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Outline / Inhaltsverzeichnis
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Prolog
Haftungsausschluss/Disclaimer
1. Investition in Aktien
1.1 Was ist eine Aktie?
1.1.1 Inhaberaktie
1.1.2 Namensaktie
1.1.2.1 Vinkulierte Namensaktie
1.1.3 Stammaktien, Vorzugsaktien, Nennwertaktien, Stückaktien, Gratisaktien, Berichtigungsaktien, Zusatzaktien, Belegschaftsaktien und „geldwerter Vorteil“.
1.1.3.1 Identifikationsnummern (national/international)
1.1.3.2 Class-A,B,C-Aktien
1.1.4 Kurs der Aktie (Bail out)
1.1.4.1 Briefkurs
1.1.4.2 Geldkurs
1.1.4.3 Spread
1.1.4.4 Beta
1.2 Rechtliche Grundlagen der Aktiengeschäfte
1.3 Wie kann ich Aktien kaufen bzw. mit diesen handeln?
1.3.1 Kann man eine bestimmte Aktie nur in einer Währung kaufen?
1.3.2 Orte des Aktienhandels (Börse, Mistrade)
1.3.2.1 Over-the-Counter (OTC, außerbörslicher Handel)
1.3.2.2 Exchange Trading (börslicher Handel)
1.3.3 Pari (unter pari, über pari)
1.3.4 Disposition (bestens, billigst, Market-Order, Limit, Stop-loss, Stop-buy, Slippage-Effekt)
1.3.5 Aktien-Kauf-Strategien
1.3.5.1 Cost-Average-Prinzip
1.3.5.2 Hasardeur-Strategie
1.3.5.3 Dip Buy
1.3.5.4 Wash Sale
1.3.5.5 Pennystocks
1.3.5.6 FOMO
1.3.5.7 Split(t)
1.3.5.7.1 Reverse Split(t)
1.3.5.8 Take-Profit
1.3.5.9 Wie lange sollte man eine Aktie im Depot halten?
1.3.5.9.1 Daytrading
1.3.5.9.2 Swing Trading
1.3.5.9.3 Buy and Hold oder Index-Strategie
1.3.5.10 Value Investing
1.3.5.11 Growth Investing
1.3.5.12 Dividenden Orientierung
1.3.5.12.1 Dividenden-Wachstums-Strategie
1.3.5.13 Momentum-Strategie
1.3.5.14 Qualitäts-Strategie
1.3.5.15 Turnaround-Strategie
1.3.5.16 Sektor- oder Themenstrategie
1.3.5.17 Rebalancing-Strategie
1.3.5.18 GDRs (Global Depository Receipts)
1.3.5.18.1 Gesponserte GDR
1.3.5.18.2 Ungesponserte GDR
1.3.5.19 ADR (American Depository Receipts)
1.4 Inwieweit ist der Erwerb von Aktien sozial zu rechtfertigen?
1.4.1 Partizipiert ein Rüstungskonzern überhaupt an einem Kauf- bzw. Verkaufsvorgang..?
1.5 Aktienrückkauf
1.6 Rechtsformen der Aktiengesellschaft
1.6.1 Klassische Aktiengesellschaft (AG)
1.6.2 Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE).
1.6.3 Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
1.6.4 Familienaktiengesellschaft
1.6.5 Börsennotierte Aktiengesellschaft
1.6.6 Nicht börsennotierte Aktiengesellschaft
1.6.6.1 Streubesitz (Free Float)
1.6.7 Stiftungs-AG
1.7 Squeeze-out/Squeezeout
Corporate Restructuring / Unternehmensumstrukturierung / Minderheitenausschluss / Kapitalmaßnahmen / Unternehmensübernahme
1.8 Ad-hoc-Mitteilungen
2. Rein subjektive Vorschläge/ Anmerkungen / Tipps
2.1 Aktien mit Krediten kaufen (Margin Trading)?
2.2 Home Bias
2.3 Sind Stammaktien oder Vorzugsaktien besser?
2.4 Dividenden
2.4.1 Wie häufig erhält der Aktionär eine Dividende?
2.4.2 Ex Dividende
2.4.3 Naturaldividende
2.4.4 Dividenden-Erwartungen
2.4.4.1 Beispiel Dividendenrendite (vor Steuern)
2.4.4.2 Dividendenaristokraten
2.4.4.3 Dividendenkontinuität
2.4.4.4 Steuer auf Dividenden
2.4.5 Bezugsrechte (Subscription Rights)
2.4.5.1 Kapitalerhöhung (Capital Increase) und Bezugsrechte (Subscription Rights) bei einer Aktiengesellschaft
2.4.5.1.1 Beispiel Berechnung der Bezugsrechte
2.4.6 Sonderdividende
2.5 Kann man auf Analysten hören und diesen Vertrauen schenken?
2.5.1 Anlage-/ Analystenbegriffe (Aufwärtstrend, Abwärtstrend, Seitwärtstrend)
2.5.1.1 „Halten“
2.5.1.2 „Kaufen“
2.5.1.3 „Equal-weight“
2.5.1.4 „Over-weight“
2.5.1.5 „Outperform“
2.5.1.6 „Underperform“
2.5.1.7 „Sell“
2.5.1.8 "Unterstützung"
2.5.1.9 "Widerstand"
2.5.1.10 "Ausbruch"
2.5.1.11 "Gleitender Durchschnitt"
2.5.1.12 "Momentum"
2.5.1.13 "Candlestick"
2.6 Medienberichte
2.6.1 Bärenmarkt (Bear Market)
2.6.1.1 Dead Cat Bounce
2.6.2 Bullenmarkt (Bull Market)
2.7 Volatile Auffälligkeiten beachten
2.8 Wie hoch sollte der Börsenwert einer AG sein?
2.8.1 Cap (Marktkapitalisierung)
2.8.1.1 Small Cap: Aktie eines Klein-Unternehmens
2.8.1.2 Mid Cap: Aktie eines mittelgroßen Unternehmens
2.8.1.3 Large Cap: Aktie eines Groß-Unternehmens
2.9 Verhältnis Eigenkapital zu Fremdkapital prüfen
2.10 Welche Branchen sollte der Börsenneuling bevorzugen?
2.10.1 Wertpapiere aus dem Bereich der Immobilien-Branche
2.10.1.1 REITs (Real Estate Investment Trusts)
2.10.2 Disruptive Technologiewerte
2.11 Wie und warum man Trittbrettfahrer spielen sollte
2.12 Bewertungsmöglichkeiten zum Wert einer AG
2.12.1 KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis)
2.12.2 Cashflow
2.12.2.1 Free Cashflow
2.12.3 KCV (Kurs-CashFlow-Verhältnis)
2.12.4 KBV (Kurs-Buchwert-Verhältnis)
2.12.5 Ausschüttungsquote
2.12.6 Betriebswirtschaftliche Kennzahlen zur Unternehmensbewertung
2.12.6.1 EBT
2.12.6.2 EBIT
2.12.6.3 EBITA
2.12.6.4 EBITDA
2.13 Kann/sollte man Börsenkrisen/Kurskrisen aussitzen?
2.13.1 Die 7-Prozent-Regel (Stop-Loss-Order)
2.13.2 Bagholder
2.14 Faustregel zum Aktienkauf
2.15 Shortseller/Leerverkäufer
2.15.1 Short Squeeze
2.16 Blue Chip Aktien
2.17 Mag 7 (Magnificent-Seven-Gruppe)
2.18 „Tenbagger“-Aktien
2.19 Growth-Aktie
2.20 Value-Aktie
2.21 Wo/was sind vielleicht die Wachstumsmärkte der nächsten Jahrzehnte?
2.21.1 Roboter-Technik/Drohnentechnik
2.21.2 Biotechnologie/Medizintechnik
2.21.2.1 CRISPR (CRISPR-Technologie)
2.21.2.2 mRNA- und DNA-Forschung
2.21.3 Nahrungsmittel
2.21.3.1 Clean Meat
2.21.3.2 Insekten Nahrung
2.21.4 Quantencomputer-Technik
2.21.5 KI (Künstliche Intelligenz)
2.21.6 Chemische Stoffe
2.21.6.1 Graphen
3 IPO
4 Fonds
4.1 Organisation dieser Fond
4.1.1 Aktiv verwalteter Fond
4.1.2 Passiv verwalteter Fond (ETF; Exchange Traded Fund)
4.2 Gewinnverwendung der Fonds
4.2.1 Ausschüttender Fond
4.2.2 Thesaurierende Fonds
4.2.2.1 Steuern bei Thesaurierenden Fonds (fiktive Mindeststeuer, Vorabpauschale, Teilfreistellung).
4.3 Wie Insolvenz sicher ist ein Fond?
4.4 Cost Average Effekt
4.5 Fond Bewertungen
4.5.1 Alpha
4.5.2 Beta
4.5.3 Sharpe Ratio
4.6 Immobilienfonds (OIF,GIF)
4.6.1 Offene Immobilienfonds (OIF)
4.6.2 Geschlossene Immobilienfonds (GIF)
4.6.3 Exkurs Shoppingcenter
5. Zertifikate
5.1 Discount-Zertifikat
6. Gray Eminences of Trading
7. Concluding Thoughts (Abschließende Gedanken)
7.1 Aktienrente
8. Wege zum Geld außerhalb des Wertpapiermarktes
8.1 Wohnungsgenossenschaften (Housing Cooperatives)
8.2 Bundesschuldverschreibungen, Bundesanleihen, Bundeswertpapiere
8.2.1 Wie funktionieren Bundesanleihen?
8.2.2 Basics
8.2.3 Pacta sunt servanda / Verträge sind einzuhalten
8.2.4 Rentenmarkt und EZB
8.2.5 Sekundärmarkt
8.2.6 Beispielrechnung
8.2.6.1 Eckwerte
8.2.6.2. Kaufpreis/Kostenaufstellung
8.2.7 Stripping
8.3 Frühstart-Rente
8.4 Aktienrente/Generationenkapital
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Prolog:
Liebe Webstories Leser!
Vor einiger Zeit hat mich jemand mal angesprochen bzw. gefragt, ob ich nicht auch mal etwas über Geldanlagen in „schwerer Zeit“ schreiben könnte. Ich habe lange darüber nachgedacht und mich dann dazu entschlossen dies einmal zu tun, u.a. auch, da das Thema Aktienrente (Generationskapital) ja immer noch politisch aktuell ist. Da es sich hier um ein heikles Thema handelt, weil „bei Geld“ bekanntlich „der Spaß aufhört“, sei mir der nachfolgende Disclaimer gewährt:
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Haftungsausschluss/Disclaimer:
Die folgenden kostenlosen Ideen / Informationen / Tipps sind völlig ohne jede Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität! Sie dienen nur reinen Informationszwecken, sind rein subjektiv und nicht immer objektiv. Der Inhalt dieser Website kann ungewollte technische und inhaltliche Fehler (z. B. Schreibfehler, Zahlendreher, Flüchtigkeitsfehler, Tippfehler, mathematische Kommasetzungsfehler, Rechenfehler … etc.) und andere ungewollte Ungenauigkeiten enthalten. Diese können von mir nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden, obwohl ich bemüht war diese zu vermeiden.
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Die nachstehenden Gedanken/Informationen sind auch keine Anlageberatung! Sie sind nicht als eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung zu verstehen! Der Autor übernimmt keinerlei Haftung für mögliche Verluste, welche aus der Realisation seiner folgenden, völlig unverbindlichen und subjektiven Beurteilungen, Ideen oder Gedanken entstehen.
Totalverluste beim Befolgen der Tipps/Ideen und Informationen sind jederzeit möglich. Die nachfolgenden Ausführungen sind rein persönliche Ansichten, Erfahrungen und Einschätzungen einer fachfremden Privatperson. Diese ersetzten keinesfalls die qualifiziertere Beratung durch einen Bank-, Anlagen-, und /oder Vermögensberater etc. . Der Autor dieser Ausführungen rät in keinem Fall zur Anlage von Teilen des Vermögens in Aktien bzw. in irgendwelche bestimmte Anlageprodukte / Anlagemöglichkeiten, wie z. B. Genossenschaftsanteile, Aktien, Bundesanleihen etc.! Er rät aber auch nicht ausdrücklich davon ab! Lasst Euch vor jeder Anlagenentscheidung besser von einem Vermögensanlageexperten (Bank, Versicherung, Rechtsanwalt ....etc.) zusätzlich beraten.
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1. Investition in Aktien
Es folgen rein subjektive Tipps zunächst vor allem für Erstanleger/Kleinanleger /Einsteiger die den Trade (Stock trading) im Rahmen des steuerlichen Sparerpauschbetrages in Erwägung ziehen und bei denen ein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt. Grund:
Sicherlich ist allen bekannt, dass der Sparerfreibetrag (Sparerpauschbetrag) ein Steuerfreibetrag ist, welcher Einkünfte, wie z. B. Dividenden, Kursgewinne und Zinsen, welche man als Bürger im Steuer-Berichtsjahr durch Kapitalerträge erwirtschaftet hat, bis zu einer bestimmten Höhe von der Abgeltungsteuer befreit. Sollte man mit Wertpapieren handeln, welche ertragsmäßig über diesen Freibetrag im Steuerjahr weit hinausgehen, dann muss man (z. B.) bei der Aktien-Gewinnberechnung natürlich die zusätzlich anfallende Kapitalertragssteuer (*2) berücksichtigen, welche die o.g. Einkünfte (Erträge oberhalb der Pauschalbetragsgrenze) natürlich zum ordentlichen Teil wieder auffrisst. In diesem Fall würde ich einige der nachstehenden Infos, Hinweise, Berechnungen und Tipps anders formulieren.
######### (*2) Beginn Exkurs ############
Infos ohne Gewähr:
Die Abgeltungsteuer bzw. Kapitalertragsteuer beträgt im Jahr 2026 bisher in Deutschland pauschal 25 % auf die Kapitalerträge (z. B. Dividenden). Plus 5,5 % Soli (Solidaritätszuschlag), welcher auf diese Steuer zusätzlich erhoben wird, plus evtl. noch zusätzlich anfallende Kirchensteuer. Man kann von einer gerundeten Gesamtbelastung von ca. 28 Prozent inkl. Kirchensteuer ausgehen, welche der Fiskus abkassiert. Diese Steuerbeträge zieht die Depotbank direkt dem Kunden von z. B. der Dividende ab, bevor diese diesem den Rest der Dividende gutschreibt.
Beispiel einer Abrechnung ohne Berücksichtigung der Kirchensteuer. Der Sparer-Pauschbetrag wurde bereits aufgezehrt – ohne Gewähr -:
- Wertpapierbezeichnung: Total-Chaos-Dividendos AG
(Anm.: frei erfundener AG Name)
- Nominale 15,00 Stück
(Anm.: Anzahl der Aktien, welche man im Depot hat)
-Zins-/Dividendensatz 2,25 EUR (Anm.: reines Beispiel)
-Ex-Tag 05.05.2025
-Zahltag 07.05.2025
-Brutto EUR 33,75
(Anm.: 15 Stück * 2,25 EUR = 33,75 Euro)
- Kapitalertragsteuer 25,00% EUR 8,44
(Anm.: 33,75/100*25 = 8,4375 EUR gerundet auf 8,44 EUR)
- Solidaritätszuschlag 5,50% EUR 0,46
(Anm.: 8,4375/100*5,50 = 0,4640625 EUR gerundet auf 0,46 EUR)
-Gesamtbetrag zu Ihren Gunsten EUR 24,85 EURO
(Anm.: 33,75 EUR – 8,44 EUR – 0,46 EUR = 24,85 EUR
######### Ende Exkurs #################
1.1 Was ist eine Aktie?
Die Kapitalgesellschaft AG (Aktiengesellschaft; Public limited Company; Joint-stock company) entstand in den Industrieländer des 19ten Jahrhunderts u. a. um für kapitalintensive Projekte (Stahl, Öl, Bergbau, Eisenbahn ...etc.) bei denen ein vermögender Financier allein nicht mehr ausreichte, Geld von einer Vielzahl an Investoren einsammeln zu können. Deswegen kam man auf die Idee Geld gegen Ausgabe von Aktien einzutauschen.
Die Aktie (share) stellt eine anteilsmäßige Beteiligung am Produktivvermögen einer Aktiengesellschaft (AG) dar.
Die AG ist eine "Juristische Person" und hat somit eine eigene Rechtspersönlichkeit.
Ihr Besitz in elektronischer (z. B. Online-Depot) oder nicht elektronischer (Print-Ausfertigung, welche kaum noch gebräuchlich ist) Form, macht den Aktionär (shareholder) zum Teilhaber bzw. zum Mitinhaber der AG als „juristische Person“. Er ist Eigentümer der von ihm gekauften Aktien, welche einen Anteil am Grundkapital der AG repräsentieren. Der Aktionär wird aber kein Gläubiger der AG. Bei einer AG ist der Aktionär kein Teileigentümer des Gesellschaftsvermögens (Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Finanzanlagen) der Aktiengesellschaft. Nur die AG selbst ist Eigentümerin ihres Gesellschaftsvermögens und nicht der Aktionär. Der Aktionär hat kein direktes Verfügungsrecht über das Gesellschaftsvermögen der Aktiengesellschaft. Dadurch wird die AG von direkten und ungewünschten Zugriffen der Aktionäre auf ihr Vermögen geschützt.
Der Aktionär erwirbt mit dem Wertpapierkauf gewisse Rechte. U.a. erwirbt er auch das Recht an der jährlichen Hauptversammlung (HV; Annual General Meeting) physisch oder online (§ 118a AktG virtuelle Hauptversammlung) Teil nehmen zu dürfen. Zu dieser Versammlung wird er in der Regel schriftlich eingeladen. In der Einladung steht dann oft auch schon sein Zugangscode für das Online-Portal der HV.
Je Aktie (Stammaktie) hat der Aktionär dort ein Stimmrecht (§ 12 AktG), welches er selbst ausüben kann oder als Auftragsstimmrecht an Institutionen oder Personen seines Vertrauens auch abtreten kann. In der Hauptversammlung werden u.a. folgende Themen abgearbeitet (§ 174 AktG):
- Kapitalerhöhungen
- Verwendung des Bilanzgewinns (Dividende)
- Änderungen der Satzung
- Entlastung des Aufsichtsrats
- Entlastung des Vorstands
Man kann zwischen folgenden Aktienbezeichnungen unterscheiden:
1.1.1 Inhaberaktie
Weiterverkauf durch "Einigung und Übergabe der Aktie". Der Eigentümer wird nicht namentlich registriert. Der physische Besitzer der Aktie hat das Stimmrecht und den Dividendenanspruch. Ein Eigentumswechsel der Aktie ist unproblematisch durchführbar.
1.1.2 Namensaktie
Wird mit dem Namen des Eigentümers im Aktionärsbuch (Aktienregister) geführt. Die AG kennt somit folgende Daten ihrer Aktionäre (§ 67e AktG):
- Name
- Adresse
- Geburtsdatum
- Anzahl der Aktien, welche der Aktionär im Besitz hat.
1.1.2.1 Vinkulierte Namensaktie
Diese (§ 68 AktG) kann nur verkauft/übertragen werden (Übertragung durch Indossament), wenn der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat der AG zugestimmt hat. Es gibt Gewerbe, bei denen es sinnvoll ist, die eigenen Aktionäre jederzeit genau zu kennen. Damit kann man unerwünschte Personen und zweifelhafte Investoren (feindliche Übernahmeversuche) fernhalten. Innerhalb von Deutschland kommen solche Aktien aber eher seltener vor.
1.1.3 Stammaktien, Vorzugsaktien, Nennwertaktien, Stückaktien, Gratisaktien (Berichtigungsaktien, Zusatzaktien, Belegschaftsaktien)
- Betrachtet man die Aktien nach den Rechten, die der Eigentümer aus dem Besitz derselben herleiten kann, dann kann man noch in Stammaktien und Vorzugsaktien unterscheiden.
- Bezüglich der Aktienform unterscheidet man in Nennwertaktien und Stückaktien (§ 8 (1) AktG). Für den Aktionär soll es angeblich egal sein, welche von diesen Formen bei ihm vorliegt. Diesen interessiert nur der Kurs dieser Aktien, welcher laufend von deren Nennwert abweicht, da dieser an Angebot und Nachfrage gekoppelt ist.
(1) Nennwertaktien:
Der Aktiennennwert ist ein fester Geldbetrag (1 Euro oder das X-fache von 1 Euro) und zeigt die Anteilshöhe am Grundkapital der AG auf.
Grundkapital der AG laut Satzung = Nennwerte*Anzahl emittierter Aktien.
Der Nennwert wird auch als Nennbetrag oder Nominalwert in der Wirtschaftsliteratur bezeichnet. Er ist Basis der Zinszahlungen und darf nicht mit dem sich ständig veränderlichen Kurswert einer Aktie verwechselt werden, der sich nach Angebot und Nachfrage definiert. Wenn man den Nennwert mit einer Banknote vergleicht, dann ist er gleichzusetzen mit dem dort aufgedruckten Betrag in Euro. Während der "Lebenszeit" eines Wertpapiers bleibt der Nennwert im Gegensatz zum Kurswert in der Regel konstant/unverändert.
(2) Stückaktien:
Hier wird in den Aktienurkunden kein Betrag in Euro sondern nur eine Stückzahl angegeben. Jedes Aktien-Einzelexemplar ist dabei mindestens 1 Euro wert (anteiliger Grundkapitalbetrag).
