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2 Seiten

Possengesetz

Amüsantes/Satirisches · Experimentelles
Fassung vom 25.10.2001

Schrifttum (Auswahl): Gaul, „Grundüberlegungen zur Possensituation am Balkan“, ZZP 109

1. Die Posse

Posse: (afghanisch: der der meint einen guten Witz zu machen und dann doch keinen macht)
Die Durchführung einer Posse ist im Allgemeinen eine sehr natürliche Angelegenheit, die wohl schon jedem Menschen einmal passiert ist. Meist ganz instinktiv ohne zu überlegen, denn wer eine Posse bringt der ist darüber nicht sehr glücklich. Er denkt zuerst einen ganz normalen Witz zu fabrizieren und dies endet dann in einem Fiasko wenn es eine Posse ist.

1.1 „Possierliche“ Richtlinien

§ 1. Es ist Gesetz, das immer der eine Posse macht, der einen Witz nach einem guten Witz bringt und so versucht den schon guten Witz zu steigern. Denkt der Possenreißer aber der erste Witz sei schon gut und er ist es nicht, hat er diese Posse nicht richtig gerissen. Es ist somit ein Versehen und wird nicht geahndet.

§ 2. Wird einem Possenreißer bewusst das er eine Posse gerissen hat und er sagt dies, entkräftigt dies sein Vergehen. Sagt er dies aber erst wenn er merkt, dass die anderen nicht lachen wird nichts entkräftet, denn ihm wird sein Vergehen nicht selber klar, sondern bezieht sich auf das Nichtlachen Anderer.

§ 3. Grundsätzlich sind Witzerklärungen stets Possen.

1.2 Nicht Einhalten der Possenrichtlinien

§ 4. Es ist nicht gestattet an einem Tag mehr als 6 Possen heraus zu geben. Überschreitet man diese Zahl, wird man automatisch, in einem dafür eingerichteten Amt, mit einem Strafpunkt belegt und muss diese mit Mutproben abarbeiten oder mit Gefälligkeiten an denen die zur Zeit der Possen anwesend waren. Zu entscheiden hat hier auch der Possenrat.

1.3 Ausnahmezustände

§ 5. Man darf so viele Possen reißen wie man will, wenn man bekifft, besoffen oder anderweitig berauscht ist. Wird aber nachgewiesen das man sich berauscht um extra Possen reißen zu können ist dies strafbar.

§ 6. Kinder bis zu 7 Jahren, Hunde oder geistig Behinderte dürfen oder können Possen reißen ohne Konsequenzen davon zu tragen.

§ 7. Auch bei seelischem Stress, vorübergehender Dummheit tritt diese Befreiung in Kraft.

1.4 Schärfere Possengesetze

§ 8. Erklärt man seine eigene Posse, so ist es fast wie bei § 3. Nur das es schlimmer wiegt und mehr Punkte nach sich zieht.

§ 9. Reißt einer eine Posse, merkt es und einer von z.B zweien lacht, so wird der Possenpunkt oder andere Konsequenzen durch zwei geteilt.

1.5 Der Possenrat

§ 10. Der Possenrat hat zu jeder Zeit aus 3 Mitgliedern zu bestehen. Alle drei sollten über 18 Jahre alt sein und mit den Statuten des Possengesetzes vertraut sein. An diesen Rat haben sich alle Fragen zum Thema zu richten.

§ 11. Der Possenrat kann zu jeder Zeit unter Einbehaltung gesetzlicher Grundlagen neue Possengesetze festsetzen. Natürlich nur mit Einstimmung aller Possenratsmitglieder.

§ 12. Ein Ratsmitglied kann ausscheiden durch Tod und Krankheit.

§ 13. Ratsmitglieder sind dem Possengesetz genau so untergeordnet wie normale Menschen.

§ 14. Handelt einer der Ratsmitglieder falsch und nicht nach den Statuten, berät sich der Rest des Possenrates und kann, bei Bedarf, diesen rauswählen.

1.6 Kopierung von Possen

§ 15. Sollte einer eine Posse unterstützen indem er diesen weitergibt und irgendwann kopiert wird diese Posse doppelt gewogen und wird dem entsprechend geahndet.

Gesetz tritt ab sofort in Kraft.

Landesgericht, Schwerin, der Donnerstag vor dem Freitag

Der Possenrat:





Christine Steffens





Yvonne Neise (Meiser)



Robert Zobel (Schriftführer)
 
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Kommentare  

Hä? Also gut, ich gebe zu, es ist schon spät und ich bin nicht mehr ganz wach, aber irgendwie ging der Witz an mir vorüber. Vielleicht liegt es ja auch daran, dass ich bisher noch nie Jura studiert habe und mit Gesetzestexten nicht umgehen kann, aber vielleicht kannst du mir ja noch mal erklären, wie das alles gemeint ist...

Christian (29.10.2002)

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