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Serie "Auslandsaufenthalte" (6): "Innerhalb der EU leben und arbeiten"

Aktuelles und Alltägliches · Kurzgeschichten
Bei der heutigen Arbeitsmarktsituation stellt man sich mitunter die Frage: „Soll ich es in einem anderen Land versuchen? Schließlich werden Deutsche als Fachkräfte in anderen Ländern gesucht! Außerdem macht sich „Auslandserfahrung“ im Lebenslauf immer gut! Aber bedeutet das nicht, Gesetze und bürokratische Hürden überwinden, Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen beantragen?“
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Jein! Denn was für Australien, Kanada oder die USA noch einige Schwierigkeiten oder Umwege bereitet, ist für die BürgerInnen der Europäischen Union (EU) zumindest administrativ fast zum Kinderspiel geworden. Um es mit einem Satz zusammen zu fassen: EU-Bürger haben in allen EU-Mitgliedsstaaten das freie Einreise-, Aufenthalts- und Niederlassungsrecht!!! Um jedoch den Arbeitsmarkt nicht ins Ungleichgewicht zu bringen, gelten arbeitsrechtliche Einschränkungen bis auf weiteres noch für die neueren EU-Mitglieder wie Bulgarien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn. Aber auch hier gibt es laufend Verbesserungen und Anpassungen. In der Praxis bedeutet dies: Als Deutsche(r) können Sie ohne großen Formalitäten in Frankreich, Italien, England oder einem anderen EU-Land arbeiten, in Rom oder Madrid studieren, auf Mallorca oder in Portugal ein Geschäft eröffnen oder als Freiberufler arbeiten. Hinzu kommen noch die Varianten AuPair, Ferienjobs, Schüleraustausch, Praktika oder Ausbildung bzw. Studium. Die Arbeitsagenturen haben hierfür extra „Beratungsbüros“ eingerichtet und sind per Computer mit den ausländischen Dienststellen verbunden.
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Arbeitslosengeld im Ausland - Im Notfall auch Sozialhilfe und Familienbeihilfen:
Theoretisch könnten Sie Ihren Koffer packen und mit wenig Geld nach Paris fahren und sich dort einen Job suchen und mit der Arbeit beginnen. In der Praxis sollten Sie allerdings bessere Vorbereitungsmaßnahmen treffen, um sich abzusichern und Ihr Vorhaben erfolgreich durchzuführen. Wenn Sie z.b. in Deutschland arbeitslos gemeldet sind und Recht auf ALG I haben und dies vom deutschen Arbeitsamt in einem EU-Formular bestätigt wurde, zahlt Ihnen das EU-Arbeitsamt Ihres Gastlandes sogar für drei Monate das Arbeitslosengeld aus. Wer in einem EU-Land vorher gearbeitet hat und unverschuldet in Not gerät, hat - nach Überwindung einiger bürokratischer Schranken - sogar Anrecht auf eine Art Sozialhilfe. Auch Familienbeihilfen und Kindergeld werden in den EU-Ländern gezahlt. Die Leistungen unterscheiden sich allerdings von jenen in Deutschland.
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Die Praxis: Wohnung, Miete, Eigentum, Arbeit, Versicherung, Wahlen, Rechtsschutz:
Sie können im EU-Land frei eine Wohnung wählen, dürfen sogar an Kommunalwahlen des Gastlandes, an Europawahlen und auch im Ausland an der deutschen Bundestagswahl teilnehmen, dürfen Vereinen, Parteien und Gewerkschaften beitreten, sind – bei legaler Arbeit - sozial- und krankenversichert, haben Rechtsschutz. Mit wenigen Ausnahmen, zum Beispiel Wehrdienst, haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie Einheimische!!! Bei der behördlichen Anmeldung müssen Sie sich nicht wie andere Ausländer bei der Ausländerpolizei melden, sondern melden sich als „Inländer“ auf der normalen Meldebehörde an (denn Sie gelten nicht als klassischer Ausländer, sondern als Europäer). Dass Sie – ebenso wie in Deutschland – die Landes- Steuer- und Versicherungsgesetze des jeweiligen Landes zu beachten haben, um in den Genuss aller EU-Vorteile zu kommen, ist dabei selbstverständlich. Einige Länder verlangen noch die formale Beantragung einer EU-Residentenkarte, andere – wie Frankreich – machen es noch unbürokratischer: die deutschen oder europäischen Personaldokumente genügen. Jedenfalls darf ein EU-Land Ihnen den Aufenthalt und die freie Niederlassung im Normalfall nicht verwehren. Die früher gelegentlich von einigen Regionalbehörden praktizierten bürokratischen Hindernisse – auch Schikanen genannt – sind heute weitgehend abgebaut, nachdem die Länder von der EU und vom europäischen Gerichtshof mit harten Strafen belegt wurden.
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Keine Diskriminierung und breite Infos in der Landessprache: Die Gesetze der Europäischen Union besagen deutlich, dass kein Bürger der EU wegen seiner ethnischen Herkunft, Nationalität, Religion, der Weltanschauung oder des soziales Standes bei der freien Beweglichkeit innerhalb der EU benachteiligt werden darf. Auf der Webseite der Europäischen Union sind die EU-Möglichkeiten in allen EU-Landessprachen ausführlich und detailliert aufgeführt. Von Arbeitsvertrag bis Versicherungswesen, von Gewerkschaftsrecht über Handelsfreiheit bis Wohnungssuche.
Detaillierte Infos finden Sie, wenn Sie in die Internet-Suchmaschinen die Suchbegriffe „Arbeiten in Europa“ oder "Freizügigkeit in Europa“ eingeben. Möchten Sie gleich gezielt für ein bestimmtes EU-Land suchen, so geben Sie die Suchbegriffe "Arbeiten und leben in ... (zum Beispiel Frankreich, England, Spanien, Italien, usw.) ein. In der Regel finden Sie hunderte Webadressen, die Sie für die verfeinerte Suche nutzen können, unter anderem für Adressen, Erfahrungsberichte, Foren und Webseiten über Deutsche, die bereits in dem betreffenden Land leben oder über dieses Land etwas zu berichten haben. Suchen Sue z.B. mit dem Suchbegriff "Deutsche in...(Ländername)". Auch auf den offiziellen, staatlichen Webseiten Ihres „Ziellandes“ (bzw. der Botschaften) findet man zahlreiche Infos zur praktischen Anwendung; z.B. über den Wohnungsmarkt oder die Sozialgesetzgebung des Gastlandes. Europa ist offen. Die Chancen könnte man nutzen. Beruflich und privat!
 
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