(3) Gratisaktien (Berichtigungsaktien, Zusatzaktien)
Finanziert eine AG eine Kapitalerhöhung aus ihren eigenen Rücklagen (Gesellschaftsmittel) heraus, können Aktionäre kostenlos zusätzliche Aktien zugeteilt bekommen, ohne dass sich der Börsenwert der AG dadurch verändert. Dies hat aber eine negative Auswirkung (exBA) auf den Börsenkurs der Aktie (Berichtigungsabschlag).
(4) Belegschaftsaktien (völlig ohne Gewähr!)
Es kommt tatsächlich vor, dass ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern etwas Gutes tun will und auf die Idee kommt, Belegschaftsaktien zu verteilen oder der Belegschaft zum vergünstigten Kauf anzubieten.
Diese kann es einmal kostenlos geschenkt geben oder verbilligt, da der Arbeitgeber etwas zum Kaufpreis (Teilgeschenk) dazu schießt.
Hier taucht nur das alte Problem auf, dass man die Vergünstigungen, welche man von einer Seite als Arbeitnehmer bekommt später auf der anderen Seite wieder weggenommen bekommt. Sobald Arbeitnehmer z. B. Aktien ihres Arbeitgebers kostenlos oder verbilligt bekommen, liegt gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EstG (Einkommensteuergesetz) ein „geldwerter Vorteil“ vor. Es kann also dazu kommen, dass dieser Vorteil sich plötzlich als sozialversicherungspflichtig und/oder lohnsteuerpflichtig entpuppt. Zum Arbeitslohn gehören auch Vorteile welche man aus dem Arbeits-/Dienstverhältnis bezieht. Also auch die verbilligten oder kostenlos gewährte Belegschaftsaktien.
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§ 19 Einkommensteuergesetz (EStG) :
„(1) Zu den Einkünften aus nichtselbständiger
Arbeit gehören Gehälter, Löhne, Gratifikationen,
Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile
für eine Beschäftigung im öffentlichen oder
privaten Dienst; …..“
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Ein „geldwerter Vorteil“ berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Realwert der Aktien und dem Preis, den die Arbeitnehmer (Mitarbeiter) dafür bezahlt haben. Diese Differenz gilt ebenfalls als Einkommen und ist somit lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig soweit dieser nicht durch evtl. bestehende pauschale Steuerfreibeträge im Sinne des § 3 Nr. 39 EstG bezüglich der Steuer abgedeckt ist.
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§ 3 Nr. 39 EstG (Auszug):
„Steuerfrei sind ……… 39. der Vorteil des
Arbeitnehmers im Rahmen eines gegenwärtigen
Dienstverhältnisses aus der unentgeltlichen
oder verbilligten Überlassung von
Vermögensbeteiligungen im Sinne ………..
des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
in der Fassung …………, am Unternehmen
des Arbeitgebers, soweit der Vorteil insgesamt
2 000 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt.
Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass
die Beteiligung mindestens allen Arbeitnehmern
offensteht, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe
des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen
in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum
Unternehmen stehen. Als Unternehmen des
Arbeitgebers im Sinne des Satzes 1 gilt auch
ein Unternehmen im Sinne des § 18 des
Aktiengesetzes. Als Wert der Vermögensbeteiligung
ist der gemeine Wert anzusetzen; …….“
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1.1.3.1 Identifikationsnummern (national/international)
ISIN: Jede Aktie erhält eine spezifische internationale Identifikationsnummer (International Securities Identification Number)
WKN: Jede Aktie erhält eine spezifische nationale Wertpapierkennnummer
1.1.3.2 Class-A,B,C-Aktien:
Die Satzung einer AG kann die Gliederung der Aktien in Aktienklassen (Aktiengattungen; Paragraph 23(2) Aktiengesetz) regeln. Je nach Zuordnung der Aktien zur jeweiligen Gattung können diese bezüglich der damit verbundenen Stimmrechte (Paragraph 12 und 139 Aktiengesetz), Dividendenrechte, Übertragbarkeitsrechte und Vorzugsrechte unterschiedlich sein.
Class-A-Aktien haben oft weniger oder andere Stimmrechte als andere Klassen. Sie sind eine Aktienklasse innerhalb einer AG. Inwieweit sich A-Aktien von Aktien anderer Klassen (B,C) unterscheiden hängt von den Regelungen innerhalb der jeweiligen AG ab. Class A-Aktien können z. B. nur 1 Stimmrecht je Aktie haben. Hiergegen können Class-B-Aktien z. B. mit zehnfachem Stimmrecht je Aktie ausgestattet sein. Class C-Aktien haben oft gar keine oder nur geringe Stimmrechte.
1.1.4 Kurs der Aktie
Die Aktie hat einen spezifischen Tageskurs (Tageswert), welcher u.a. durch folgende Faktoren bestimmt wird:
01. Unternehmensgewinn (G+V; Corporate profit)
02. Vermögenswert der AG (Assets of the Stock Corporation)
03. Anzahl der ausgegebenen Aktien (Number of shares issued)
04. Angebot und Nachfrage (supply and demand; Börse; Stock Market)
05. Konjunkturlage (The Economic Situation of the State)
06. Vertrauen und Ansehen der AG in der Öffentlichkeit (z. B. Gerüchteküche; Trust and Reputation of the Joint-Stock Company)
07. Dividenden Erwartung (Dividend expectation)
Das Grundkapital der Aktiengesellschaft (AG; Share Capital of a Stock Corporation) muss laut § 6 AktG auf einen Nennbetrag (par value) in Euro lauten. Es wird in Aktien aufgeteilt, welche einen Nennwert haben und gleichzeitig einen definierten Anteil am Grundkapital für den Aktionär dokumentieren. Man wird zu einem X-tausendstel Anteilseigner an einer Firma. Der Aktionär hat mit seiner Aktie einen Anteil am Grundkapital der jeweiligen Aktiengesellschaft.§ 8 des Aktiengesetz regelt die Höhe des Mindestbetrages einer Aktie (z. B. § 8 (2) AktG: "Nennbetragsaktien müssen auf mindestens einen Euro lauten).
Wenn eine AG z.B. 1.000.000 Aktien ausgegeben hat, dann hat derjenige der 100 Aktien gekauft hat einen Besitzanteil im Verhältnis 100:1.000.000 an der AG.
Der Aktionär haftet in der Regel nur mit dem Wert der Aktien, welche sich auch in seinem Eigentum (Depotbestand) befinden für die Verbindlichkeiten der AG.
Geht die AG in die Insolvenz und wird mangels Masse abgewickelt, hat der Aktionär sein diesbezügliches Aktienvermögen verloren.
Es gibt also beim Aktienbesitz immer auch ein theoretisches Totalverlustrisiko der Geldanlage. Dieses Verlustrisiko ist aber, wenn man den richtigen Aktienwert (share value) ausgewählt hat, meiner Meinung nach, überschaubar gering, da es bei gewissen Firmen allein aufgrund ihrer Größe und ihrer Systemrelevanz -
(Bailout: Der zuständige Staat startet eine Rettungsaktion für eine AG, damit diese nicht insolvent wird)
- sehr unwahrscheinlich ist, dass diese in der nächsten Zeit bankrottgehen.
An dieser Stelle möchte ich gleich einmal auf die bescheidenen Gewinnchancen beim Kauf von teuren Lottoscheinen hinweisen. Man sollte sich vielleicht mal überlegen, wie viel Geld man im bisherigen Leben schon an Lottoscheinen (*1) und Glückslosen verplempert hat. Es könnte sein, dass das Aktienrisiko hier weitaus besser wegkommt.
######## (*1) Beginn Exkurs ##########################
Welche Chancen bietet das Lottospiel?
Einen 6er mit Superzahl im Lotto 6 aus 49 zu haben, hat eine Wahrscheinlichkeit von 1:139.838.160 . Einen einfachen 6er im Lotto 6 aus 49 zu haben, hat eine Wahrscheinlichkeit von 1:13.983.816 und berechnet sich wie folgt:
49*48*47*46*45*44 = 10.068.347.520
6*5*4*3*2*1 = 720
10.068.347.520 / 720 = 13.983.816
######## Ende Exkurs ############################
- Vergleich Sparbuchzinsen und Aktien-Kursgewinne -:
Beim schnellen An- und Verkauf von Aktien sollte man berücksichtigen, dass man diesen Kursgewinn nicht mit den normalen Jahreszinsen eines Sparbuchs vergleichen kann, da dieses die Zinsen einmal jährlich für ein ganzes abgelaufenes Spar Jahr mit 365 Tagen gutschreibt.
Wenn ich innerhalb eines Monats Aktien mit Kursgewinn gekauft und wieder verkauft habe, dann sollte man vor dem Vergleich welche Anlageform (z. B. Aktie oder Sparbuch) die bessere war, diesen Monats-Gewinn auf 365 Tage hochrechnen. Besser vergleichbar ist die Jahres-Aktiendividende mit den Jahres-Sparbuchzinsen.
1.1.4.1 Briefkurs
Der Briefkurs (Offer, Ask (Verkaufsangebot), Verkaufskurs, Verkaufspreis, Ask-Kurs, Asking-Price, Angebotsseiten-Preis) stellt den Preis dar, zudem eine Aktie vom Verkäufer (z.B. Aktienhändler) dem Käufer (z. B. über die Börse; Stock Market) angeboten wird. Der Briefkurs liegt in der Regel immer über dem sogenannten Geldkurs und stellt den Preis dar, den der Käufer für das Wertpapier am Tag X zur Uhrzeit Y am Börsenplatz Z zu zahlen hat. Der Kurs für eine bestimmte Aktie kann je gewählten Börsenplatz zum gleichen Zeitpunkt unterschiedlich sein.
1.1.4.2 Geldkurs
Der Geldkurs (Bid (Kaufangebot), Bid-Price, Ankaufspreis, Ankaufskurs) ist der Preis, den ein Käufer für eine Aktie zu zahlen bereit ist.
1.1.4.3 Spread
(Geld-Brief-Spanne)
Der Spread ist die Differenz zwischen Briefkurs (Verkauf) und Geldkurs (Ankauf). Im Spread spiegelt sich die Situation bezüglich Angebot und Nachfrage wider.
1.1.4.4 Beta
"Beta" ist ein Maß für Aktienkursschwankungen im Vergleich zum Markt Geschehen.
1.2 Rechtliche Grundlagen der Aktiengeschäfte
Die juristischen Grundlagen und Regelungen findet man u.a. im deutschen Aktiengesetz. Dieses behandelt/regelt u.a. folgende Themenbereiche:
- Allgemeine Vorschriften
- Rechtsverhältnisse
- Gründung und Verfassung der AG mit Aufgabe der Organe einer AG (Aufsichtsrat/Vorstand)
- Hauptversammlung (Einberufung, Rechte, Stimmrechte, Vorzugsaktien)
- Rechnungslegung / Verwendung der Gewinne
- Liquidation der AG
1.3 Wie kann ich Aktien kaufen?
Nichts ist leichter als das!
Man geht einfach zu seiner Bank und eröffnet dort ein Aktiendepot. Oft geht das sogar Online, wenn man dort schon Kunde ist, ohne dass man bei seiner Bank persönlich noch einmal dazu vor Ort erscheinen muss.
Beim Depot handelt es sich um ein separates Konto (neben dem Girokonto/Gehaltskonto) bei einer (Effekten-)Bank, auf dem die Aktien, welche man gekauft hat, verwaltet und verbucht werden. Je nach Bank werden dafür keine oder regelmäßige Depotgebühren ab-/unabhängig von der Anzahl der darin befindlichen Aktienwerte fällig. In der Regel werden dann Kauf- und Verkaufsaufträge von Aktien Realtime-online durch den Aktionär selbst via Internet abgewickelt. Für diese Kauf- und Verkaufsaufträge verlangen die Banken dann normalerweise noch einmal jeweils eine geringe überschaubare Gebühr bzw. Provision.
Gebührenbeispiel je Kauf-/ Verkaufsvorgang:
Grundgebühr 5,00 Euro + 0,25% vom Kurswert, max. 70 Euro + Handelsplatzgebühr in Höhe (je nach Bank und Handelsplatz) von 0,0 Euro bis z.B. 3 Euro.
Diese Kauf- und Verkaufsgebühren und die angefallenen Depotkosten muss man natürlich bei der Verkaufsentscheidung zu einer Aktie mit dem Kursstand X am Zeitpunkt Y berücksichtigen, damit man sich nicht selbst ins Knie schießt und nachher weniger rausbekommt als man reingesteckt hat. Es ergibt je nach Kurshöhe also keinen rechten Sinn, wenn man nur eine einzige Aktie einer XY-AG kauft, deren Kurswert geringer ist als die dabei anfallenden Transaktionsgebühren. Wie soll man diese je wieder mit einem Gewinn loswerden? Folglich empfiehlt es sich, meiner Meinung nach, nicht nur eine einzelne Aktie der XY-AG zu kaufen, sondern gleich 50 oder 100 auf einmal, weil die Gebühren dann nicht nur eine einzelne Aktie belasten, sondern sich die Ankaufs- und Verkaufsgebühren auf 50 oder 100 Aktien verteilen.
Während beim Kauf einer einzelnen Aktie, deren Kurswert manchmal schon nach oben explodieren müsste um je wieder mit Gewinn verkaufen zu können, genügt beim Kauf von 50 oder 100 Aktien einer AG schon eine kleine Kurssteigerung um auch nach Berücksichtigung der angefallenen und noch anfallenden Kosten in die Gewinnzone zu kommen.
Vor Banken, welche Aktienkauf- und Verkaufsorder nur per Rauchzeichen, Buschtrommeln, stille Post, Rohrpost, Sprachtelefon, Fax oder Brief-Postweg abwickeln, sollte man vielleicht besser einen großen Bogen machen, da es gerade beim Aktienhandel darauf ankommt, dass man schnell kaufen und verkaufen kann. Und so etwas geht vernünftig, meiner Meinung nach, nur via Internet online Realtime innerhalb der normalen Börsenzeiten (Börsenplätze z.B. Frankfurt, Hamburg, Düsseldorf, München, Berlin, Direkthandel) mittels heimischen PC oder Smartphone. Das Gleiche gilt für Banken, welche ihre diesbezüglich zuständige Aktienabteilung nur in der Zeit von z.B. Montag 11:38 Uhr bis Freitag 10:14 Uhr geöffnet haben und in Kalenderwochen mit Vollmond und schon gar nicht in der Mittagspause von 12:17 Uhr bis 14:13 Uhr vom Kunden bzw. Aktionär belästigt werden wollen. Auch Bankfilialen, welche Kauf- und Verkaufsaufträge nicht sofort ausführen können, weil der dafür zuständige Sachbearbeiter "zurzeit in Malle auf Urlaub" ist oder „Burnout hat“, sollte man wohl besser meiden, genauso wie share broker and share dealer, die, wenn man diese nach dem aktuellen Kurswert einer Aktie befragt, die Tageszeitung hervorziehen und in den dortigen Kurszettel schauen.
Wahrlich wahrlich ich sage Euch, sofern es überhaupt noch solche Dinosaurier Banken gibt, werden diese nicht mehr lange am Aktienmarkt zu finden sein! Denn das ist die schöne Seite des Kapitalismus, nämlich, dass auf seine gnadenlosen Markt-Selbstreinigungskräfte Verlass ist, solange der Staat sich nicht einmischt.
1.3.1 Kann man eine bestimmte Aktie nur in einer Währung kaufen?
Dual Listing/Cross Listing:
Es gibt große Aktiengesellschaften, deren Aktien sowohl in Euro (z.B. bei der Xetra, Börse Tradegate) als auch z.B. in US-Dollar oder britischen Pfund (GBP; bei der London Stock Exchange) gehandelt werden. Der Handel erfolgt aber nicht am gleichen Börsenplatz gleichzeitig in verschiedenen Währungen. Dies wird durch Dual Listing oder ADRs (American Depositary Receipts) ermöglicht.
Wenn man z.B. Aktien kauft, welche in britischen Pfund notieren, hat man zusätzlich zum Kursrisiko ein Fremdwährungsrisiko. Die steuerliche Behandlung kann je nach Land und Währung sehr unterschiedlich sein. Themen wie Quellensteuer-Problematik und Doppelbesteuerungsabkommen sollten vom Aktionär berücksichtigt werden.
Theoretisch wäre es auch möglich, dass die eigene Depot-Bank für die Devisen Umrechnung der Dividenden eine zusätzliche Umrechnungsgebühr verlangt.
Meiner Meinung nach sollten Kleinaktionäre u.a. deswegen besser nur Euro Werte kaufen.
1.3.2 Orte des Aktienhandels (Börse)
Normalerweise werden Kauf- und Verkaufsaufträge über eine Börse (Börsenplatz) abgewickelt. Klassisch erfolgt dies eigentlich beim sogenannten Parketthandel (Börsenhandel mit Händlern, welche sich "vor Ort" am Börsenplatz aufhalten.
Sollte es durch technische Probleme oder menschliches Versagen (z. B. Tippfehler, Order-Eingabefehler) zu einer Kursfindung kommen, welche klar nicht markgerecht ist (Mistrade, mistaken trade, missed trade) und erheblich (!) vom realistischen Marktwert eines Wertpapiers (Referenzpreis) abweicht, kann es unter gewissen Voraussetzungen zu Auftragsanpassungen oder sogar Stornierungen von Handelsaufträgen bzw. fehlerhaften Wertpapiergeschäften kommen. Der Mistrade muss dann jedoch innerhalb von gewissen Reklamationsfristen (z. B. innerhalb von 2 Stunden nach Auftragsabgabe) erklärt werden. Zu den diesbezüglichen möglichen Orderfehlern zählen in der Regel jedoch keine Volumenfehler (z. B. Kauf aus Versehen von 100 Aktien statt der gewünschten 50 Aktien). Durch die Berichtigung/Stornierung können jedoch evtl. Zusatzgebühren anfallen, die der Fehlerquelle belastet werden.
Zwischen z. B. Investmenthäusern und Banken gibt es normalerweise schriftliche OTC-Mistrade-Regelungen (Verträge) in denen genau vereinbart ist, was wann, inwieweit, wie lange und warum storniert/berichtigt werden kann.
1.3.2.1 Over-the-Counter (OTC, außerbörslicher Handel)
Hier werden die Handelsaufträge direkt zwischen Handelspartnern (Bank / Emittent / Broker/ anderer Handelspartner) außerhalb eines zentralen Marktplatzes abgewickelt, ohne dass eine regulierte Börse dazwischengeschaltet ist. Vorteile des OTC können z. B. längere Handelszeiten (z. B. 08:00 bis 22:00 Uhr), geringere Kosten (z. B. Entfall der Handelsplatzgebühr, kein Börsenplatzentgelt und keine Makler-Courtage-Belastung) und eine schnellere Auftragsabwicklung (Live-Trading) sein. Der Preis/Kurs wird nicht über das Orderbuch einer Börse ermittelt. Das Handelsrisiko für die Handelspartner soll beim OTC höher sein als beim börslichen Handel. Hier findet man angeblich häufiger Derivate, Anleihen, strukturierte Produkte (Turbozertifikate, Optionsscheine, Zertifikate (Faktor-Z., Kapitalschutz-Z., Discount-Z., Bonus-Z., Lineare Z., Express Z. Basket Z., Rohstoff Z.) Wertpapier-Exoten.
Persönliche rein subjektive Anmerkung zum OTC:
Ich kenne jemanden der in den letzten 20 Jahren keinerlei Probleme mit OTC-Geschäften hatte. Das muss aber nichts bedeuten, denn es kann ja sein, dass dieser nur viel Glück hatte.
1.3.2.2 Exchange Trading (börslicher Handel):
Hier erfolgt der organisierte Handel innerhalb der normalen Börsenöffnungszeiten mit standardisierten Prozessen über eine regulierte Börsenstelle auf einem zentralen Wertpapier-Marktplatz (Organisierter Markt; Regulierter Markt). Genaue Transparenzvorschriften und Handelsregeln finden dort Anwendung. Öffentliche Kursstellungen und Orderbücher sollen für Transparenz sorgen. Es gibt Anleger-Schutzmechanismen durch Börsenaufsicht und Clearingstellen. Es fallen Maklergebühren und Börsenplatzentgelte an. Hier findet man angeblich mehr Futures, Standard-Aktien, ETFs und Optionshandel. Angeblich höhere Liquidität als beim OTC.
1.3.3 „Pari“ (lat. “gleich“) bedeutet im Finanz-Kauderwelsch, dass eine Aktie/Wertpapier zum Nennwert (Nominalwert; Referenzwert), also zum Kurs von 100 Prozent gehandelt wird. Börsenkurs und Nennwert sind identisch. Bei „unter Pari“ (Disagio) wäre dann der Kurs < 100 Prozent und bei „über Pari“ (Agio) > 100 Prozent.
Erfolgt eine Rückzahlung am Ende einer vereinbarten Laufzeit „pari“, dann wird 100 Prozent des Nennbetrages ausgezahlt, und zwar unabhängig vom Kurswert zu diesem Zeitpunkt.
Laut § 9 (1) AktG ist eine „unter pari“-Ausgabe bei Aktien verboten. § 9 (2) AktG erlaubt aber: „Für einen höheren Betrag ist die Ausgabe zulässig.“
Beispiel (ohne Gewähr): Ein Wertpapier mit einem Nennwert von 100 Euro wird „pari“ zum Kauf angeboten. Der Käufer muss dann nur 100 Euro zahlen und die Zinsen, die diesem zugesagt wurden, berechnen sich über den vereinbarten Zinssatz aus diesen 100 Euro und nicht aus einem gleichzeitig möglichen höheren Kurswert 30 Tage später von z.B. 110 Euro („über pari“).
