrscheinlich verloren.


6. Gray Eminences of Trading / The Power of Artificial Intelligence and Algorithms

Unter High-Speed-Trading (HST) bzw. High-Frequency Trading (HFT) versteht man eine hochautomatisierte Handelsstrategie, die ihre Gewinne aus der blitzschnellen Realisierung (algorithmischer Handel) von Handelsaufträgen erzielt. Im Bereich des Wertpapierhandels treffen dort oft keine Menschen eine Kauf- oder Verkaufsentscheidung, sondern computergestützte Systeme, welche aufgrund ihrer Algorithmen extrem schnelle Handelsentscheidungen treffen. In Sekunden-Bruchteilen entscheiden diese z. B. ob Aktienpakete gekauft oder verkauft werden. Die automatisierte Ausführung mehrerer Millionen von Aufträgen pro Tag ist dabei nicht ungewöhnlich.
HST kann zu höherer Volatilität führen und Kursverläufe puschen (pushen) oder dämpfen. Der Kleinaktionär wird dabei manchmal zu einem hilflosen Zuschauer degradiert. Führt HST anlässlich von fehlerhaften Algorithmen und/oder
technischen Fehlern zu plötzlichen massiven Kursausschlägen (z.B. Flash Crash in den USA am 06.05.2010 oder der China-Crash zwischen dem 12.06.2015 und Anfang 2016), kann der Kleinaktionär nur noch beten. Sein Verlust kann sich dadurch so schnell manifestieren, dass er keinerlei Chance hat, seine Wertpapiere rechtzeitig zu verkaufen. Es gibt eine Menge Leute, welche sich fragen wieso HST/HFT überhaupt erlaubt ist.


7. Concluding Thoughts

Noch ein letztes Wort zur Aktienrente:

„Die Rente ist sicher!“

Dies hat mal ein positiv denkender Politiker gesagt. Ich meine, dass es besser

„Die Rente muss stets sicher sein“

heißen sollte.

Wenn ich daran denke, dass es Staatsführer gibt, die mit unüberlegten Gemütsäußerungen, welche im Internet weltweit in Sekunden-Schnelle verbreitet werden, je nach Lust und Tageslaune unzählige Aktienkurse weltweit auf Berg- oder Talfahrt bringen können, dann sträuben sich mir die Nackenhaare.
Riesige Geldmengen der Beitragszahler sollten so angelegt sein, dass diese auch bei ungünstigen wirtschaftlichen Entwicklungen in den nächsten Jahrzehnten (Dekaden) nicht an Wert verlieren. Sicherheit geht natürlich dabei auf Kosten der Erträge. Aber es ist besser sich langfristig mit geringen Verzinsungen knapp oberhalb der jeweiligen Inflationsrate zu begnügen, als mit den Beiträgen von Millionen Einzahlern an der Börse zu zocken. Allein die zukünftigen Inflationsraten sind völlig unplanbar, wie die gegenwärtige politische Weltsituation im Jahr 2026 einmal wieder zeigt.
Die beste Absicherung der zukünftigen Rentner (m/w/d) ist und bleibt das eigene lastenfreie Haus oder die entsprechende Eigentumswohnung. Bei unsicherer zukünftiger Rentenhöhe kann nur das Beton-Gold halbwegs sicherstellen, dass eine Mietgeld-Belastung der Rentner und Pensionäre für diese im Alter entfällt. Die Höhe der schon heutzutage am Wohnungsmarkt eingeforderten Mieten ist alarmierend.
Die beste Altersversorgung ist die staatliche Förderung des Erwerbs von privatem Wohneigentum durch die Arbeitnehmer, welche, sobald diese (auch als Selbstständige) erstmals am Markt/Arbeitsmarkt tätig sind, eigene Pflicht-Kapitalleistungen -

(finanziert z. B. aus Lohn und Gehalt; Umwandlung von Gewinnbeteiligungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld etc.)

- unterstützt von geeigneten gesetzlichen Pflicht-Ansparprodukten diesbezüglich dazu steuern müssen.


ENDE
 
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