1.3.4 Disposition (Auftrag erteilen „zu folgenden Bedingungen“)
Die Bank mit der man beim Aktienhandel zusammenarbeitet, hat normalerweise gewisse Geschäftspraktiken, welche automatisch von dieser „abgespult“ werden, wenn diese vom Kunden einen Auftrag erhält. Dies kann aber nicht immer sinnvoll sein.
Wenn man z. B. blind einen Kaufauftrag für eine bestimmte Aktienposition der Bank erteilt, muss man sich nicht wundern, wenn dieser Auftrag zu einem Kurs ausgeführt wird, welchen man gar nicht wollte. Während dem Zeitpunkt des Auftragseingangs bei der Bank und dem Ausführen des Auftrags durch die Depotbank vergeht Zeit. In dieser Zeit kann sich der Aktienkurs nach oben und nach unten bewegen.
Sinnvoll ist es also seinem Handelsauftrag als Kunde immer eine Order für die Bank beizufügen, damit diese weiß, wie sie sich zu verhalten hat. Diese Order geht dem normalen Geschäftshandeln der Bank vor. Leider bieten nicht alle Banken solche Gestaltungsmöglichkeiten an.
Für solche Order, welche oft kostenlos sind, gibt es im Banken-Kauderwelsch ein paar Fachbegriffe (nachstehende Aufstellung/Erklärungen völlig ohne Gewähr):
- Bestens (unlimitierte Market-Order):
Verkauf der Aktien erfolgt ohne Limit zum nächstmöglichen „besten“ Kurs/Preis.
Anmerkung: Das kann unter Umständen bei volatilen Werten für den Aktionär teuer werden (Verlust; Slippage-Effekt).
- Billigst (unlimitierte Market-Order):
Der Aktien Kaufauftrag wird von der Bank ohne Preislimit zum nächstmöglichen und hoffentlich auch günstigsten Kurspreis ausgeführt (Marktpreis laut Verkäufer-Orderbuch-Angebot).
Anmerkung: Das kann unter Umständen bei volatilen Werten für den Aktionär teuer werden (Slippage-Effekt).
Tipp: Immer da, wo es geht, der Depotbank ein LIMIT setzen (ordern)! Falls man dies nicht macht, kann es zum Slippage-Shock kommen, wenn der erwartete Preis von dem tatsächlich realisierten stark voneinander abweicht.
- Limit (Preisgrenze):
Damit man die Aktie auch zu dem Kurs (Preis) erhält zudem man diese eigentlich nur kaufen (Höchstpreis, Maximalpreis) oder nur verkaufen (Mindestpreis, Minimalpreis) wollte, sollte man ein Limit (eine Preisgrenze) der Bank vorgeben. Es besteht hierbei die Gefahr, dass ein Auftrag gar nicht oder zu einem weitaus späteren Zeitpunkt ausgeführt wird. Übliche Order-Limit-Zusätze lauten: STOP-LOSS (Trailing-Stop-Loss), STOP-BUY (Trailing-Stop-Buy) , LIMIT (STOP-LIMIT), One-Cancels-Other, Next-Order.
- Gültigkeit:
Man kann die Gültigkeit eines Auftrages (Kauf, Verkauf, Order-Gültigkeit) zeitlich begrenzen. Tut man dies nicht, muss man die Order selbst wieder löschen (lassen), wenn man mal seine Meinung geändert hat. Wird das zeitliche Limit erreicht, erlischt die Order zum entsprechenden Zeitpunkt von allein.
1.3.5 Aktien-Kauf-Strategien
1.3.5.1 Cost-Average-Prinzip
Hier spekuliert der Anleger mit einem Durchschnittskosteneffekt (Cost-Averaging).
Es geht hier um regelmäßiges Sparen (Sparpläne) mit meist festen Beträgen. Der Aktien-Spekulant (auch Fond- und ETF-Investor) investiert hierbei in regelmäßigen Abständen oft immer mit dem gleichen Geldbetrag. Dieser kann z. B. 100 Euro/Monat betragen. Ziel ist es hier, die Kursschwankungen auszutricksen. Deswegen kauft man – einmal je/im Monat - bei niedrigen Kursen mehr Anteile als bei hohen Kursen. Die Folge ist das Erreichen eines durchschnittlichen Gesamtkaufpreises. Der Wertpapierkäufer kann so das Risiko eines falschen Kauf-Einstiegszeitpunkts reduzieren. Ein Gewinn wird dadurch nicht garantiert.
1.3.5.2 Hasardeur-Strategie
- Völlig unverbindliche Information mit ausdrücklichem Hinweis auf die Gefährlichkeit dieser Strategie! Vorbehaltlich ungewollte aber mögliche Rechenfehler bei den Beispielen. -
Frage: Wie sichert man sich eine spätere Wertpapier-Verkaufschance mit Gewinn, obwohl der Börsenkurs einer Aktienposition plötzlich weggebrochen ist?
Es gibt Aktien, welche oft sehr volatil sind. Ihr Kurs geht ständig rauf und runter. Hierzu können z. B. Werte aus dem Bereich der Biotechnologie, Pharma-Entwicklung, Rohstoffe, Bergbau, Öl und Gas gehören. Das Problem taucht da auf, wo man zu einem hohen Kurs Aktien gekauft hat und kurz danach der diesbezügliche Börsenkurs sinkt und sinkt und sinkt. Wie kommt man aus diesem Ärger wieder heraus?
Beispiel für Aktie XY (unverbindlich ohne jede Gewähr für Richtigkeit):
01. Kauf Januar 100 Aktien * Kurs 5 Euro = 500 Euro Kaufpreis
02. Kurs Februar 4 Euro
03. Kurs März 3 Euro
04. Kauf April 1000 Aktien * Kurs 2,5 Euro = 2.500 Euro Kaufpreis
05. Kurs Mai 2,4 Euro
06. Kurs Juni 2,2 Euro
07. Kauf Juli 10.000 Aktien * Kurs 2,0 Euro = 20.000 Euro Kaufpreis
=====================================================
Depot-Zwischenstand Monate 01 bis 07 :
Für Bestand 11.100 Aktien = 23.000 Euro Kaufpreis (KP) insgesamt gezahlt.
Das ergibt einen Durchschnittskurs je Aktie = 23000/11100 = 2,07 Euro
=====================================================
08. Kurs August 2,3 Euro
09. Kurs September 2,5 Euro
10. Kurs Oktober 2,2 Euro
11. Kurs November 2,4 Euro
12. Kurs Dezember 2,3 Euro
12. Verkauf Dezember 11.100 Aktien * Kurs 2,3 Euro = 25.530 Euro Verkaufserlös (VKE).
VKE 25.530 – KP 23.000 = 2.530 Euro Gewinn abzüglich der jeweils angefallenen Kosten für An- und Verkauf, Steuern etc..
1.3.5.3 Dip Buy
Aktien werden gekauft, sobald deren Kurs fällt, da man der Ansicht ist, dass dieser demnächst wieder steigen wird. Das Problem bei einer solchen Strategie beginnt dann, wenn der entsprechende Kurs nicht mehr weiter steigt, oder vielleicht sogar sinkt.
1.3.5.4 Wash Sale
Aktien werden zum gleichen Zeitpunkt gekauft und verkauft um illegal Scheinverluste zu produzieren und diese dann steuerlich geltend zu machen. Kann auch dazu dienen Dritten Handelsaktivitäten vorzugaukeln. Anmerkung: Wir befinden uns hier "auf der dunkelen Seite des Marktes".
1.3.5.5 Pennystocks
Pennystocks sind Aktien, die man für sehr geringe Beträge (z. B. < 1 Euro oder < 1 Dollar) an der Börse kaufen kann. Das kann daran liegen, dass diese weit unter ihrem tatsächlichen Wert gehandelt werden, oder das diese praktisch wertlos geworden sind, was wohl häufiger der Fall sein wird. Solche Positionen zu kaufen ist hochspekulativ und zudem muss man mit extrem volatilen Kursen rechnen.
Persönlich unverbindlich subjektive Anmerkung:
Natürlich kann man mit solchen Spekulationen ordentlich Geld verdienen, wenn einem das Glück hold ist. Aber, wann ist das schon einmal der Fall? Die Realität sieht wohl eher so aus, dass diese AGs kurz vor der Auflösung sind und das die gesamte eigene Investition in solche zweifelhaften Positionen "den Bach runter geht". Es soll seltsamerweise manchmal vorkommen, dass man irgendwo ein Depot eröffnet und nach einiger Zeit "aus heiterem Himmel" so ein Pennystocks-Kaufangebot im Email-Postfach liegen hat, bzw. eher per Steinzeit-Normalpost mit abgestempelter Briefmarke bekommt (Absender nur schwer zu ermitteln). In einem Lobpreisungs-Hochglanz-Flyer werden einem von einem selbsternannten Aktien-Wohltäter dann die Aktien von obskuren AGs angeboten, welche angeblich "enormes Entwicklungspotential" hätten. Es ergeben sich für den OTTO-Normal-Aktionär dann u.a. folgende Fragen:
01. Wieso bietet man solche "tollen Aktien" einem 0815-Depot-Inhaber an und kauft diese nicht selber, wenn diese soviel Kurspotential haben sollen?
02. Wo hat der Pennystocks-Anbieter eigentlich die Adresse des Depotinhabers her? Gibt es da Löcher im Datenschutz?
Ich persönlich kann vom Kauf solcher Positionen nur abraten! Aber im Endeffekt muss jeder selbst entscheiden, wo er sein hart verdientes Geld lässt.
1.3.5.6 FOMO
Akronym für "Fear Of Missing Out". Investoren haben die Befürchtung einen Börsenhype zu verpassen und fangen an leichtsinnig zu kaufen, obwohl die Kurse schon sehr hoch geklettert sind.
1.3.5.7 Splitt (Split)
Eine Aktienposition wird in mehrere neue Aktienpositionen aufgeteilt, ohne das sich der Gesamtwert ändert.
1.3.5.7.1 Reverse Split(t)
Mehrere Aktienpositionen werden zu einer einzigen neuen Aktienposition zusammengelegt.
1.3.5.8 Take-Profit
Es wird ein Verkaufsauftrag erteilt um Gewinne zu sichern.
1.3.5.9 Wie lange sollte man eine Aktie im Depot halten?
1.3.5.9.1 Daytrading
Der Kauf und Verkauf der Aktie erfolgt innerhalb eines Tages.
1.3.5.9.2 Swing Trading
Die Aktie wird Tage lang oder Wochen lang behalten.
1.3.5.9.3 Buy and Hold oder Index-Strategie
Hier werden Aktien langfristig im Depot gehalten. Bei dieser eher passiven Strategie kauft man z. B. breit gestreute ETFs oder Aktien, welche man längerfristig in seinem Depot hält. Vorteile dieser Strategie sind z. B.:
- Der Verwaltungsaufwand ist geringer
- Absicherung durch breite Diversifikation
1.3.5.10 Value Investing
Hier werden Aktien ausgewählt, welche unterhalb ihres inneren Wertes am Markt gehandelt werden. Man hat die Hoffnung, dass der Markt den Realwert der AG kurzfristig unterschätzt. Typische Merkmale sind hier:
- Niedriges KGV oder KBV
- Stabile Gewinne
- eine solide Bilanz
Es kann natürlich eine Zeit dauern, bis andere Spekulanten den realen Wert der AG richtig einschätzen und dann erst kaufen und den Kurs steigen lassen.
1.3.5.11 Growth Investing
Die Investition erfolgt in AGs mit hohem Wachstumspotenzial. Ein hoher Preis für die Aktie wird dabei in Kauf genommen. Typische Merkmale sind hier:
- Das Umsatz-/Gewinnwachstum ist hoch
- Die Geschäftsmodelle sind innovativer Natur.
- Häufiger zu finden bei Technologie-, Software-/ Biotech-Unternehmen.
1.3.5.12 Dividenden Orientierung
Hier steht der laufende Ertrag durch Dividendenzahlungen im Mittelpunkt der Anlagestrategie. Man kauft Aktien von AGs, welche regelmäßig Dividenden in der Vergangenheit ausgeschüttet haben. Nebenbei nimmt man natürlich Gewinne durch Kurssteigerungen in Kauf. Probleme können auftauchen durch:
- Dividenden können plötzlich reduziert werden oder vollkommen wegfallen.
- Regelmäßige hohe Dividenden ziehen regelmäßig viel Kapital aus der AG ab, da dieses an die Aktionäre ausgezahlt wird und somit dem Unternehmen nicht mehr zur Verfügung steht.
- Das Ankündigen einer hohen Jahresdividende kann ein Warnsignal dafür sein, dass etwas mit der AG nicht stimmt. Man will noch einmal mit hohen Zinsversprechungen Investoren anlocken und der AG Kapital zuführen, bevor es nach der Dividendenauszahlung Kurs mäßig bergab geht.
1.3.5.12.1 Dividenden-Wachstums-Strategie
Der Investor analysiert/betrachtet hier die historisch erfolgten Dividenden-Auszahlungen einer AG. Er untersucht, ob es hier eine Tendenz dazu gibt, dass jedes Geschäftsjahr höhere Dividenden ausgezahlt wurden/werden. Wie sieht das Dividendenwachstum der letzten Jahre aus? Es muss klar sein, dass es schon ungewöhnlich ist, wenn eine AG über Jahrzehnte hinweg so gut am Markt platziert ist, dass diese von Jahr zu Jahr immer höhere Dividenden auszahlen kann. In der Regel wird eine solche Aktienposition keinen preisgünstigen Kurs haben. Völlig unverbindlich: Man könnte versuchen, direkt nach der Auszahlung einer Dividende die Aktie zu kaufen, da sich die Auszahlung der Dividende im Kurs direkt danach widerspiegeln müsste. Der Kurs sollte eigentlich kurzfristig etwas fallen. Dies ist aber nicht immer der Fall.
1.3.5.13 Momentum-Strategie
Man konzentriert sich auf Aktien, deren Kurse seit einiger Zeit stark steigen. Man hat dabei die Hoffnung, dass dieser positive Kurssteigerungstrend nach dem Kauftag weiter anhält.
1.3.5.14 Qualitäts-Strategie
Der Investor sucht AGs mit sehr starken Fundamentaldaten.
Wesentliche Merkmale dieser AGs sind:
- Hohe Eigenkapitalrendite
- Sie haben eine geringe Verschuldung
- Sie haben stabile Margen
- Ihre Stellung am Markt ist stark.
Leider sind solche Aktien in der Regel recht teuer.
1.3.5.15 Turnaround-Strategie
Investoren kaufen Aktien von AGs, welche Probleme am Markt haben, bei denen aber die Chance besteht, dass sich diese von den Problemen zukünftig wieder befreien können und deren Kurse dann steigen.
Persönliche Anmerkung:
"Der Glaube stirbt zuletzt!" Wenn man sich in den vergangenen Jahren/Jahrzehnten einmal bestimmte Kaufhaus-Storys genauer ansieht, dann kommen berechtigte Zweifel an der grundsätzlichen Sanierungsfähigkeit mancher Unternehmen auf. So mancher Investor hat sich dort schon ein "blaues Auge" geholt. Es gibt einfach Branchen, welche allein durch viel günstigere und flexiblere Internet-Mitbewerber bzw. dem Online-Handel keinerlei Zukunft mehr im normalen Thekenverkaufsgeschäft mit ihren "Steinzeit-Verkaufs-Strategien" haben. Hatten diese Unternehmen schon vor der Zeit der Etablierung des Internetverkaufs im nationalen Wettbewerb Probleme, kommen nun durch den grenzüberschreitenden und weltweiten Online-Handel Mitbewerber hinzu, mit denen man in der Vergangenheit (in der Vor-Internet-Zeit) gar nicht gerechnet hat. Wenn solche Online-Konkurrenten dann auch noch von den Regierungen der Länder, in der diese ihren Firmensitz haben, direkt oder indirekt subventioniert werden, dann sind die Überlebenschancen der "Steinzeit-Unternehmen" gering. Natürlich gibt es große Betriebe im Versandhandel, welche die Zeichen des Online-Handels rechtzeitig erkannt haben und selber funktionierende und heute erfolgreiche Online-Plattformen installiert haben. Es verbleiben aber gewisse Oldtimer, bei denen, wenn man sich in deren schicke Verkaufsräume begibt, man nur noch mit dem Kopf schütteln kann. Bei diesen fehlt im Eingangsbereich nur noch ein amtliches Schild mit dem Hinweis: "Achtung! Sie betreten einen denkmalgeschützten Verkaufsraum".
1.3.5.16 Sektor- oder Themenstrategie
Der Investor konzentriert sich auf Trends und/oder bestimmte Branchen, welche er für vielversprechend hält. Hierzu können z. B. gehören:
- Gesundheit
- Cyber-Security
- Grüne Energien; Erneuerbare Energien (Solar, Wind, Wasserkraft ...)
- Halbleiter-Technologie
Es können hierbei Gefahren auftreten. Schätzt man z. B. das politische Risiko der "grünen Technologien" falsch ein, dann kann man ordentlich "auf der Nase landen", auch wenn die Technologie grundsätzlich gut und umweltfreundlich ist. Umweltschutz muss ein Staat sich leisten können und leisten wollen.
1.3.5.17 Rebalancing-Strategie
Der Aktien-Investor kauft sich diverse Aktienarten und Anlageklassen in sein Portfolio. Er überprüft diese Mischung regelmäßig und passt diese den Notwendigkeiten an. Er versucht "Klumpen Bildung" zu vermeiden und sein persönliches Anlagerisiko zu managen.
Der Nachteil ist hier u.a., dass dies arbeitsintensiv ist.
1.3.5.18 GDRs (Global Depository Receipts)
Global Depository Receipts (GDRs) sind Hinterlegungsbescheinigungen, die Aktieneigentum bestätigen/verbriefen. So eine Bestätigung kann sich auf
- Bruchteile von Aktien
- mehrere Aktien
- eine einzige Aktie
beziehen.
Weltweit werden die Finanzinstrumente GDRs in verschiedenen Währungen (Dollar, Euro …) als Stellvertreter-Wertpapiere (anstelle der Original-Aktien) gehandelt (z.B. angeblich an der Londoner Börse (London Stock Exchange) oder der Luxemburger Börse - Faktencheck erforderlich -). Diese werden im Gegensatz zu den ADRs normalerweise nicht an den US-Börsen gehandelt. Es sind handelbare Finanzinstrumente, welche von Depotbanken ausgegeben werden und welche den Besitz von X-vielen Aktien eines ausländischen Unternehmens repräsentieren. Der Vorteil liegt u.a. darin, dass Investoren Aktien von Auslands-AGs erwerben können, ohne sich mit den Modalitäten ausländischen Börsen und/oder Broker (rechtliche/ regulatorische Hürden) auseinandersetzen zu müssen. Grenzüberschreitende Investitionen werden durch ein standardisiertes, handelbares Zertifikatssystem erleichtert und Unternehmen werden bei der internationalen Kapitalbeschaffung unterstützt. Die GDRs haben sich an die behördlich/gesetzlichen Vorschriften (Berichtspflicht / Offenlegungspflicht) des Landes zu halten, in dem diese gehandelt werden. Man kann zwischen gesponserten GDRs und ungesponserten GDRs unterscheiden.
1.3.5.18.1 Gesponserte GDR
Bei den gesponserten GDRs liegt die Zustimmung des ausländischen Unternehmens vor. Das Auslandsunternehmen ist behilflich.
1.3.5.18.2 Ungesponserte GDR
Bei ungesponserten GDRs werden diese, ohne direkte Beteiligung des Unternehmens, von einer Depotbank ausgegeben.
1.3.5.19 ADR (American Depository Receipts)
Neben den GDRs gibt es auch noch ADRs.
ADRs und GDRs unterscheiden sich durch den Handelsplatz und die Zielgruppe. ADRs sind Wertpapiere für amerikanische Investoren. Diese Zertifikate sind handelsfähig, werden z. B. von US-Bankinstituten herausgegeben und repräsentieren die Aktien von ausländischen Unternehmen. Sie werden an Börsen (z. B. NASDAQ und NYSE – Faktencheck erforderlich-) in den USA gehandelt. US-Investoren können damit in ausländische Unternehmen investieren und müssen dabei nicht direkt an ausländischen Börsen präsent sein. Rechtsvorschriften und Beaufsichtigung finden diese in US-amerikanischen Wertpapiergesetzen und durch die SEC (US-Börsenaufsicht). Es gibt die Meinung, dass ADRs dadurch strenger kontrolliert werden als GDRs. Die Abrechnung der ADR-Geschäfte erfolgt in US-Dollar.
1.4 Inwieweit ist der Erwerb von Aktien sozial zu rechtfertigen?
Diese Frage kommt immer wieder (z.B. Rüstungsindustrie-Aktien) auf und bildet für den Aktien und ETF- Handelsmarkt (Exchange Traded Funds) kein Problem, weil es praktisch für jede Lebenseinstellung hier irgendwo ein passend zu geschneidertes Anlageprodukt gibt. Wer auf Nachhaltigkeit setzt, kann diesbezüglich auf die Einhaltung der ESG-Kriterien bei Anlage Produkten achten:
ESG-Kriterien für nachhaltige Wertpapieranlagen:
- Umwelt (Environmental, u. a. Klimaschutzthematik)
- Soziale Aspekte (Social)
- Verantwortungsorientierte Unternehmensführung (Governance, u. a. Compliance Thematik)
1.4.1 Partizipiert ein Rüstungskonzern überhaupt an einem Kauf- bzw. Verkaufsvorgang (An- und Verkauf bzw. Handel mit Aktien aus dem Bereich der Wehrtechnik), den ich als Aktionär über die Börse innerhalb des Sekundärmarktes abwickle?
Vielleicht kann man das mit dem Tausch von Fußballbildern für Klebe-Sammelalben zwischen Kindern vergleichen. Der Herausgeber der Bilder (Druckerei) verdient sein Geld, wenn er die gedruckten Bilder in den Erstverkauf (Primärmarkt) gibt. Wenn Käufer/Sammler A ein einzelnes seltenes Vereins-Wappen-Bild danach gegen 10 andere Bilder mit Sammler B tauscht, dann hat der Herausgeber (Druckerei) dadurch keinen direkten finanziellen Vorteil. Die Druckerei bekommt vom Verkaufsgewinn nichts ab.
Wenn man als Aktionär seine Aktien über die Börse verkauft, handelt man in der Regel mit einem anderen Anleger/ Interessenten den Preis dafür aus. Die Aktien werden also auf dem Sekundärmarkt mit Gewinn oder Verlust an einen anderen Aktionär übertragen.
Das Rüstungsunternehmen ist an diesem Handel nicht direkt beteiligt und erhält somit auch kein Geld aus diesen Transaktionen. Investoren wickeln den Handel untereinander, ähnlich einem An- und Verkaufsgeschäft für Second-Hand-Waren, selbstständig ab.
Indirekt könnte der Rüstungskonzern aber dadurch doch partizipieren, wenn sein Aktienkurs durch das höhere Handelsvolumen (Anzahl gehandelter Aktien in einem bestimmten Zeitraum) beeinflusst wird. Eine höhere Marktkapitalisierung -
(Marktkapitalisierung: Gesamtwert der AG = Anzahl der Aktien * aktueller Aktienkurs)
- könnte sich positiv auf die AG auswirken.
Anders verhält es sich beim Primärmarkt, wenn Aktien erstmals zum Kauf angeboten werden (z. B. IPO-Börsengang). Das durch den Verkauf angesammelte Investoren-Kapital kommt dann dem Rüstungskonzern direkt zugute. Im ähnlichen Sinne gilt dies für Aktienrückkäufe durch die AG oder wenn der Konzern für Wehrtechnik neue Aktien ausgibt und diese zum Kauf anbietet, weil er plötzlich mehr Kapital benötigt.
Persönliches Fazit:
Jeder Mensch muss vor seinem Gewissen selbst entscheiden, ob er Aktien aus dem Bereich der Wehrtechnik kauft oder nicht. In Kriegszeiten glauben viele zynisch, dass Wehrtechnik sichere Gewinne garantiert. Dies ist aber nicht immer der Fall. Wenn ein Rüstungsunternehmen z. B. massenweise Drohnen produziert, die einen Einzelpreis von 40.000 Euro haben und plötzlich ein Start-up-Unternehmen, Wegwerf-Drohnen aus wasserabweisender Dickpappe mit gleicher Leistungsfähigkeit für 3.000 Euro je Stück anbietet, ist es nur eine Frage der Zeit, bis der Nachfragemarkt umschwenkt. Weiterhin sollte man die sehr hohen Entwicklungskosten der Waffensysteme berücksichtigen.
- Politisches Risiko! -
Zum Glück stehen diese Konzerne unter der genauen Beobachtung durch die Politik, welche nicht allen Exportwünschen der Konzerne nachkommt. Je nach politischer Wetterlage kann die Auftragserwartung solcher Firmen schnell gedämpft werden. Auch können bereits unterzeichnete Großaufträge jederzeit durch politische Intervention kurze Zeit später wieder zu Nichte gemacht werden. Allein schon aufgrund des völlig unkalkulierbaren nationalen und internationalen „Politischen Risikos“, völlig unabhängig von der Moralfrage, gefallen mir Aktien aus dieser Branche nicht. Aber, wie gesagt, dass muss jeder für sich selbst entscheiden!
1.5 Aktienrückkauf (§ 71 Aktiengesetz)
Aktiengesellschaften können bereits ausgegebene eigene Aktien auch wieder im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und Grenzen von den eigenen Aktionären oder über die Börse zurückkaufen und vernichten (verdeckte Kapitalausschüttung). In der BRD wird ab ca. 1998 davon verstärkt Gebrauch gemacht. Die Dividenden oder Teile davon werden z.B. zum Rückkauf verwendet, was zu einem Kursanstieg führt/führen kann. Dies kommt indirekt dann auch wieder den eigenen Aktionären zugute. Die Anzahl der im Verkehr befindlichen Aktien wird dadurch reduziert. Dies steigert den Gewinn je Aktie und hat auch Steuervorteile für den Aktionär.
1.6 Rechtsformen der Aktiengesellschaft
1.6.1 Klassische Aktiengesellschaft (AG)
Aktionäre haften nur mit ihrer Einlage bzw. mit ihrem Anteil.
1.6.2 Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE).
Dieses Unternehmen ist in der EU grenzüberschreitend tätig
1.6.3 Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Dies ist eine Mischform aus Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft (§ 278 AktG) . Der Komplementär haftet hier zwar unbeschränkt, die Aktionäre haften aber nur mit ihrer Einlage. Der Komplementär führt in der Regel die Geschäfte der AG.
1.6.4 Familienaktiengesellschaft
Es handelt sich hier um eine AG, welche überwiegend im Besitz einer Familie ist.
1.6.5 Börsennotierte Aktiengesellschaft
Bei dieser AG (§ 3(2) AktG) werden deren Aktien an der Börse gehandelt.
*********************************************
§ 3(2) AktG:
"Börsennotiert im Sinne dieses Gesetzes
sind Gesellschaften, deren Aktien zu
einem Markt zugelassen sind, der von
staatlich anerkannten Stellen geregelt
und überwacht wird, regelmäßig stattfindet
und für das Publikum mittelbar oder
unmittelbar zugänglich ist."
********************************************
1.6.6 Nicht börsennotierte Aktiengesellschaft
Dies ist eine private AG. (z. B. eine Familienaktiengesellschaft). Deren Aktien werden nicht an der Börse gehandelt. Es gibt keinen Free Float, keinen Streubesitz.
1.6.6.1 Streubesitz (Free Float)
Der Anteil der Unternehmensaktien, welche frei an der Börse gehandelt werden und nicht im Besitz von Großaktionären sind. Bei der "Nicht börsennotierten AG" gibt es keinen Free Float.
1.6.7 Stiftungs-AG
Hier wird die Mehrheit der Aktien von einer Stiftung verwahrt, welche diese AG auch kontrolliert.
1.7 Squeeze-out/ Squeezeout
Corporate Restructuring / Unternehmensumstrukturierung / Minderheitenausschluss / Kapitalmaßnahmen / Unternehmensübernahme
Es können sich bei einer Aktiengesellschaft plötzlich Gründe ergeben, welche eine grundlegende Veränderung der Rechtsform ratsam erscheinen lassen. Solche Gründe sind z.B.:
01. Börsenrückzug (Going Private; Delisting; (Spin-off = Aus der AG wird ein Teil abgespalten und zukünftig nicht mehr als AG geführt)
02. Vereinfachung der Unternehmensstruktur
03. Wunsch nach alleiniger Entscheidungsgewalt
04. Konfliktvermeidung
05. Effizienzsteigerung
06. Reduzierung von Kosten
Gemäß den §§ 327 bis 327f des AktG (Aktiengesetz) besteht eine aktienrechtliche Squeeze-out Möglichkeit, wenn ein Mehrheitsaktionär mindestens 95 % der Aktien oder Stimmrechte in seinem Besitz hält (siehe auch: Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz §§ 39 bis 39 WpÜG).
Beim Squeeze-out (Ausquetschen) Verfahren werden zwangsweise Aktienanteile von Minderheitsaktionären auf Mehrheitsaktionäre übertragen. Die Minderheitsaktionäre sind dann verpflichtet, ihre Aktien zu einem festen Preis zu verkaufen. Der Mehrheitsaktionär wird auf diesem Weg als zukünftiger Alleinaktionär die restlichen und vielleicht lästigen Kleinaktionäre los und übernimmt die vollständige Kontrolle über die Aktiengesellschaft. Sind die Kleinaktionäre mit dem angebotenen Preis nicht einverstanden, bleibt diesen praktisch nur noch der Klageweg. Wird durch die Einreichung der Klage beim zuständigen Gericht das Squeeze-out Verfahren unterbrochen, kann dies beim bisherigen Mehrheitsaktionär zu finanziellen Verlusten führen, wenn dadurch eine geplante Umstrukturierungsmaßnahme zeitlich verzögert wird.
Es soll deswegen schon Minderheitsaktionäre (Besitzer von ein paar Aktien) gegeben haben, welche eine Klage gegen ein angeblich zu geringes Aktienkaufangebot vor Gericht eingebracht haben, obwohl es diesen gar nicht um den Preis ging. Warum nur?
1.8 Ad-hoc-Mitteilungen
Laut dem Amtsblatt der Europäischen Union vom 12.06.2014 -
(Kapitel 3 Offenlegungsvorschriften / Artikel 17 / „Veröffentlichung von Insiderinformationen“, in Verbindung mit den ergänzenden Vorschriften des WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) und der Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation als unmittelbar geltendes EU-Recht)
- kann eine AG zur Veröffentlichung von Ad-hoc-Meldungen verpflichtet sein.
Die entsprechende Pflicht-Informierung der Öffentlichkeit könnte z. B. nötig sein bei
- Gewinnwarnungen
- Übernahmebestreben
- Verkäufen
- überraschenden Ergebnissen des Geschäftsbetriebs
- drohende Insolvenz
- wesentliche anstehende Rechtsstreitigkeiten (Anm: z. B. in der Pharma-/Chemie-Branche, bei gerichtlichen Streitfällen mit Geschädigten über die eigenen Produkte)
- Führungswechsel in der Geschäftsführung, welche eine erhebliche Bedeutung hat.
2. Rein subjektive Vorschläge/ Anmerkungen / Tipps
- ohne jede Gewähr -:
Es folgen rein subjektive Vorschläge für, meiner Meinung nach, halbwegs solide Kaufkriterien / Kaufentscheidungen - n u r für Börsenneulinge - und sonstige Hinweise bzw. unverbindliche Tipps:
2.1 Aktien mit Krediten kaufen (Margin Trading)?
Für alle, welche noch keine tiefgreifende Erfahrung im Aktienhandel haben, ihre Ehe nicht leichtsinnig aufs Spiel setzen wollen, ihre Kinder und Familie lieben, vom Nachbarn auch Morgen noch gegrüßt werden wollen, nicht als zukünftiger Erbe auf den Pflichtanteil reduziert werden möchten und auch lang- oder kurzfristig nicht im Schuldenturm bei Wasser und Brot landen möchten, hier zunächst meine persönliche Grundregel:
!! N i e m a l s einen Aktienkauf mit Krediten finanzieren !!
So etwas ist nur etwas für beratungsresistente Hasardeure bzw. Zocker-Profis mit einem Nervengeflecht aus Stahl und selbst diese haben sich schon um Haus und Hof dadurch verzockt. Denkt immer daran, dass Ihr nie ein Gordon Gecko der Wall Street sein werdet. Das ist alles Film und nichts als Illusion.
Mein Vorschlag:
Mit dem Ehemann/ Ehefrau/ Lebenspartner/in einen bestimmten Höchstbetrag aus dem schon vorhandenen Vermögen gemeinsam festlegen, mit dem maximal gehandelt wird. Wird dieser Betrag durch Fehlinvestitionen aufgebraucht, sollte Einigkeit darüber bestehen, dass man zukünftig die Finger vom Aktiengeschäft lässt.
Margin Trading: Es soll sogar die abenteuerliche Möglichkeit geben, dass man nur eine Art Sicherheitsleistung (Pfand, Teilkaufpreis) beim (z. B.) Broker hinterlegt (z. B. 20 Prozent) und den Rest ( z. B. 80 Prozent) dann vom Broker geliehen bekommt, um einen Kauf tätigen zu können. Damit wäre es theoretisch möglich weit „über die eigenen Verhältnisse hinaus“ mit Wertpapieren zu spekulieren. Kommt es dann zu Spekulationsverlusten könnte schnell ein sogenannter Margin Call erfolgen, indem der Broker den Kreditnehmer unmissverständlich auffordert noch mehr Kapital nachzuschießen.
Tipp (rein subjektive Warnung): Ich kann nur jedem der seine ersten Schritte (Erfahrungen) in der Aktienwelt bzw. Wertpapierwelt als Privatkunde tut, davon abraten sich auf so etwas einzulassen! Solches Trading, wie auch Hebelprodukte-Trading, ist meiner persönlichen Meinung nach absolut nichts für den OTTO-Normalverbraucher und Privatmann. Allein schon die Erklärungen zu solchen Produkten bzw. die Informationen, welche dem Investor hierzu vor dem Kauf angeboten werden, sind teilweise nicht zu verstehen. Es soll Finanzberater geben, welche trotz langjähriger Erfahrung die Prospekte hierzu bzw. diese Finanzprodukte selbst nicht verstehen, obwohl diese diese zum Teil auch noch selbst verkaufen. Es fallen evtl. erhebliche zusätzliche Finanzierungskosten an, die leicht übersehen werden.
2.2 Home Bias:
Soll man Aktien nur von deutschen Unternehmen kaufen?
Völlig subjektiv würde ich allen Börsenneulingen raten, zunächst besser nur deutsche (maximal welche aus dem EU-Mitglieds-Raum) Aktien zu kaufen.
Der Grund hierfür ist u. a. neben der besseren Beurteilungsmöglichkeit (u. a. Prospekte, Presseartikel und Informationen in deutscher Sprache) u. a. auch das Vermeiden von Wechselkursschwankungen und Quellensteuer, was die Dividende ordentlich schmälert.
Beispiel Dividende:
Auszahlung der Dividende für 100 Aktien einer Aktiengesellschaft die man im Depot hat:
100 Aktien * 0,66 Euro Dividende = 66,0 Euro - (26,5 % QuSt.) 17,49 Euro = 48,51 Euro gekürzte Auszahlung und Gutschrift auf das eigene Depotkonto. Einige Länder erheben sogar 35 % QuSt. Man muss bei der Wahl der Aktiengesellschaft also auch immer den Dividendenauszahlungsverlust durch eine evtl. anfallende Quellensteuer mit einberechnen.
Das Thema Doppelbesteuerungsabkommen und Rückerstattungsmöglichkeiten ausländischer Steuern möchte ich an dieser Stelle nicht weiter vertiefen, da dies meiner Meinung nach für den Börsen-Novizen an dieser Stelle zu weit führen würde.
2.3 Sind Stammaktien oder Vorzugsaktien besser?
Normalerweise kauft der Aktionär Stammaktien.
Für den Anfänger und Kleinanleger ist die Fokussierung auf (in der Regel) stimmrechtslose Vorzugsaktien, meiner Meinung nach, gar nicht schlecht, da diese teilweise gegenüber den Stammaktien höhere Dividendenerträge erbringen. Diese haben oft Vorteile gegenüber Stammaktien, wenn es um den Insolvenz-Liquidationserlös oder die Gewinnbeteiligung geht.
Man sollte sich realistisch die Frage stellen, was man eigentlich davon hat, ein Stimmrecht in Form von 50 Aktien zu haben, bei einem Konzern der z.B. 10.000.000 Aktien insgesamt ausgegeben hat. Auf Deutsch: Man hat, obwohl man Aktionär und Anteilseigner an der AG ist, ohnehin mit 50 Aktien dort nichts zu melden.
§ 139 (1) Aktiengesetz: "Für Aktien, die mit einem Vorzug bei der Verteilung des Gewinns ausgestattet sind, kann das Stimmrecht ausgeschlossen werden" (Vorzugsaktien ohne Stimmrecht vgl. auch § 12 Aktiengesetz).
2.4 Dividenden:
Zahlt die AG auch eine Dividende?
Man sollte vor dem Aktienkauf vielleicht besser erst einmal prüfen, ob nach der jeweiligen nächsten Hauptversammlung gemäß Beschlussantrag auch eine Dividende (Zins als Lohn der Anlageangst) ausgezahlt werden soll (§ 174 Aktiengesetz).
Je nach Bilanzgewinn der AG erfolgt eine jährliche Gewinnausschüttung (Dividende; § 58 AktG), welche von der Hauptversammlung der AG beschlossen wird.
***********************************
§ 60 AktG
(1) Die Anteile der Aktionäre
am Gewinn bestimmen sich nach
ihren Anteilen am Grundkapital ....
***********************************
Hat man „junge Aktien“ erstanden, kann es sein, dass diese im Gegensatz zu den „Alt Aktien“ für das laufende Geschäftsjahr nur eine reduzierte Dividendenberechtigung erhalten.
Persönliche Anmerkungen:
Es macht schon nachdenklich, wenn hochgelobte globale Unternehmen mit einem sehr hohen Börsenwert keine Dividende auszahlen. Vielleicht sollte man sich nicht zu sehr durch Hochglanzprospekte beeindrucken lassen.
Es soll weltweit tätige IT-Riesen geben, welche angeblich nur deswegen keine Dividenden an ihre Aktionäre auszahlen, da diese ihre Gewinne lieber in Forschung, Expansion, Wachstum, Übernahmen, neue Geschäftsfelder, Technologie Entwicklung und Innovation zurück investieren. Das Geld soll im eigenen Haus bleiben.
Dies führt beim Aktionär schnell zu einem Problem, wenn der Aktienkurs von diesen einmal abschmiert und der Aktionär diese Werte dann endlos und Dividenden los weiterverwahren oder nur mit Verlust noch verkaufen kann.
############ Exkurs #############
Nebenbei mal angemerkt.
Manche IT-Firmen sind ohnehin manchmal aufgeblasene global-kapitaltechnische Konstruktionen, bei denen man sich fragt, welcher tatsächlich greif- und verwertbare Substanzwert (Patente, Grundstücke, kaufmännisch technische Betriebseinrichtung, Immobilien …. etc.) eigentlich hinter deren Geschäftsmodell steckt. Was sind das für krisenverwertbare Sicherheiten, die diese im Notfall für ihre Aktionäre zu Geld machen können, wenn sich deren Vermögen und Besitztümer (z.B. Fantasie-Grundstücke) u.a. auf irreales virtuelles Eigentum (digitale Güter) stützt, welches nur in der Pseudowelt (Metaversen) der Bits und Bytes an zahlungswillige 3-D-Brillen tragende Avatare verkauft werden kann, welche zum Teil den Bezug zur Realität außerhalb ihrer Cyberwelt schon verloren haben? Welcher Richter/Gutachter soll im Streitfall klären, welchen Euro oder Dollar Wert ein virtuelles „Ritterschwert“ hat, welches ein Pseudowelt-Besucher dem anderen Besucher der Fantasieblasenwelt vom ebenso virtuellen Pferd gestohlen hat um es später auf seinem eigenen digitalen Hengst frech weiter im nicht real existierenden Cyber-Kosmos mit sich herum zu führen? Liegt dann juristisch überhaupt ein Diebstahl vor? Oder ein Verstoß gegen das Urheberrecht, wenn der "Bestohlene" das Schwert vorher künstlerisch in der virtuellen Welt gestaltet hat?
Das traditionelle Urheberrecht, welches für die analoge Welt geschaffen wurde, wird reformiert werden müssen, um den Besonderheiten der digitalen und virtuellen Welt gerecht werden zu können. In Metaversen können virtuelle Gegenstände viel Geld kosten. User können dort digitale Güter käuflich erwerben. Hierzu gehören bereits virtuelle Häuser, Fahrzeuge, Kleidung und Accessoires. Also nicht körperliche Dinge, welche eigentlich gar nicht existieren. Es ist hier von NFTs (Non-Fungible Tokens) die Rede, welche das Besitzrecht und die Einzigartigkeit garantieren. Für begehrte virtuelle Objekte sollen bereits Dollar-Beträge im Millionenbereich geboten worden sein.
Die Metaversen stellen somit teilweise eine neue digitale Wirtschaftswelt bereit, in der bereits reale finanzielle Transaktionen für digitale irreale Produkte stattfinden.
############ Exkurs Ende ##########
Falls es Aktien mit einem außergewöhnlich hohen Kurswert gibt, welche gleichzeitig auch ein sehr hohes KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis s.u.) haben und bei denen alle Analysten fast schon hysterisch nur noch "KAUFEN! KAUFEN!" schreien, sollte man als Novize die Ruhe bewahren, genauer hinsehen und an die amerikanischen Goldgräbersiedlungen denken, die heute nur noch Menschen verlassen und zerfallen mit im Wind klappernden Saloon Türen zu besichtigen sind. Bei diesen kann man das bittere Ende einer Goldgräbermoral sehen. Wer hat bei den Gold digger am Klondike River ab 1896 nC eigentlich das große Geld gemacht? Derjenige, welcher 14 Stunden am Tag wie ein Besessener Gold in seinem Claim gewaschen bzw. geschürft hat, oder derjenige, welcher diesen in Ausnutzung seiner dortigen Monopolstellung Schaufeln, Pistolen, Gewehre, Lampen, Siebe und Hacken vor Ort verkauft hat? Oft waren es zusätzlich die Betreiber der dortigen Saloons, die Coffin makers and grave-digger, welche richtig abkassierten.
Nebenbei, wo wir gerade beim Goldrausch sind. In letzter Zeit habe ich immer wieder gehört, dass wegen der Entwicklung des Goldpreises von gewissen Strategen dazu geraten wurde nun auch Aktien von kleineren Goldminen-Betreibern in Kanada, Mali, USA, Demokratische Republik Kongo, Dom.Rep., Peru, Tansania, Argentinien und/oder Chile zu erwerben. Wer so etwas vorhat, sollte ganz genau hinschauen und sich u. a. auch mal ansehen wie viel Gramm Gold diese mit jeder ausgebuddelten Tonne Gestein wirklich in ihrer Mine fördern. Wenn man hierzu glaubhafte Angaben hat, kann man dies ins Verhältnis zur maximal geschätzten Förderkapazität je Minen-Schürftag setzen und sich dann durch Kenntnis des aktuellen Goldpreises schnell selbst ausrechnen, ob eine solche Aktieninvestition etwas bringt. Manchmal genügt es auf die Homepage einer solchen Mine zu gehen und sich einmal die Bilder anzusehen. Taucht dort nur ein in die Kamera hinein lächelnder Digger (burrower) auf dem Bock seines blitzsauberen Radladers auf, welcher einen riesigen Gold-Nugget in die Kameralinse hält, sollte man sich vielleicht weitere Gedanken darüber machen, ob das bessere Gold nicht doch das Beton-Gold (Immobilien) ist.
Aus dieser Erkenntnis heraus folgt später meine Empfehlung vor allem für die Aktienwerte aus dem Bereich Nahrungsmittel, Wasserversorgung, Energieversorgung, Immobilien, Versicherungen.
Ihr fragt, wo hier der tiefere Sinn liegt?
Ganz einfach, der o.g. Digger weiß am Morgen nicht, was er bis abends an Gold geschürft hat. Derjenige, der diesem vor Ort, vielleicht sogar mit einer Monopolstellung ausgestattet, aber Lebensmittel, Trinkwasser und Whisky verkauft, weiß, dass der Digger bei ihm regelmäßig erscheinen muss, wenn dieser in den Pampas überleben will. Es gibt Branchen, auf die man im Notfall verzichten kann. Auf eine Trinkwasserversorgung und auf Lebensmittel kann man weltweit eigentlich nie verzichten.
Bei Branchen aus dem Bereich der Internet-, Software & IT-Dienstleistungen sollte man sich vielleicht die Frage stellen, was da eigentlich an tatsächlichen materiellen und immateriellen Werten (z.B. Gebäude, Grundstücke, Betriebseinrichtungen, Urheberrechte, Warenzeichen und Patente) im Alleineigentum der AG vorhanden ist und ob diese Werte den jeweiligen Aktienkurs widerspiegeln bzw. nachvollziehbar machen. Auf die Dotcom-Blase im Jahr 2000 sei hier nochmals hingewiesen.
Überlegenswert ist es bei allen Branchen, wie lange eine Bank oder ein Bankenkonsortium eigentlich eine Aktiengesellschaft, welche einen bestimmten Börsenwert erreicht hat, überhaupt noch fallen lassen kann, ohne ihre eigene Existenz zu gefährden.
2.4.1 Wie häufig erhält der Aktionär eine Dividende?
Es gibt Aktiengesellschaften mit Monats-, Vierteljahres-, Halb-jahres- und Jahresdividende. D.h., dass einige nur einmal im Jahr ihre Dividende an die Aktionäre verteilen und andere zweimal, viermal oder sogar 12-mal im Jahr. Die monatliche Auszahlung einer Dividende könnte für Rentner (m/w/d) interessant sein.
2.4.2 Ex Dividende:
Der Aktienkurs eines Aktientitels (einer Aktie, einer AG) ist normalerweise unmittelbar vor der Hauptversammlung höher als kurz danach, da die AG durch die Ausschüttung der Dividende ja Geld an die Aktionäre verliert.
Ohne Gewähr:
Ausgezahlt wird die Dividende normalerweise am dritten Bankarbeitstag nach der Hauptversammlung.
*******************************************
§ 58 (4) Aktiengesetz:
"Die Aktionäre haben Anspruch auf den
Bilanzgewinn, soweit er nicht .......
.... ausgeschlossen ist. Der Anspruch ist
am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig. In dem
Hauptversammlungsbeschluss oder in der
Satzung kann eine spätere Fälligkeit
festgelegt werden."
*******************************************
"Ex Dividende" kann man dann die Aktie normalerweise günstiger erwerben als vor der Ausschüttung. Anspruch auf eine Dividende hat derjenige, der am Tag der Hauptversammlung die Aktie im Depot eingebucht hatte. D.h., dass man bis noch fast vor dem Tag der Hauptversammlung eine Aktie kaufen kann, sich die Dividende einverleibt und kurze Zeit später die Aktie wieder verkaufen kann.
Doch Vorsicht!
Schon kurz nach der Hauptversammlung ist der Handelskurs der Aktie "ex Dividende", da sich der Aktienkurs um den Betrag der Dividende reduziert. So kann man schnell mit einem Verlust verkaufen.
2.4.3 Naturaldividende:
Dann gibt es noch die teilweise wenig bekannten Naturaldividenden.
Hier handelt es sich praktisch um Geschenke der Aktiengesellschaft an die eigenen Aktionäre. Darunter fallen z. B. Aktionen im Rahmen der jährlichen Hauptversammlung, bei denen jeder der daran vor Ort teilnimmt bei einer AG, welche z.B. Süßigkeiten herstellt, soviel Produkte kostenlos mitnehmen kann, wie er in der Lage ist diese mit seinen zwei Händen maximal aus dem Tagungsort heraustragen zu können. Auch kann es sein, dass für die Pausenzeit der HV ein kostenloses Buffet aufgebaut wird.
Es gibt Kreuzfahrt-Unternehmen, welche ab einer bestimmten Anzahl von gezeichneten / gekauften Aktien dem Aktionär ein Bordguthaben-Geschenk gewähren, welches dieser dann an Bord eines Kreuzfahrtschiffes in den überteuerten Shops einlösen kann.
Witzig ist, dass dies viele Kreuzfahrer, welche solche Aktien haben, überhaupt nicht wissen, da die AGs diese Informationen nicht „breit treten“.
2.4.4 Dividenden-Erwartungen:
Wie hoch sollte die eigene Dividendenvorstellung realistisch zurzeit sein?
Die eigene maximal realistische Dividendenerwartung (Dividendenrendite) sollte meiner Meinung nach zurzeit (2026) bei 2 bis 4 Prozent liegen. Alle AGs die höhere Dividenden versprechen, haben oft auch eine höheres Kursrisiko für den Aktionär. Man hat wenig davon, wenn man für z.B. 500 Euro Aktien gekauft hat, weil die AG 6 % Dividende verspricht, wenn kurze Zeit nach der Ausschüttung (Hauptversammlung) der Aktienkurs um 40 % absinkt und sich dann jahrelang nicht wieder erholt. Auch hier gilt die alte Weisheit unserer Omas und Opas:
"Niemand hat etwas zu verschenken!"
Und:
"Ich fürchte die Danaer, auch wenn sie Geschenke bringen!"
2.4.4.1 Beispiel Dividendenrendite (vor Steuern):
Dividende 2,0 EUR je Aktie bei einem Kurs (Kurswert) von 50,0 EUR, dann (2,0 EUR * 100 /50 EUR) = 4 % Rendite.
Bei der Dividendenrendite setzt man die versprochene Dividende ins Verhältnis zum Kurswert. Die errechnete Rendite gilt aber nur für die aktuelle Berechnung, denn niemand kann hundertprozentig voraussagen, wie sich ein Aktienwert in den nächsten Jahren entwickeln wird. Ist die versprochene Rendite außergewöhnlich hoch, dann ist Vorsicht angesagt! Es kann sein, dass man das “Zins-gierige Raubtier Aktionär“ noch einmal richtig füttern und ködern will, bevor es mit den Kursen nach dem Festmahl zügig bergab geht. Solche hohen Versprechungen können auf offene oder versteckte Wirtschaftsprobleme der Aktiengesellschaft hinweisen.
2.4.4.2 Dividendenaristokraten:
AGs, welche mindestens 25 Jahre lang jedes Jahr eine höhere Dividende an die Aktionäre ausgezahlt haben.
2.4.4.3 Dividendenkontinuität:
AGs, welche zuverlässig schon seit langer Zeit jedes Jahr eine Dividende auszahlen. Es gibt weltweit Konzerne, welche schon seit 1877 nC eine Dividende ausschütten und welche, die schon seit 64 Jahren ununterbrochen jährlich eine von Jahr zu Jahr immer höhere werdende Dividende ausschütten.
2.4.4.4 Steuer auf Dividenden:
Immer daran denken, dass Dividenden, genauso wie Zinsen vom Sparbuch Erträge darstellen, welche versteuert werden müssen. Die gesetzlichen Regelungen und Grenzen zum Freistellungsauftrag und Sparerpauschbetrag sind zu beachten. Beim Verteilen des Sparerpauschbetrages auf mehrere Konten besser dabei nicht das Aktiendepot vergessen.
2.4.5 Bezugsrechte
Wenn „junge Aktien“ (§ 185 AktG) im Zuge einer Kapitalerhöhung ausgegeben werden, dann erhält der Alt-Aktionär ein Bezugsrecht (§ 186 AktG), was ihn berechtigt diese Aktien gemäß seinem Anteil am Grundkapital der AG bevorzugt zu kaufen. Der Altaktionär bekommt eine gewisse Entscheidungsfrist (z. B. 14 Tage und mehr) eingeräumt, in der er sein Bezugsrecht ausüben kann. Er kann das Bezugsrecht auch an der Börse verkaufen, da es dort gehandelt wird und dadurch zusätzlich zur Regel-Jahresdividende einen außerordentlichen Erlös aus seiner Wertpapier-Investition ziehen. Sinn der Ausgabe von Bezugsrechten ist es u.a. die bei der Kapitalerhöhung auftretenden Kursverluste und Kursgewinne (neuer Mittelkurs nach der Neu-Emission) für den Aktionär auszugleichen.
Nun mal konkret:
2.4.5.1 Kapitalerhöhung (Capital Increase) und Bezugsrechte (Subscription Rights) bei einer Aktiengesellschaft.
Die Kapitalerhöhung bei einer AG bedeutet, dass die AG ihr Grundkapital erhöht, indem diese neue Aktien ausgibt. Durch diese Maßnahme fließt der AG neues und zusätzliches Kapital zu, welches diese dann z. B. für den Schuldenabbau, Investitionen und/ oder neue Projekte verwenden kann. Im Normalfall ist damit eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage gemeint. Man unterscheidet z. B. folgende Arten der Kapitalerhöhung:
01. Ordentlicher Kapitalerhöhung gegen Einlagen.
Hier werden die neue Aktien gegen Sacheinlagen und/oder Geld ausgegeben.
02. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.
In diesem Fall wird das benötigte Kapital aus den eigenen Vermögensrücklagen der AG erhöht. Es kommt kein frisches Geld von außen hinzu.
2.4.5.1.1 Beispiel Berechnung der Bezugsrechte ohne Gewähr :
Bisheriges Grundkapital der Total-Chaos-Dividendos AG: 1.000.000 Euro.
Diese 1.000.000 Euro sind in 100.000 Aktien mit je einem Nennwert von 10 Euro je Aktie aufgeteilt (100.000 * 10 = 1.000.000 Euro).
Um ein Projekt (z. B. neue CNC-Maschine) finanzieren zu können, möchte die AG nun 500.000 Euro zusätzlich aufnehmen.
Zunächst wird das auf der nächsten Hauptversammlung der AG beraten. Ergebnis der Beratung: Die Hauptversammlung beschließt (formell mit qualifizierter Mehrheit) eine Kapitalerhöhung in Höhe von 500.000 Euro mittels der Ausgabe von 50.000 neuen Aktien zu je 10 Euro Nennwert vorzunehmen (50.000 * 10 = 500.000).
Rechnung:
Bisherige Aktien 100.000
+ neue Aktien 50.000
----------------------------------------
= neue Gesamtzahl 150.000 Aktien
Nun werden den bisherigen Aktionären diese neuen Aktien zuerst angeboten (Bezugsrechte gemäß § 186 (1) des Aktiengesetz, damit diese die Chance haben, ihren bisherigen prozentualen Anteil am Unternehmen durch Aktienzukauf zu behalten), welche zum Teil von diesem Angebot Gebrauch machen. Die Menge Aktien, welche diese nicht zeichnen, kaufen dann neue Investoren.
**********************************************
§ 186 AktG (Auszug zum Bezugsrecht):
(1) Jedem Aktionär muss auf sein Verlangen ein
seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital
entsprechender Teil der neuen Aktien zugeteilt
werden. Für die Ausübung des Bezugsrechts
ist eine Frist von mindestens zwei Wochen
zu bestimmen.………………………..
***********************************************
Folge 1: AG erhält 500.000 Euro Neukapital.
Folge 2: Es kommt zu einer Veränderung der Beteiligungsverhältnisse.
Ein Altaktionär, welcher seine bisherige Beteiligung (z. B. 10.000 Aktien) an der AG nicht erhöhen will, verwässert dadurch seinen prozentualen Anteil. Vorher hatte er ein Verhältnis von 10.000 Aktien zu 100.000 Aktien, also 10 Prozent ((10.000 * 100 / 100.000) = 10).
Nun hat er durch seine Kaufverweigerung ein neues Verhältnis von 10.000 Aktien zu 150.000 Aktien, also nach der Kapitalerhöhung = 6,67 Prozent ((10.000 * 100 / 150.000) = gerundet 6,67 Prozent). Der Kaufverweigerer besitzt zwar dann noch dieselbe Anzahl Aktien (10.000), aber zukünftig einen kleineren Anteil an der AG. Um diese „Ungerechtigkeit“ auszugleichen, erhält der Altaktionär Bezugsrechte für die jungen Aktien wie folgt: Besitzt er z. B. 10 % der Aktien, dann kann er bei einer Kapitalerhöhung im gleichen Verhältnis neue Aktien kaufen, damit seine Beteiligungsquote von 10 % erhalten bleibt.
2.4.6 Sonderdividende
Man soll es nicht für möglich halten, aber vereinzelt gibt es sie doch, die Sonderdividende, welche einen einmalige zusätzliche Sonderausschüttung an die Aktionäre ist.
2.5 Kann man auf Analysten hören und diesen Vertrauen schenken?
Grundsätzlich gilt, dass man auf sogenannte Fachleute immer hören kann und vielleicht auch sollte. Über das Ergebnis zu großer Leichtgläubigkeit muss man sich dann aber im Einzelfall nicht wundern.
Meine persönliche - völlig unverbindliche – Kauffaustregel zum Analystenrating:
Mindestens 2/3 der Analysten sollten "KAUFEN!" und maximal 1/3 der Analysten "HALTEN!" empfehlen.
Unverbindlicher subjektiver Tipp, der nur für Aktieneinsteiger gilt: Wenn schon ein einziger Analyst "VERKAUFEN" sagt, dann würde ich den Aktienwert nicht kaufen.
Zum Trauen und Nichtvertrauen ist zu sagen, dass Analysten sicherlich oft gute Fachleute sind. Wie diese vereinzelt aber dazu kommen, aus einem Chart-Grafik-Verlauf (z. B. Entwicklung des Aktienkurses der letzten 5 Jahre grafisch dargestellt in einem Koordinatensystem) sichere Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung des Aktienkurses zu ziehen, bleibt mir schleierhaft.
Auch die besten Analysten der Welt sind keine Wahrsager, welche unerwartete Ereignisse (z. B. Kriege, Dürre-Katastrophen, Milliarden-Schadenersatzklagen, Betrug durch die Geschäftsleitung, Terrorismus ….. etc.) voraussagen können, welche plötzlich den Kurs der Aktie überraschend verändern. Die Einschätzung eines Analysten (Analystenrating) z. B. zu einer bestimmten Aktie ist zunächst einmal seine persönliche Meinung. Diese subjektive Bewertung, auch nach Berücksichtigung objektiver Fakten (u. a. Datenmaterial), ist keine Garantie dafür, dass der Analyst Recht behält. Auch dieser beherrscht keinesfalls die Gabe der Präkognition. Denn wenn dies anders wäre, wäre dieser nicht Analyst geworden sondern LOTTO-Spieler.
Und ob diese Analysten immer unparteiisch, objektiv, selbstlos und ungebunden ihre Analyse durchführen und veröffentlichen, müsste im Einzelfall vielleicht einmal genau durchleuchtet werden.
Weiterhin kommt auch der beste Analyst schnell zum Ende seiner Weisheit, wenn Staatspräsidenten bzw. große Deal-Maker aus dem hohlen Bauch heraus twittern und innerhalb von wenigen Minuten die weltweiten Börsenkurse zum oszillieren bringen. Zur Einschätzung der Frage, wie sich ein Kurswert zukünftig entwickeln wird ist nicht nur fachliches und mathematisches Wissen erforderlich, sondern vor allem auch Grundkenntnisse der Psychologie. Manche Kursschwankungen sind rein emotional (z.B. Panikverkäufe; vgl. "Nine Eleven") bedingt und haben mit dem tatsächlichen Wert einer Aktiengesellschaft gar nichts mehr zu tun. Manchmal werfen Investoren große Aktienpakete nur auf den Markt, weil diese befürchten, dass andere Investoren dies ebenfalls zeitlich vor ihnen tun könnten.
2.5.1 Anlage-/ Analystenbegriffe
Man kann grob unterscheiden in:
- Fundamentalanalyse:
Hier erfolgt die Bewertung der AG anhand des Umsatzes, der Bilanz und des Gewinns.
- Technische Analyse:
Die Analyse erfolgt durch Betrachtung von Charts und den aktuellen und historischen Kursverläufen. Es wird u. a. geprüft, ob ein Trend (Kursrichtung seitwärts, fallend oder steigend) festzustellen ist. Man unterscheidet:
01. Aufwärtstrend
Der Kurs bewegt sich anscheinend längerfristig nach oben.
02. Abwärtstrend
Der Kurs bewegt sich anscheinend längerfristig nach unten.
03. Seitwärtstrend
Der Kurs bewegt sich innerhalb einer engeren Spanne.
Der typische Analyst beherrscht und verwendet auf jeden Fall ein Fach-Kauderwelsch. Nachstehend einige Begriffe (alle Erklärungen dazu völlig ohne Gewähr für Richtigkeit) die im Zusammenhang mit einem Analystenrating (Aktienbewertung) immer wieder in den Publikationen (Literatur, Fachbücher, Fachzeitschriften, Medien, TV, Radio … etc.) auftauchen:
2.5.1.1 „Halten“
Die Aktie sollte im Portfolio behalten werden. Ein Nachkauf von weiteren Aktien dieser AG sollte aber besser nicht erfolgen. Es liegt hier kein klarer Kauf- oder Verkaufsimpuls des Analysten vor. Der Analyst hält sich neutral.
2.5.1.2 „Kaufen“
Die Aktie sollte gekauft werden. Stärkste direkte Kaufempfehlung des Analysten.
2.5.1.3 „Equal-weight“
Die Aktie sollte im eigenen Aktien-Portfolio ungefähr gleich stark gewichtet werden, wie der Vergleichsindex (Benchmark) diese gewichtet.
Der Vergleichsindex ist ein Referenzwert, welcher die Wertentwicklung eines spezifischen Marktsegments oder Marktes abbildet. Er ist der Maßstab, mit dem die Performance des eigenen Aktienportfolios bewertet wird. Beispiele (Vergleichsindizes):
01. DAX (Blue-Chip-Aktien Deutschland)
02. S&P 500 (US-amerikanische Großunternehmen)
03. MSCI World (für die weltweiten Aktienmärkte).
2.5.1.4 „Over-weight“
Die Aktie sollte im eigenen Aktien-Portfolio höher gewichtet werden als im Index.
2.5.1.5 „Outperform“
Der Analyst erwartet, dass die Aktie besser als der Markt oder eine bestimmte Vergleichsgruppe abschneiden wird. Dies ist eine vom Analysten erwartete bessere Entwicklung als die Entwicklung des Marktes. Dies ist aber nicht mit „kaufen“ identisch. „Outperform“ heißt, dass der Analyst die Aktiensituation besser als die Marktsituation einschätzt. Heißt aber nicht, dass er sich absolut sicher ist, dass die diesbezüglichen Kurse steigen werden.
2.5.1.6 „Underperform“
„Underperform“ bedeutet bei Analystenratings, dass eine Aktie geschätzt schlechter abschneiden wird als der Vergleichsmarkt oder der relevante Index.
2.5.1.7 „Sell“
Ein Analystenrating „Sell“ bedeutet, dass Analysten den Verkauf der Aktie empfehlen. Diese gehen davon aus, dass sich der geprüfte Aktienwert wahrscheinlich schlechter als der Markt entwickeln wird. „Sell“ heißt aber nicht automatisch, dass der Aktienkurs sofort fallen wird.
2.5.1.8 "Unterstützung"
Hier hat die Aktie ein Kursniveau erreicht, bei dem die Analysten davon ausgehen, dass der Kurs nicht weiter fallen wird. Es ist ein Kursniveau erreicht, welches oft als Boden angesehen wird.
2.5.1.9 "Widerstand"
Der Analyst hat ein Kursniveau erkannt, bei dem eine weitere Kurssteigerung oft nicht mehr zu erwarten ist. Es ist ein Kursniveau erreicht, das als eine Art Deckel angesehen wird.
2.5.1.10 "Ausbruch"
Hier ist der Analyst der Meinung, dass der Aktienkurs eine vorher definierte wichtige Zone nach oben oder unten verlässt.
2.5.1.11 "Gleitender Durchschnitt"
Der Analyst betrachtet dies als Durchschnittskurs, welche sich innerhalb eines bestimmten Zeitraums manifestiert.
2.5.1.12 "Momentum"
Das "Momentum" beschreibt die Geschwindigkeit und Stärke einer Kursbewegung. Momentum Investing konzentriert sich auf Aktien mit großem Momentum.
2.5.1.13 "Candlestick"
Der Analyst stellt die Kursbewegung einer Aktienposition als Kerzen-Chart dar.
2.6 Medienberichte:
Man sollte darauf achten, dass es bis zum Kauftag der gewünschten Aktien keine besorgniserregenden aktuellen negativen Nachrichten über den Aktienwert in der internationalen Presse gibt und das auch keine aktuelle politische /wirtschaftliche Situation (z.B. Embargo, Boykottaufrufe, Kriegsgefahr, drohende Schadenersatzforderungen .... etc.) in der Luft schwebt, welche auf den zukünftigen Aktienwert negative Einflüsse haben könnte.
Kurzum: Die auserwählte AG sollte eine gute Presse haben. Auch die allgemeine Handelsstimmung (Marktstimmung) an den Börsen sollte eher einem Bullenmarkt entsprechen.
2.6.1 Bärenmarkt
Wenn die Wertpapier-Fachpresse (Medien) einen „Bärenmarkt“ diagnostiziert/ausruft geht diese von allgemein fallenden Kursen aus. Die Investorenseite zeichnet sich durch zurückhaltende Handelsaktivitäten aus. Der Kursverlust kann dabei über 20% liegen.
2.6.1.1 Dead Cat Bounce:
Obwohl es mit den Kursen Trend-mäßig bergab geht, gibt es durchaus kurzfristige Kurs-Erholungszeiten.
2.6.2 Bullenmarkt
Verkündet die Wertpapier-Fachpresse (Medien) einen „Bullenmarkt“, dann ist diese der Überzeugung, dass die Kurse der Aktien im Allgemeinen steigen werden. Kurssteigerungen werden dann evtl. nicht nur in einer bestimmten Branche (z. B. Rüstungsindustrie) erwartet, sondern Branchen überschreitend.
2.7 Volatile Auffälligkeiten beachten:
Der Börsenneuling sollte darauf achten, dass es vor dem Kauf der Aktien keine auffälligen, für den Anlegerlaien unerklärliche plötzliche Kursschwankungen (Volatilität = Schwankungsintensität von Aktienkursen) in den letzten 3 Jahren gab, es sei denn diese sind auf global wirtschaftliche / global politische oder national wirtschaftliche / national politische Gesamteinflüsse zurückzuführen und haben mit dem Substanzwert der jeweiligen Aktiengesellschaft nichts zu tun.
Es gibt Zockerpapiere, welche die digitalen Nullen und Einsen nicht wert sind, welche diese an der Börse permanent erzeugen (reine Spekulationsaktien). Hier handelt es sich oft um reine Fantasie-Kurswerte, welche nur durch Poker-hafte An- und Verkaufstransaktionen gebildet werden.
2.8 Wie hoch sollte der Börsenwert einer AG sein?
Mein rein subjektiver Vorschlag:
Aktien-Starter sollten vielleicht besser zunächst vor allem Aktien von Unternehmen mit einem Börsenwert des Unternehmens größer als 1.000.000.000 Euro kaufen. Bei diesen ist eher anzunehmen, dass diese nicht so schnell wieder von der Bildfläche verschwinden oder plötzlich "über Nacht" kursmäßig in die Bedeutungslosigkeit abgleiten.
2.8.1 Cap (Marktkapitalisierung)
2.8.1.1 Small Cap: Aktie eines Klein-Unternehmens
2.8.1.2 Mid Cap: Aktie eines mittelgroßen Unternehmens
2.8.1.3 Large Cap: Aktie eines Groß-Unternehmens
2.9 Verhältnis Eigenkapital zu Fremdkapital prüfen:
Die Prüfung, ob die AG auch eine ihrer Branche angemessene hohe Eigenkapitalquote hat, kann nicht schaden.
2.10 Welche Branchen sollte der Börsenneuling bevorzugen?
Rein persönliche Meinung hierzu:
Ich würde Aktien möglichst nur aus Branchenbereichen kaufen, die am Markt auch eine solide Position haben und konjunkturelle Schwankungen aber auch Krisensituationen (z.B. Corona-Pandemie, Terroranschläge, Krieg...etc.) relativ zu anderen Branchen gesehen besser wegstecken. Hierzu gehören meiner Meinung nach: Nahrungsmittel, Wasserversorgung, Energieversorgung, Immobilien, Versicherungen.
Diejenigen, welche größer ins Aktiengeschäft einsteigen wollen sollten unbedingt auf Diversifikation achten. Also Aktien von verschiedenen Firmen (AGs) aus verschiedenen Branchen bzw. Wirtschaftsbereichen und evtl. auch aus verschiedenen Ländern im eigenen Depot mischen. Wenn man es geschickt macht, steigt der Kurs der Aktie A automatisch, wenn der Kurs der Aktie B sinkt und umgekehrt.
Folgende Grundsätze sollten, meiner persönlichen Meinung nach, für Aktien-Anfänger gelten (Beispiele):
1. Nur Geld investieren, welches man länger nicht benötigt. Kein Kauf von Wertpapieren auf Kreditbasis!
2. Diversifikation (Risikostreuung) der eigenen Finanzanlagen beachten. Risiken besser breit streuen. Nicht nur Aktien von einer AG kaufen, sondern Aktien von diversen AGs mischen.
3. Nicht hektisch werden und sich von den eigenen positiven (Gewinn) und negativen (Verlust) Gefühlen nicht „vor sich selbst hertreiben“ lassen. Man sollte Geduld haben. Es ist nicht immer von Vorteil, wenn man ständig Aktien kauft und sofort wieder mit kleinem Gewinn verkauft. Gute Werte sollte man mehrere Jahre im Depot belassen. Diese gleichen evtl. Fehl-Investitionen in schlecht verlaufende andere Aktien aus.
4. Man sollte nur die Wertpapiere kaufen, welche man auch versteht.
5. Regelmäßig Tageszeitungen (auch Mail-Dienste) und Fachliteratur (auch Fachzeitschriften) lesen.
6. Immer das Unerwartete erwarten. Man kann nie sicher sein, dass man mit seiner Kauf- oder Verkaufsentscheidung auch richtig lag.
7. Nur Aktienwerte kaufen, welche auch Dividenden auszahlen.
8. Die Teilnahme an Aktien-Sparplänen könnte sinnvoll sein. Jeden Monat wird hier z. B. ein fester Betrag für den Anteilskauf verwendet. Dadurch wird auch das Risiko verkleinert, dass man alles Geld zum falschen Zeitpunkt in einen Aktientitel investiert. Aber evtl. Gebührenbelastung gegenrechnen.
2.10.1 Wertpapiere aus dem Bereich der Immobilien-Branche:
Zur Immobilien-Branche (Beton-Gold) sei folgendes angemerkt:
Der Wert von Immobilien wird nicht nur durch ihre Gebäudesubstanz gebildet, sondern auch durch den Wert ihrer Grundstücke. Grundsätzlich lautet die Devise bei Immobilien auch außerhalb der Aktiengeschäfte immer:
"ERST ZÄHLT DIE LAGE! DANN DIE LAGE!! DANN DIE LAGE!"
Immobilien in Top-Lagen sind normalerweise Alleinläufer, bei denen man beim Kauf, wenn der Preis angemessen und die Finanzierung solide war, an sich, meiner Meinung nach, nichts groß falsch machen kann. Die diesbezüglichen Gebäudepreise (Verkehrswerte) und auch die dortigen Mieten steigen an sich von Jahr zu Jahr.
Bevor man in eine Immobilien-Aktiengesellschaft durch Aktienkauf langfristig investiert, sollte man sich die Struktur der dortigen verwalteten Gebäudewerte genauer ansehen.
Persönliche Einschätzung ohne Anspruch auf Objektivität getroffen in der CORONA-Zeit (2021):
Vorsicht bei Shoppingcenter-Gebäuden (u.a. Pandemie anfällig; Lockdown Kollateralschäden) vor allem der zweiten Kategorie mit bekannten permanenten Wechsel der Einzelpächter (können die hohe Raumpacht auf Dauer vielleicht nicht mehr erwirtschaften), Veranstaltungshallen, größeren Einzelhandelsgeschäften, Tankstellengebäude (wie wird sich in Zukunft bei diesen die Elektromotorisierung auswirken?) und reinen gewerblichen Immobilien (Core Immobilien z. B. in Hamburg, Frankfurt, Düsseldorf, Berlin, München, Stuttgart). Großhallen der Logistikbranche können akzeptabel sein, tragen aber immer auch die Gefahr bzw. die Frage in sich, was man mit diesen Riesengebäuden eigentlich macht, wenn das Logistikunternehmen da mal ausgezogen ist. Das Gleiche gilt für XXXL-Möbelhäuser in z.B. Galeriebauweise. Was macht man mit solchen Gebäuden, wenn der Möbelhändler dort mal auszieht oder in Insolvenz geht? Wer kann ein solches Gebäude danach noch gebrauchen und auch wirtschaftlich unterhalten? Auch reine Bürogebäude, welche von der Privatwirtschaft genutzt werden, können zukünftig problematisch werden, da sich hier erhebliche Bedarfsänderungen beim Gewerbeflächenbedarf dadurch ergeben könnten, dass die Vorstände (CEO) endlich erkennen, wie kostenmäßig vorteilhaft der Ausbau von Homeoffice ist. Allein schon durch die zukünftig zu erwartende schleichende Ökologisierung von Entscheidungen in der Geschäftspolitik von größeren Unternehmen könnte es dazu kommen, dass Homeoffice immer mehr gefördert wird.
(Anm: Das war meine Einschätzung im Jahr 2021. Ich bin mir 2026 nicht mehr sicher, ob Homeoffice sich „am Ende“ durchsetzen wird, da eine Reihe von großen Firmen dies nicht mehr wünschen, da diese angeblich damit „schlechte Erfahrungen“ gemacht hätten. Zudem sorgten einfältige Berichte in Funk, TV und Presse darüber zu weiteren Verstimmungen bei den CEOs ).
Subjektiver Vorschlag für Aktieneinsteiger:
Nur AGs mit reinen Wohngebäuden in guter Stadtlage nehmen. Reine Parkhäuser in guter Lage sind aber akzeptabel. Viele dieser Parkhäuser sind wahre Goldgruben, wenn diese in der richtigen Lage gebaut wurden.
############# Beginn Exkurs ###########################
(Historische persönliche Anmerkung vom 18.03.2023 hierzu:
"Zurzeit (2023) ist aber auch das Betongold bzw. sind die Immobilienaktien im Jahr 2023 nicht mehr sicher. Ständig steigende Zinsen, immer höhere Bauvorschriften (z. B. zur ökologisch-energetischen Sanierung), chaotisch unüberlegte Wortsignale und unreife Gesetzesvorschläge aus den Regierungskreisen heraus, Abbau von Bauhilfe-Subventionen und die Inflation führen dazu, dass Immo-AGs im Jahr 2023 Dividenden evtl. ganz oder teilweise streichen oder kürzen wollen.Den Banken geht es zurzeit auch nicht viel besser. Einige kämpfen dieser Tage ums Überleben."
############ Ende Exkurs ############################
2.10.1.1 REITs (Real Estate Investment Trusts)
Es handelt sich hier um Aktien von Immobilien-AGs, welche an der Börse notiert werden. Diese Firmen bauen, vermieten, verpachten, finanzieren, kaufen und verkaufen gewerbliche (z. B. Büros, Logistik) und wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien im Rahmen gewisser gesetzlicher Reglementierungen national und international. Angeblich sind diese „einer strengen Börsenregelung“ unterworfen. Investoren können über diese in Immobilienportfolios investieren, ohne diese Objekte selbst erwerben zu müssen. Geeignet auch für kapitalschwache Investoren. Mindestens 90 Prozent ihres Gewinns müssen diese, soweit dieser ausschüttungsfähig ist, an ihre Anteilseigner ausschütten.
2.10.2 Disruptive Technologiewerte:
Wer langfristig Teile seines Vermögens in Wertpapiere anlegen will, für denjenigen könnten disruptive Technologiewerte interessant sein, wie z.B.:
- 3D-Druck (damit können heute schon ganze Häuser gebaut werden)
- Robotik (Industrieroboter)
- KI (künstliche Intelligenz.
Die Entwicklung der KI ist z.B. nicht mit dem bescheidenen Stand heutiger Chatbots beendet. Sie wird sich weiterentwickeln. Hierzu gehören auch autonome Verkehrssysteme.
- Cyber Sicherheit (wird auch in Zukunft ein riesiges Thema bleiben, da die diesbezüglichen Gefahren im privaten, im öffentlichen wie im gewerblich industriellen Bereich eher zunehmen werden.)
- Bezahlsystem auf reiner Online-Basis
- Blockchain Technologien
- Cloud-Computing
2.11 Wie und warum man Trittbrettfahrer spielen sollte:
Der Durchschnittskleinaktionär ist in der Regel nicht dazu in der Lage die Geschäftslage, Bilanz bzw. die Gewinn- und Verlustrechnung eines Industriebetriebes richtig lesen, analysieren und bewerten zu können. Und selbst, wenn er dies könnte, könnte er nicht beurteilen, ob es nicht noch versteckte Verbindlichkeiten in dieser AG gibt, welche nirgendwo ausgewiesen wurden.
Der Kleinaktionär investiert also evtl. Geld in eine AG, obwohl er diese nicht richtig durchschaut. Hier kann man sich hilfsweise der Expertise von namhaften internationalen Vermögensverwaltern (z.B. Investmentgesellschaften, Länderzentralbanken, Pensionsfonds) in Form eines Trittbrettfahrers anschließen.
########## Beginn Exkurs ##########
Es gibt Research-Häuser (Analyse- oder Forschungsinstitute), welche als unabhängige Institutionen (oder auch abhängige Abteilungen bei Brokern und Banken) fundierte Unternehmensbewertungen, Branchenanalysen und Anlageempfehlungen erstellen. Vorsicht ist aber besonders bei allen abhängigen Analysten geboten. Gefälligkeitsanalysen sind oft nicht so einfach als solche zu erkennen. Auch die eigene Hausbank hat evtl. ein starkes Interesse daran, dass Kunden ihre Gelder im Fond X investieren und nicht im Fond Y.
######### Ende Exkurs ############
Wenn solche Investoren manchmal zig Millionen Euro in eine AG investiert haben, dann kann man davon ausgehen, dass diese diese Firma vorher genau analysiert haben. Solche Großinvestoren, die in der Aktionärsstruktur als Großaktionäre namentlich auftauchen, beschäftigen ganze eigene oder auch fremde Abteilungen mit Unternehmensbewertungen. Da sind in der Regel Spezialisten am Werk, die häufig wissen, wovon sie reden. In marode Firmen würden diese sicherlich nicht langfristig investieren. Aber auch hier hat man keine hundertprozentige Sicherheit, denn was ist, wenn ein Großinvestor nur in die AG einsteigt, um diese danach in ihre Einzelteile zu zerlegen und Stück für Stück zu verkaufen. Das sind dann aber Investoren, welche sich mit einem z.B. nur 5-prozentigen Anteil an der AG nicht begnügen würden.
2.12 Bewertungsmöglichkeiten zum Wert einer AG
- völlig ohne Gewähr -
2.12.1 KGV:
- völlig unverbindlich -
(Kurs-Gewinn-Verhältnis)
Prüfen, wie das KGV aussieht.
Faustregel: Das Wunsch-Kurs-Gewinn-Verhältnis eines Aktienwerts sollte bei deutschen Aktien unverbindlich bei < 10 liegen. Je niedriger das KGV, umso günstiger ist die Aktie. Wie hoch das jeweilige KGV einer Aktie ist, kann man im Internet abfragen, wenn man z. B. die Wertpapierkennnummer als Suchkriterium in eine der üblichen Suchmaschinen eingibt. Irgendein Aktienportal hält diese Information meistens schon zum Abruf bereit.
Ist das KGV eines Aktienwerts größer als 20, dann würde ich die Aktie als "teuer" bezeichnen. Das KGV ist das Verhältnis aus Aktienkurs zu erzielten Jahresgewinn (EPS, Earnings Per Share) der AG je Aktie. Berechnung des KGV:
(Kurs) Börsenkurs geteilt durch den Gewinn je Aktie.
Beispiel: Aktienkurs 150 Euro bei einem Gewinn von 7,5 Euro je Aktie = KGV 20.
Tipp: Einfach mal bei anderen Aktienwerten der gleichen Branche nachsehen und die KGVs vergleichen. Sehr vereinfacht ausgedrückt bedeutet z. B. ein KGV von 30, dass man als Aktionär 30 Jahre benötigt, um den ehemaligen Aktienkaufpreis mit den Gewinnen der AG wieder reinzuholen, wenn die Gewinne in diesem Zeitraum für die AG unverändert hoch bleiben bzw. 30 Jahre lang auch weiterhin Gewinne regelmäßig erwirtschaftet werden.
2.12.2 Cashflow:
Einfach ausgedrückt ist der Cashflow die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen eines Unternehmens, also die Innenfinanzierungskraft z. B. einer AG.
Faustregel: Je größer der Cashflow, umso besser.
Wer viel Geld zur Verfügung hat, muss weniger Fremdkapital (z.B. über Bankdarlehen, von Investoren bzw. Dritten) aufnehmen, um eigene Investitionen realisieren zu können. Das Unternehmen wird unabhängiger in seiner Entscheidungsfindung.
2.12.2.1 Free Cashflow
Dieser zeigt an, welche Geldmengen eine AG wirklich zur Verfügung hat.
2.12.3 KCV:
(Kurs-Cash-Flow-Verhältnis)
Berechnung: KCV = (aktueller Aktienkurs / Cashflow je Aktie)
Je geringer das KCV umso günstiger das Wertpapier.
2.12.4 KBV:
- völlig unverbindlich -
(Kurs-Buchwert-Verhältnis)
Berechnung: KBV = (aktueller Aktienkurs / Buchwert je Aktie).
Oder Eigenkapital abzüglich der Verbindlichkeiten. Je geringer das KBV, umso günstiger die Aktie. Der Buchwert beschreibt den Unternehmenswert, wenn man das „laufende Geschäft“ zum Zeitpunkt der Beurteilung unberücksichtigt lässt. Es wird praktisch nur der Besitz der AG am Zeitpunkt X bewertet. Ein KBV < 1 weist darauf hin, dass man eine Aktie gekauft hat, welche mehr wert ist als ihr Kaufpreis. Die KBV-Betrachtung ergibt bei Start-ups jedoch keinen rechten Sinn, da diese noch zu jung sind um bereits Eigentum/Besitz aufgebaut zu haben. Der KBV ist mehr was für Unternehmen mit längerer Geschäftstradition.
2.12.5 Ausschüttungsquote
Verhältnis der insgesamt ausgeschütteten Dividende zum Gewinn der AG.
Diese Quote sollte, meiner Meinung nach, zwischen 25 und 75 Prozent liegen, aus der Position des Aktionärs betrachtet, welcher etwas verdienen will. Aus der Sichtweise des AG Vorstandes heraus, kann es durchaus notwendig sein Quoten < 25 Prozent bis 0 Prozent zu favorisieren. Wenn man demnächst größere Investitionen plant oder größere Rücklagen als Sicherheit bilden will, darf man dem Unternehmen nicht zu viel Geld durch Dividendenauszahlungen entziehen. Es kann durchaus sein, dass AGs, welche mit Dividenden sparsam sind, sich besser als der Markt oder die Mitbewerber entwickeln.
2.12.6 Betriebswirtschaftliche Kennzahlen zur Unternehmensbewertung.
Was steckt eigentlich hinter den geheimnisvollen Akronymen der Banker und Analysten (Beispiele)?
2.12.6.1 EBT
Gewinn vor Steuern.
(Earnings Before Taxes).
Welchen Gewinn hat die AG, bevor die Steuern abgezogen werden?
Könnte interessant sein, wenn unterschiedliche Steuersysteme zum Tragen kommen und wenn man ähnliche Unternehmen miteinander vergleichen möchte..
2.12.6.2 EBIT
Gewinn vor Zinsen und vor Steuern
(Earnings Before Interest and Taxes).
Auch Operatives Ergebnis genannt.
2.12.6.3 EBITA
Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf immaterielle (*3) Vermögenswerte ( Wirtschaftsgüter).
(Earnings Before Interest, Taxes, Amortization).
2.12.6.4 EBITDA
Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen, Abschreibungen auf immaterielle (*3) Vermögensgegenstände.
(Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation, Amortization).
************* Beginn Exkurs ************
*3) Anmerkung:
Zu den immateriellen Vermögenswerten (Intangible Assets) zählt man z. B. Urheberrechte, Patente, Software, Rezepte, Nutzungsrechte, Lizenzen, Marken, Konzessionen. Es sind Werte ohne physische Substanz im Gegensatz zu den materiellen Vermögenswerten, welche als Sachanlage physisch greifbar sind. Materielle Werte sind z. B. Maschinen, Betriebseinrichtung, Gebäude, Rohstoffe, Waren, Vorräte, Fuhrpark .. etc. Dieses Anlagevermögen unterliegt einer Abnutzung und verliert von Jahr zu Jahr laufend an Wert. Beispiel: Ein Radlader, welcher gerade gekauft wurde hat einen weitaus höheren Wiederverkaufswert als ein Radlader, welcher seit 10 Jahren auf irgendwelchen Baustellen schon eingesetzt wurde und dadurch einem enormen Verschleiß unterworfen war.
************ Ende Exkurs *************
2.13 Kann/sollte man Börsenkrisen/Kurskrisen aussitzen?
Meiner Meinung nach ist es für einen Kleinaktionär, welcher sichere Erträge wünscht, nicht ratsam Aktientitel zu kaufen, die keine Dividende versprechen. Es ist eben nicht so, dass man die Kurskrisen einfach mal soeben aussitzen kann. Manchmal bricht der Kurs ein und bleibt dann für die nächsten 10 Jahre im Keller. Manche Kurse kommen nie wieder aus ihrem Tief heraus. Man hat dann eine Aktie, die urlange kein Geld einbringt und irgendwann frustriert nur mit erheblichen Verlusten verkauft werden kann. Wenn Dividenden-Titel an der Börse einmal abstürzen, hat man für die nächsten Jahre vielleicht wenigstens die Chance jährlich trotzdem von diesen noch regelmäßig eine Dividende überwiesen zu bekommen. Sozusagen als jährliches Schmerzensgeld.
Es gibt natürlich auch Kurse, die nur kurzfristig absacken und 4 Wochen später diesen Kursverlust schon wieder durch Kurssteigerungen mehr als ausgeglichen haben.
Grundsätzlich sollte sich jeder Aktionär die Frage stellen, wie er auf Kursschwankungen (mit vielleicht Verlust) zu reagieren gedenkt. Im Management des Wertpapierverlust-Risikos schwirrt eine sogenannte „7-Prozent-Regel“ durch die Anlagewelt.
2.13.1 Die 7-Prozent-Regel (Stop-Loss-Order)
Diese sagt in etwa aus, dass man sich von einer Aktie lösen (also diese verkaufen) sollte, wenn der Kurs 7 Prozent unter dem ehemaligen Kaufpreis rutschen sollte. Wie man gerade auf 7 bis 8 Prozent gekommen ist, ist mir schleierhaft. Der Aktienkurs sinkt in der Regel direkt nach der Dividendenauszahlung (theoretisch) um den Betrag der Dividende. Das würde bedeuten, dass nach der Dividendenauszahlung der Kurs schon einmal um X-Prozent nachgibt und die 7 oder 8-Prozent-Grenze schnell auf natürlichem Weg erreicht ist.
Ob und wann so ein Notverkauf sinnvoll ist oder nicht, muss jeder Aktionär für sich selbst entscheiden!
Auf jeden Fall bieten die renommierten Depotbanken eine automatisierte Möglichkeit an, einen Aktien-Notverkauf (Stop-Loss-Order) gleich nach dem erstmaligen Kauf in das Order-System der Bank vorsorglich gleich einzupflegen. Dies hat den Vorteil, dass man das Marktgeschehen nicht ständig im Auge halten muss. Oft sind solche Order sogar kostenlos.
2.13.2 Bagholder
Aktien Spekulanten halten an Positionen fest, obwohl deren Kurse stark eingebrochen sind und nicht zu erwarten ist, dass sich diese je wieder erholen werden. Man "sitzt die Krise nicht aus" sondern man "klebt an dieser fest".
2.14 Faustregel zum Aktienkauf
Meine Faustregel: Immer wie eine Hausfrau (m/w/d) denken, welche vor jeder ihrer Kaufentscheidungen berücksichtigt, dass sie noch drei hungrige Kinder zu ernähren hat.
2.15 Shortseller/Leerverkäufer -ohne jede Gewähr -:
Wer glaubt, dass nur der Erfolg beim Aktienhandel hat, welcher sein Glück in Kursgewinnen bzw. steigenden Kursen sucht, der hat sich getäuscht. Auch Kursrückgänge und der Glauben daran können sich in barer Münze auszahlen. Nehmen wir z. B. die sogenannten „Shortseller“. Diese „Leerverkäufer“ wetten auf Kursverluste bei Aktien, Rohstoffen, Devisen etc. und verdienen ihr Geld damit. Beim so manchem kleinen und großen Börsencrash frohlockt ihr Herz. Wenn es anderen schlecht geht, geht es ihnen gut.
Wie kommt das?
Die Leerverkäufer (Shortseller; Short-Spekulanten wie z. B. auch Hedgefonds) profitieren nicht von steigenden, sondern von fallenden Kursen.
Wie funktioniert das?
Die Leerverkäufer leihen sich (z. B.) Aktien für einen bestimmten Zeitraum (dieser kann z. B. 3 Börsen-Handelstage oder noch länger (längerfristiges Termingeschäft) je Vereinbarung sein) von einer Bank, einem Fond oder einem Vermögensverwalter einfach aus. D. h. diese werden keine Eigentümer (tatsächliche Herrschaft über die Wertpapiere) sondern nur Besitzer (Verfügungsgewalt) derselben für eine vereinbarte Zeitspanne. Als Ausleiher sind diese also verpflichtet, die ausgeliehene Ware (hier Aktien) irgendwann wieder zurückzugeben.
Natürlich verleiht niemand solche Wertpapiere ohne gleichzeitig eine Gegenleistung (Ausleihgebühr) vom Ausleiher einzufordern.
************************************
„Der Reiche herrscht über die Armen
und wer borgt, ist des Leihers Knecht."
Sprüche 22, Vers 7
************************************
Im Gegenzug für die ausgeliehenen Aktien zahlt der Leerverkäufer eine Leihgebühr an den Ausleiher. Sobald die Leihfrist abgelaufen ist, muss der Shortseller die ausgeliehenen Wertpapiere (Aktien) dem Ausleiher natürlich wieder zurückgeben (glattstellen).
Wie macht der Shortseller nun seinen Gewinn vor dem Zeitpunkt der Glattstellung? Das geht bei Aktien in etwa so:
01.
Der Leerverkäufer verkauft die ausgeliehenen Aktien (z. B.) zum aktuell am Ausleihtag gültigen Kurs an der Börse (Beispiel: Börsenkurs von 100 Euro/je Aktie), weil er fest darauf hofft, dass deren Kurs während der Ausleihzeit sinken wird (shorten). Für diesen Verkauf fallen beim Ausleiher zusätzlich die üblichen Börsen-Verkaufskosten an.
02.
Nach dem Verkauf sinkt der Kurs tatsächlich (Beispiel: Börsenkurs fällt auf 90 Euro/je Aktie).
03.
Der Shortseller kauft die Aktien nun wieder nach einiger Zeit zum günstigeren Börsenkurs von 90 Euro/Aktie an der Börse (zurück) an und kassiert die Differenz von 10 Euro/Aktie (100 EUR - 90 EUR) abzüglich der Kaufkosten zu seinen Gunsten.
04.
Gewinn des Shortsellers:
Der Leerverkäufer zieht von seinem Verkaufspreis (hier 100 EUR/Aktie) die Verkaufsgebühren, die Wieder-Ankaufskosten (hier 90 EUR/Aktie), die Wiederankaufsgebühren und die Leihgebühren für die ausgeliehenen Aktien ab und was dann noch übrig bleibt ist sein Gewinn vor Steuern.
Der Shortseller kann mit diesen Transaktionen aber auch gehörig „auf die Nase fallen“, wenn die Kurse nicht, wie geplant, sinken sondern steigen. Dann kann er das gesamte Leerverkaufsgeschäft nur mit einem Verlust abschließen.
Da solcher Hasardeur-Handel hoch riskant ist, gibt es im gewissen rechtlichen Rahmen und ab bestimmten Größenordnungen auch Meldepflichten für Leerverkäufe (unverbindliche KI-Info hierzu: Basis dieser Meldepflicht von Leerverkäufen soll die EU-Verordnung Nr. 236/2012 sein).
Der private Klein-Spekulant kann so eine Art von „Shorten“ im Rahmen von emittierten Put-Optionsscheine durchführen. Sobald der Basiswert fällt, erhöht sich der Wert der gezeichneten Optionen.
Put-Optionen (Finanzderivat) berechtigen den Käufer (z. B.) eine Aktie (Basiswert) zu einem vorher festgelegten Preis (Strike-Preis, Ausübungspreis) zum genauen Zeitpunkt X zu verkaufen oder innerhalb einer vertraglich vereinbarten Zeitspanne zu verkaufen. Wenn man sich gegen fallende Kurse absichern möchte, oder mit diesen spekulieren möchte, können Put-Optionen nützlich sein.
Rein persönlich subjektiver Tipp für alle privaten Aktien-Handels-Novizen: Ich rate von solchen Shortseller- und Optionsgeschäften ab! Machen Sie Optionsgeschäfte nur, wenn sie diese vorher mit einem völlig unabhängigen Fachmann/Fachfrau, welcher aus dem von ihnen geplanten Geschäft keinerlei Nutzen zieht, genau besprochen haben.
2.15.1 Short Squeeze
Leerverkäufer, welche auf fallende Kurse spekulieren, sehen sich durch plötzlich steigende Kurse gezwungen, Rückkäufe mit Verlust durchzuführen. Folge: Die Kurse steigen noch schneller.
2.16 Blue Chip Aktien
Blue Chips (Casino-Jargon) sind in der Regel Aktien finanzstarker und am Markt gut etablierter Großunternehmen (z. B. mit marktbeherrschender Stellung/Position in der Branche), welche einen guten Leumund haben und eine lange Geschäftshistorie vorweisen können. Man erkennt diese u.a. an folgenden Merkmalen:
01. Diese sind (welt-)bekannt bzw. haben einen hohen Bekanntheitsgrad, ein in der Branche angesehenes Management, gute Kreditratings und werden von den Analysten und der Fachpresse auch als Blue Chips bezeichnet.
02. In den letzten Jahrzehnten glänzen diese mit stabilen und zuverlässigen positiven Geschäftsergebnissen.
03. Sie sind Large Caps und haben somit eine große Marktkapitalisierung (Market Cap). Wir sprechen hier von z. B. 1.000.000.000 Euro bzw. wohl eher ab 5.000.000.000 Euro aufwärts. Sie sind bereits in den bedeutenden Aktienindizes (z. B. DAX, S&P 500, Dow Jones, MSCI World, FTSE 100, etc. ) verzeichnet.
04. Deren Aktien haben hohe Handelsvolumina, sind leicht zu verkaufen und weisen hohe Liquidität auf.
05. Wichtig ist auch, dass diese in den letzten Jahrzehnten regelmäßig Dividenden ausgezahlt haben.
2.17 Magnificent-Seven-Gruppe
Die Magnificent Seven (Mag 7) sind sieben Mega-Cap-Technologie-Unternehmen in den USA, welche auf dem weltweiten Aktienmarkt entscheidenden Einfluss haben. Dazu gehören mit Stand 12.06.2026: Alphabet, Amazon, Apple, Meta Platforms, Microsoft, Nvidia,Tesla
2.18 „Tenbagger“-Aktien
Es soll Investoren geben, welche einzelnen Aktienwerten zutrauen, dass sich deren Kurs in der Zukunft verzehnfachen (Tenbagger) wird. Es gibt andere, welche das nicht für möglich halten. Interessant ist, wenn diesbezügliche Empfehlungen und Kursvisionen in der Fachpresse regelmäßig mit dem Hinweis ergänzt werden, dass die Autoren der Empfehlungen nicht für etwaige Verluste haften, die dadurch entstehen, dass man ihre Ideen und Einfälle mittels Wertpapierkaufaufträge umsetzt. Man sollte immer die Möglichkeit im Hinterkopf behalten, dass diejenigen, welche öffentlich gewisse Aktienwerte hochloben, bereits selber solche Aktien in ihrem Depot haben.
Tenbagger-Gläubige investieren z.B. in folgende Branchen:
01. Drohnentechnologie
02. Quanten-Computing
03. KI-Firmen
04. Cyber-Security (Hacker-Abwehr)
05. Stromnetze (Ausbau)
06. Energieversorgung
2.19 Growth-Aktie
Das sind Aktien einer AG, welche ein starkes Wachstum zeigen. Growth Investing konzentriert sich auf diese.
2.20 Value-Aktie
Diese Aktien erscheinen im Verhältnis zu ihren Kennzahlen günstig zu sein.
2.21 Wo sind die Wachstumsmärkte der nächsten Jahrzehnte?
Disclaimer: Die nachstehenden Gedanken/Informationen sind keine Anlageberatung!
Sie sind auch nicht als eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung zu verstehen! Der Autor übernimmt keinerlei Haftung für mögliche Verluste, welche aus der Realisation seiner folgenden, völlig unverbindlichen und subjektiven Beurteilungen, Ideen, Spekulationen oder Gedanken entstehen. Es folgt eine rein subjektive, unverbindliche und persönliche Meinung/Einschätzung ohne jede Gewähr für Richtigkeit, welche sich an alle die Aktien-Kleinspekulanten richtet, welche eine Aktienposition längerfristig in ihrem Depot halten möchten.:
Bei der Lösung der Frage, welche Branchen und Aktienpositionen zukünftig starkes Wachstum versprechen, muss man vorsichtig sein! Dies liegt u.a. daran, dass sich Spitzentechnologie nicht immer in „bare Münze“ umwandeln lässt, wenn es die politische Entscheidungssituation und die diversen politischen Institutionen verhindern. Das bedeutet z. B., dass Atomtechnologie (z. B. Kernfusionstechnik) zwar theoretisch gute Gewinnchancen im Aktienbereich irgendwann einmal bieten kann, diese Chancen aber durch politische Entscheidungen der Entscheidungs-/ Verantwortungsträger langfristig zu Nichte gemacht werden kann. Es könnte aufgrund der unverzichtbaren enormen Anschub-Kosten im Milliarden-Euro-Bereich jederzeit zu einem Ausstieg aus solchen Forschungen kommen. Solche Bremseffekte stellen sich bei gewissen asiatischen Industrienationen (mit unsere größten Wirtschaftskonkurrenten) weniger ein, da man dort relativ ungebremst Entscheidungen von oben nach unten sofort und direkt durchdrücken kann. Die Prozesse der Konsensbildung und des Mehrheitsprinzips sind da im europäischen Wirtschaftsraum weitaus komplizierter, tlw. weniger zuverlässig (ständig wechselnde Entscheidungen), langdauernder, kräfteraubender und teurer.
2.21.1 Roboter-Technik
Sollten z. B. Massenmarkt fähige revolutionäre Robotertechniken -
(geniale Kombinationen aus KI, Automatisierung, Elektronik, Kybernetik, Materialtechnik und Digitalisierung. An diesen wird im asiatischen Wirtschaftsraum zurzeit schon erfolgreich gearbeitet. Hierzu gehören sicherlich Industrieroboter, Haushaltsroboter, Pflegeroboter, Servicerobotik, militärische Kampfroboter, Drohnentechnik-Roboter … etc.)
- auf den weltweiten Markt kommen, welche aufgrund evtl. auch noch staatlich direkt oder indirekt subventionierter Produktionskosten qualitativ und quantitativ konkurrenzlos zu einheimischen Produkten sind, haben unsere nationalen und auch europäischen Aktien der betroffenen Branchen ein Problem. Der weltweite Umsatz mit Robotertechnik soll im Jahr 2026 (unverbindlich laut KI) bereits ca. 60.000.000.000 US-Dollar betragen (laut anderer Quelle unverbindliche Schätzung sogar 89.000.000.000 US-Dollar) und soll im Laufe des nächsten Jahrzehnts auf mindestens geschätzte 199.000.000.000 US-Dollar ansteigen. Zurzeit gibt es weltweit nur wenige Roboter-Produzenten (Firmen), welche ausschließlich nur diese Technik im Angebot haben. Sehr viele erfolgreiche Roboter-Hersteller sind Teilbetriebe innerhalb eines großen Konzerns. Der Roboter-Aktien-Investor muss also vor einer Zeichnung sehen, dass er die Erfolgs- oder Misserfolgsdaten (G+V, Bilanz) für die Teil-Konzernsparte aus den Gesamtergebniszahlen des Gesamtkonzerns herausfiltert. Das ist nicht immer leicht.
2.21.2 Biotechnologie/Medizintechnik
2.21.2.1 CRISPR (CRISPR-Technologie)
Genetische Therapien mit Genscheren (Clustered Regularly Interspaced Short Palindromic Repeats = Akronym CRISPR).
Grober Funktionsablauf: CRISPR/Cas besteht einerseits aus einem RNA-Molekül zur Navigation und andererseits aus dem Cas9-Schneideenzym. Wenn das RNA-Molekül die gewünschte Ziel-Erbgutstelle gefunden hat, kommt Cas9 zum Einsatz und trennt an der gewünschten Stelle den DNA-Strang. Gene können gezielt ausgeschaltet werden und defekte Genabschnitte können repariert werden. Es soll sogar möglich sein, an der gewünschten Stelle, neue genetische Informationen zu implementieren.
Anmerkungen:
Sobald Gen-Technologie „ins Spiel kommt“ muss man weltweit immer mit Aktienkurs-relevanten Entscheidungen staatlicher Ethik-Kommissionen rechnen, die nicht gerade verkaufsfördernd für ein Wertpapier sein können. Andererseits haben wir hier sicherlich eine faszinierende und vielleicht sogar revolutionäre neue Gentechnik-Methode.
2.21.2.2 mRNA- und DNA-Forschung
Z. B. Entwicklung von DNA- und/oder mRNA-Impfstoffen gegen Krebs. Dem kranken Körper wird hier praktisch nur der Bauplan injiziert, mittels dem dieser dann zur jeweiligen Krankheit passende Antigene selbst produzieren kann.
2.21.3 Nahrungsmittel
2.21.3.1 Clean Meat
Clean Meat wird in Bioreaktoren künstlich gezüchtet. Es hat den Vorteil, dass dabei keine Tiere getötet werden müssen und dass es Antibiotika- und Viren frei ist (Gegenbeispiele: Ebola-Viren, welche durch Affenfleisch übertragen werden. Corona-Virus, welcher ursprünglich angeblich von Fledermäusen kommt. Bushmeat (Buschfleisch), welches beim Verzehr Krankheiten und Viren übertragen kann ). Weiterhin wird durch die Clean Meat Produktion nicht so viel Trinkwasser verbraucht.
Anmerkung:
Clean Meat hat mit Stand 2026 in Europa noch keine nennenswerte Bedeutung. In Singapur soll es aber schon serviert werden.
2.21.3.2 Insekten Nahrung
Z. B. Verarbeitung von Heuschrecken zu Tiernahrung. Diese Insekten sind angeblich reich an Proteinen, Fetten, Mineralstoffen und Vitaminen. Als menschliche Alternativ-Nahrungsquelle (z. B. geröstete Snacks) sind Heuschrecken weltweit bereits auf dem langsamen Vormarsch.
Anmerkung:
Solche Produkte haben in gewissen Zivilisationsbereichen / Kulturen eine Akzeptanz und „Ekel-Problem“. Vorurteile hierzu werden sich wahrscheinlich nur langsam „in Luft auflösen“.
2.21.4 Quantencomputer-Technik
Eine enorm komplizierte und technisch aufwendige Technik, welche zurzeit noch fehlerhaft läuft. Sollte man in Zukunft die Fehlerquellen ausgeschaltet haben, sind diese Computer allen bisherigen konventionellen ix-fach überlegen. Sie könnten zu einer Informations-technischen Revolution führen, welche die Menschheit, in Zusammenhang mit der parallelen Weiterentwicklung von KI, technisch wissenschaftlich nach vorne katapultiert.
Anmerkung:
Ob dies eine Evolution/Revolution wird, welche wir später bitter bereuen werden, wird die Zukunft zeigen.
2.21.5 KI (Künstliche Intelligenz)
Hierzu gibt es bereits starke politische Gegenbewegungen, welche vor den Gefahren einer unkontrollierten KI begründet warnen. Eine optimistische Aktieninvestition in diese Zukunft weisende Technik, kann schnell durch globale politische Beschränkungen abgewürgt werden. Nehmen wir nur einmal an, jemand baut mittels KI einen absolut tödlichen biologischen Virus, gegen den es weltweit kein Gegenmittel gibt und es kommt zu einer Pandemie. Es wäre angesichts der weltweiten theoretischen Opferzahlen nicht unwahrscheinlich, wenn die KI-Systeme danach weltweit stark reglementiert würden. Das hätte dann wieder einen negativen Folgeeinfluss auf die Aktien und deren Kurse, welche diese Technologie und alle anderen Technologien, welche damit verbunden sind, vertreten/repräsentieren.
Anmerkung: Die wirtschaftlichen Vorteile einer funktionierenden KI schätze ich weltweit als so groß ein, dass diese KI-Technik sich aber zunächst durchsetzen wird.
2.21.6 Chemische Stoffe
2.21.6.1 Graphen
Die folgenden Informationen sind völlig ohne jede Gewähr. Ein Faktencheck wird hierzu vor der Weiterverwendung empfohlen.
Dieser transparent-flexible (angeblich biegsamer als Gummi) super elektrisch leitfähige Stoff Graphen (Unterform des Grafit/Kohlenstoff), welcher härter als Diamant ist, soll mit Stand 2015 der leichteste und dünnste chemische irdische Stoff sein. Seine stoffliche Stabilität soll größer als die von Stahl sein. Es gibt Literaturquellen im Jahr 2014, welche davon sprechen, dass Graphen sogar hundertfach bis zweihundertfach stärker sei als Stahl und dass man es trotzdem um 20 % seiner Eigengröße strecken könnte. In der technischen Zukunft könnte man daraus z.B. aufrollbare EDV-Bildschirme machen. Ein theoretischer Weltraumaufzug könnte, falls überhaupt irgendwann einmal realisierbar, nur mit so einem Stoff gebaut werden. Südkoreanische Forscher (Daejeon) sollen im Jahr 2011 einen biegefähigen Lithium-Ionen-Akku entwickelt haben, der aus Graphen besteht. Entdecker des Graphens waren die Physiknobelpreisträger 2010 Andre Geim (Sir Andre Geims; University of Manchester) und Konstatin Novoselov (Kostya Novoselov).
Das Gewicht des Graphens soll unterhalb von 1.000 Gramm bei einer Folienfläche von 1 km² liegen (im Vergleich: KAPTON hat 7 Gramm/m² und ist zwischen der absolut Null Temperatur bis +400°C ein stabiler Stoff, welcher mit 5 Mikrometer Materialdicke (Stand 2014) hergestellt werden kann). Graphen leitet Strom besser als Kupfer und ca. 100-mal schneller als Silizium. Im Jahr 2017 soll es Wissenschaftlern gelungen sein, einen Graphen (Graphen Oxid) Wasserfilter, also eine Sieb-Membran, herzustellen, welches dazu in der Lage ist, Trinkwasser aus Salzwasser zu gewinnen. Die Löcher, durch die das Wasser strömt, sind nur einen Nanometer groß und lassen nur das Wasser ohne das Salz durch. In China haben Wissenschaftler ein Graphen-Aerogel produziert, welches einem schwammigen Schaumstoff ähnelt. Die Dichte dieses Aerogels soll 0,16 Milligramm je cm³ betragen. Auch im Bereich des irdischen Umweltschutzes könnte dieses Aerogel zukünftig vielleicht einmal zur Anwendung kommen, da es wieder verwendbar dazu in der Lage ist, dass neun hundertfache des Eigengewichts an Öl aufzusaugen. Zurzeit (2020) ist die Produktion von Graphen noch viel zu teuer und wirtschaftlich nicht sinnvoll durchführbar. Trotzdem kann man schon im Jahr 2014 im Internet Informationen zu einer Firma finden, welche angeblich 300 Tonnen/Jahr produziert. Auch wird im Internet über einen Zinnatomstoff namens STANENE berichtet, welcher in Teilbereichen noch besser als GRAPHEN sein soll.
Anmerkungen:
Graphen ist meiner Meinung nach ein Spitzen-Produkt bzw. Supermaterial, welches, wenn es erst einmal zu akzeptablen Kosten im Rahmen einer Massenproduktion hergestellt und weiterverarbeitet werden kann, sehr großes Potential hat. Bis zu diesem Zeitpunkt kann aber noch einige Zeit vergehen.
3 IPO:
IPO (initial public offering; Börsengang; Going Public).
Unter dem Akronym IPO fallen AGs, welche erstmalig an der Börse notieren wollen und ihre Aktien in Art eines Eröffnungsangebots zum Kauf anbieten. Hier können sich Chancen bieten einen Kursgewinn in kurzer Zeit zu realisieren, wenn man einen Broker findet, der einem Zugang zum IPO-Verfahren gewährt. Natürlich kann man sich auch Kursverluste dadurch schnell einhandeln.
Aus aktuellen Anlass am 12.06.2026:
Bevor man sich aus sozialen Gründen dazu entschließt mitzuhelfen, aus einem armen Milliardär den weltweit ersten Billionär zu machen, sollte man sich vergegenwärtigen wieviel Raketen eigentlich ohne vorher zu explodieren die terrestrische Erdumlaufbahn erreicht haben, wie realistisch die Besiedlung des Mars ist und ob die Unternehmung in die man investieren möchte, schon einmal objektiv nachweisbar schwarze Zahlen geschrieben hat und wenn das der Fall ist, ob diese auch weiterhin zu erwarten sind. Wie hoch ist eigentlich die Staatsquote in deren Auftragsbüchern und wie verlässlich sind gewisse Staaten zukünftig als Kunden? Selbst kurzfristige Kauf-Hysterie-Kursausschläge bei der erstmaligen Preisbildung müssen nicht immer für alle Zukunft gelten. Natürlich kann es auch eine tatsächliche Kursrakete werden. Die Zukunft wird es zeigen. Die Investition in IPOs ist immer mit Nervenkitzel verbunden.
4) Fonds
Natürlich kann man auch Fondanteile erwerben.
Kauft man Anteile an einem Fond, handelt es sich praktisch um einen i n d i r e k t e n Aktienkauf im Gegensatz zum d i r e k t e n Bezug eines einzelnen bestimmten Aktienpapiers bzw. einer Aktie einer bestimmten AG.
Diese Fonds sind Kapitalsammelbecken von Anlegergeldern, die versuchen das Geld ihrer Gläubiger (also der Anleger) in Wertpapiere (z.B. Aktien) zu investieren. Ziel: Breite Streuung des investierten Geldes in z.B. diverse Wertpapiere und Reduzierung des Anlegerrisikos. Es gibt z.B. Aktienfonds, Fonds mit festverzinslichen Anleihen und auch Mischfonds. Von "Index Investing" spricht man bei Geldanlagen in einen Index mittels Fonds oder ETFs.
4.1 Organisation dieser Fond:
4.1.1 Aktiv verwalteter Fond
Hier legen in der Regel Fondsmanager aus Fleisch und Blut fest, was und wann an Wertpapieren gekauft und verkauft wird. Das kostet natürlich etwas, da diese verständlicherweise nicht umsonst arbeiten. Kosten können hier z.B. 1,5 Prozent p.a. betragen, welche das Fondsvermögen belasten. Neben dem Managerlohn erhalten diese oft noch eine Performance-Fee (Gewinnbeteiligung), wenn diese innerhalb festgelegter Kriterien erfolgreich den Fond im Jahr gemanagt haben.
Für mich ergibt sich hier u. a. die Frage, was eigentlich geschieht, wenn mal einer dieser erfolgreichen Manager krank wird, aus Altersgründen in Rente geht oder stirbt? Kann dieser ruckzuck durch einen anderen Manager in gleicher Qualität ersetzt werden? Bekommen die Anleger das auch zeitnah mit?
4.1.2 Passiv verwalteter Fond
Hier spricht man von einem ETF (Exchange Traded Fund).
Dieser Fond hat keinen Manager und bildet z.B. den DAX-Index oder einen anderen Index nach. Kosten p.a. z.B. 0,5 Prozent.
4.2 Gewinnverwendung der Fonds
4.2.1 Ausschüttender Fond
Gewinne werden (vgl. Aktien-Dividenden) regelmäßig an die Anleger verteilt.
4.2.2 Thesaurierende Fonds
Hier werden die Gewinne nicht ausgeschüttet, sondern als zusätzlichen Fondsanteile den Anlegern vergütet. Der Anteil des Gläubigers (Anlegers, Investors) am Fond wird also von Jahr zu Jahr immer größer.
4.2.2.1 Steuern bei Thesaurierende Fonds
Bei der Besteuerung ist die jährliche fiktive Mindeststeuer (Vorabpauschale § 16 Investmentsteuergesetz (InvStG)) zu beachten und die sogenannte Teilfreistellung (§ 20 Investmentsteuergesetz (InvStG)).
4.3 Wie Insolvenz sicher ist ein Fond?:
- ohne jede Gewähr -
Die Wertpapiere des Fonds sind Sondervermögen, welches nicht dem Vermögen der Fond-Verwaltungs-Gesellschaft zuzurechnen ist. Im Insolvenzfall fällt das Vermögen der Anleger (Fond-Kunden) nicht in die Insolvenzmasse.
(Anm: Bei solchen Äußerungen sollte man vorher immer die aktuelle Rechtslage prüfen, bevor man sich darauf verlässt! Auch diesbezüglich kann sich mal was ändern)
4.4 Cost Average Effekt:
Man sollte zum richtigen Zeitpunkt kaufen und verkaufen. Hierbei hilft ein Fondssparplan. Man legt einen monatlichen Betrag fest und der mit dieser regelmäßigen Anlage Beauftragte kauft bei hohen Kursen wenige Fondsanteile und bei niedrigeren Kursen mehr Anteile. Dadurch errechnet sich insgesamt über die Jahre der Anlage hinweg ein durchschnittlicher Kaufpreis für die Anteile. Dies wird auch als Kostendurchschnitt-Effekt oder Cost Average Effekt bezeichnet.
4.5 Fond Bewertungen:
- ohne Gewähr -
4.5.1 Alpha
Wenn Alpha positiv ist, dann liegt der Fond besser als der Markt.
4.5.2 Beta
Schwankungsbreite des Fonds im Marktvergleich.
Z.B. Beta = 2, dann ist die Fond-Schwankung doppelt so hoch wie die des Marktes.
4.5.3 Sharpe Ratio
Je höher die Kennziffer, desto besser der Fond.
4.6 Immobilienfonds (OIF,GIF)
4.6.1 Offene Immobilienfonds (OIF)
Anleger können jederzeit (täglich; regelmäßig) Anteile kaufen und über die Börsen wieder verkaufen, wenn der Fond börsennotiert ist. Sie werden angeblich keine Miteigentümer an den Immobilien (!!Besser vorher prüfen, da man durch eine evtl. Eigentümereigenschaft nicht nur juristische Vorteile hat, sondern auch Nachteile!). Ihre Anteile sind täglich handelbar und haben keinen festen Anlagezeitraum. Für die Rückgabe an die Fondgesellschaft (Kapitalverwaltungsgesellschaft) kann es gesetzliche Mindesthaltedauern (z.B. 24 Monate) / Rückgabefristen (z.B. Rückgabeankündigungsfrist 12 Monate) geben. Die Anleger investieren in ein breit gestreutes Immobilien-Portfolio, -
(diversifiziertes Portfolio; oft Gewerbe-Immobilien aus dem Bereich Einzelhandel, Verwaltung, Logistik, Shoppingcenter. Teilweise mit Wohnimmobilienanteil)
- welches regelmäßig neu bewertet wird (bzw. werden sollte). Institutionelle Anleger und Privatanleger profitieren von höherer Liquidität und hoffentlich professioneller Fond-Verwaltung. Der Fond muss jedoch so liquide sein, dass er die Rücknahmewünsche auch jederzeit erfüllen kann. Durch das Liquiditätsmanagement des Fonds entstehen Verwaltungskosten (z. B. bis 2 Prozent/Jahr). Die Renditechancen sind nicht allzu hoch.
Erträge/Ausschüttungen können bis zu bestimmten Prozentsätzen evtl. sogar steuerfrei sein. Die Erträge der OIF werden vor allem aus Wertsteigerungen der Immobilien und den Miet- und Pachteinnahmen gebildet.
Spezielle OIF werden von Banken und Sparkassen gerne den Kunden angeboten, da diese Vermittlungsprovisionen dafür bekommen. Eine diesbezügliche Beratung durch diese sollte man also, meiner Meinung nach, immer kritisch hinterfragen. Bevor man etwas unterschreibt, sollte man sich besser Zeit für das Kleingedruckte nehmen.
Wichtig!
Auch vor OIF-Investitionen immer das Kleingedruckte vorher gut lesen und besonderes Augenmerk auf das Thema Nachschusspflicht legen.
4.6.2 Geschlossene Immobilienfonds (GIF)
Geschlossene Immobilienfonds sind eher etwas für erfahrene Investoren, u.a. da die den Investoren zur Verfügung gestellten Beurteilungsunterlagen manchmal intransparent sind. Oft geht es um ein einziges konkretes Projekt, welches finanziert werden soll. Sobald genug Geld (Zielkapital) eingesammelt worden ist, wird der Fond „geschlossen“. Diesbezügliche Anlagerisiko-Informationen und Kostenstruktur-Erklärungen sind nicht immer allgemein verständlich. Anleger können eine feste Anzahl von Anteilen nur in der Zeichnungsphase erwerben.
Sie investieren ihr Geld in der Regel in einzelne bzw. nur wenige Immobilienprojekte für eine bestimmte Laufzeit (z. B. 10 oder 15 Jahre) und werden in dieser Zeit Mitgesellschafter des Fonds. Die gezeichneten Anteile (höhere Ausgabeaufschläge) sind während der Laufzeit meist nicht handelbar. Nach Ablauf der Laufzeit kann das Fondsvermögen verkauft werden, damit die Investoren davon entsprechend partizipieren können.
Die Liquidität ist gering, da diese ihre Anteile oft nicht vor dem Laufzeitende verkaufen können. Geschlossene Immobilienfonds sind mehr etwas für Investoren mit einem längerfristigem Anlagehorizont, welche auch eine höhere Risikobereitschaft mitbringen. Eine Option für einen frühzeitigen Anteils-Verkauf ist nur über den sogenannten Zweitmarkt möglich. Oft sind die Renditechancen höher als bei Offenen Fonds. Es entstehen Kosten für die Fondverwaltung und die Projektentwicklung der Immobilienfonds. Die höhere Renditechance ist mit einem höheren Anlagerisiko verbunden, da es immer mal wieder vorkommen kann, dass ein Einzelprojekt „nicht läuft“.
WICHTIG!
Bevor man Anteile von GIF erwirbt, sollte man sich den Gesellschaftsvertrag genau durchlesen. Besser vorher prüfen, ob man evtl. nach der Zeichnung nicht doch ein Mit-Eigentümer der Immobilien wird, da dies nicht nur juristische Vorteile hat, sondern auch Nachteile hat!
Nachschusspflicht: Zwar ist eine Nachschusspflicht des Investors oft ausgeschlossen, könnte aber im Kleingedruckten geschickt verklausuliert wieder auftauchen. Für den Kleinanleger könnte dies bedeuten, dass dieser, ähnlich wie bei einer Wohnungsbaugenossenschaft mit Nachschusspflicht, plötzlich über seinen gezeichneten Anteil hinaus für Schulden des Fonds zusätzlich aufkommen muss. Die KI, welche ich hierzu befragt habe, verweist in diesem Zusammenhang auf ein BGH-Urteil vom 04.07.2005 (Az: II ZR 354/03). Notfalls sollte ein Fachanwalt mit dem Schwerpunkt Kapitalmarktrecht vorher befragt werden.
Mein rein subjektiver Tipp zu OIF und GIF:
Sobald da irgendwo von Nachschusspflicht die Rede ist, oder verklausuliert irgendwo steht, dass der Investierende in besonderen Situationen (Anm: Das kann auch durch fahrlässiges bis vorsätzliches Verhalten der Fondverwaltungs-Leitung geschehen) über seine ursprüngliche Einlage hinaus weiteres Kapital in den OIF oder GIF nachzuschießen hat, würde ich „die Finger davon lassen“. Das kann, meiner Meinung nach, vor allem für einen Kleinanleger, brandgefährlich werden!
Natürlich kann jeder über seine Risikobereitschaft im Einzelfall selbst entscheiden.
Bezüglich Vermiet-Garantie-Zusagen, welche der Investor bei OIF und GIF vertraglich dokumentiert erhalten sollte, ist meiner Meinung nach anzumerken, dass sich dies zwar schön anhört, in Einzelfällen aber trotzdem nicht funktionieren könnte, wenn hierfür z. B. eine separate Vermietungs-GmbH diese Garantiezusage übernimmt. Denn was ist, wenn diese irgendwann einmal bankrottgeht? Mit welchem Betrag haftet diese dann?
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4.6.3 Beginn Exkurs Shoppingcenter
Persönliche subjektive Meinung:
Ich wäre vorsichtig bei einer geplanten Beteiligung an Immobilienprojekten, welche sich zum Ziel gesetzt haben, Geld für den Bau von neuen Shopping-Centern einzusammeln.
Diese Shoppingcenter haben heutzutage einen hohen Mitbewerberdruck durch E-Commerce-Unternehmen auszuhalten. Schuhe werden z. B. nicht mehr im Schuhfachgeschäft gekauft, sondern über Internet-Online-Shops. Diese verschicken die Schuhe an den Interessenten und dieser schickt diese dann, bei Nichtgefallen, wieder an den Online-Shop via Paketpost zurück. Es liegt hier ein verändertes Konsumverhalten vor, von dem mehr die Logistik-, und Verpackungsindustrie Branche profitiert. Im Endergebnis führt dies in den Konsumtempeln zu Leerständen und somit zu Pacht- und Mietausfällen. Die immensen Baukosten dieser Malls, die Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten, Kosten der periodischen Sanierungsarbeiten und Aufwände für Umbau- und Erweiterungsbauten ….. etc. müssen auf die jeweilige Pacht/Miete je Quadratmeter Verkaufsfläche ständig aktualisiert umgelegt werden.
Es gibt Warenhäuser in diesen Malls, die für Artikel mit geringer Gewinnspanne unverhältnismäßig große Verkaufsflächen bereitstellen. Ich habe es selbst schon erlebt, dass potenzielle Kaufinteressenten sich von den dortigen Verkäufern (m/w/d) zeitaufwendig beraten ließen, dann das Smartphone zückten und lauthals feststellten, dass das Objekt ihrer Kaufbegierde im Onlineshop XY viel günstiger zu erhalten wäre und zudem auch noch kostenneutral nach Hause geliefert würde mit weitaus besseren Rückgabe- und Garantiezusagen des Onlinehändlers. Es ist nicht verwunderlich das heute große Warenhäuser immer größere Existenzprobleme haben.
Ich habe mir in den letzten Jahren zahlreiche Shopping-Centers in Deutschland angesehen und festgestellt, dass dort 30 bis 50 Prozent Laden-Leerstände keine Seltenheit waren. Teilweise sind diese Center schon im Grundkonzept falsch geplant, wenn z. B. große Parkflächen zwar zur Verfügung gestellt werden, diese aber kostenpflichtig sind.
############# Ende Exkurs ###########
5. Zertifikate
- völlig ohne Gewähr -
5.1 Discount-Zertifikat
Hier erwirbt man eine Aktie oder eine Auswahl an Aktien nicht zum aktuellen Kurs am Kaufzeitpunkt, sondern mit einem sofortigen Rabatt (Discount auf den Basiswert) auf diesen. Dafür wird der Käufer dieses Zertifikats nur bis zu einer Kappungs- oder Obergrenze (Cap) an der weiteren Kursentwicklung beteiligt. Steigt in der vereinbarten Laufzeit des Zertifikats der Kurs der Aktie über die Cap-Grenze hinaus, wird der Zertifikatsinhaber nur bis zur Höhe des Cap an der Wertsteigerung der Aktie beteiligt.
Beispiel – ohne jede Gewähr -:
Bankhaus XY gibt ein Discount-Zertifikat zur Aktie Z am 05.02.2021 für 12,00 Euro je Aktie heraus.
Der reale Börsen-Aktienkurs (Basiswert, den man eigentlich zahlen musste) der Aktie Z am 05.02.2021 beträgt jedoch = 15,00 Euro je Aktie
Gewährter Discount: 15,00 - 12,00 = 3,00 Euro je Aktie (20 % Rabatt)
Vertraglich vereinbarter Cap = 16,00 Euro
Fälligkeit des Zertifikats /Rückzahlungstag : 05.08.2021.
Kurswert der Aktie am 05.08.2021 = 17,50 Euro. Die Höhe der Auszahlung an den Zertifikatinhaber wird begrenzt durch den Cap dann aber nur in Höhe von 16,00 Euro vorgenommen (Gewinn 16,00 - 12,00 = 4,00 Euro).
Hätte der Käufer die Aktie am 05.02.2021 normal über die Börse zu 15 Euro erworben und kein Zertifikat gezeichnet, könnte er diese selbst am 05.08.2021 zu 17,50 Euro an der Börse verkaufen (Gewinn 17,50 - 15,00 = 2,50 Euro).
Wie wird der Gewinn bzw. Verlust geregelt/verbucht?
- ohne Gewähr -:
- Auszahlung in Cap-Höhe an Investor, wenn am 05.08.2021 der Aktienkurs dem Cap entspricht oder darüber liegt.
- Einbuchung der Aktie ins Depot des Investors, wenn Aktienkurs am 05.08.2021 unter dem Cap bzw. unter dem ehemaligen Preis für das Zertifikat liegt.
ACHTUNG!
Emittenten Risiko: Das Discount-Zertifikat ist eine Inhaberschuldverschreibung (§ 793 BGB Bürgerliches Gesetzbuch). Im Insolvenz-fall der Bank XY ist das gesamte angelegte Geld des Investors bzw. Discount-Zertifikat-Käufers wahrscheinlich verloren.
6. Gray Eminences of Trading / The Power of Artificial Intelligence and Algorithms
Unter High-Speed-Trading (HST) bzw. High-Frequency Trading (HFT) versteht man eine hochautomatisierte Handelsstrategie, die ihre Gewinne aus der blitzschnellen Realisierung (algorithmischer Handel) von Handelsaufträgen erzielt. Im Bereich des Wertpapierhandels treffen dort oft keine Menschen eine Kauf- oder Verkaufsentscheidung, sondern computergestützte Systeme, welche aufgrund ihrer Algorithmen extrem schnelle Handelsentscheidungen treffen. In Sekunden-Bruchteilen entscheiden diese z. B. ob Aktienpakete gekauft oder verkauft werden. Die automatisierte Ausführung mehrerer Millionen von Aufträgen pro Tag ist dabei nicht ungewöhnlich.
HST kann zu höherer Volatilität führen und Kursverläufe puschen (pushen) oder dämpfen. Der Kleinaktionär wird dabei manchmal zu einem hilflosen Zuschauer degradiert. Führt HST anlässlich von fehlerhaften Algorithmen und/oder
technischen Fehlern zu plötzlichen massiven Kursausschlägen (z.B. Flash Crash in den USA am 06.05.2010 oder der China-Crash zwischen dem 12.06.2015 und Anfang 2016), kann der Kleinaktionär nur noch beten. Sein Verlust kann sich dadurch so schnell manifestieren, dass er keinerlei Chance hat, seine Wertpapiere rechtzeitig zu verkaufen. Es gibt eine Menge Leute, welche sich fragen wieso HST/HFT überhaupt erlaubt ist.
7. Concluding Thoughts / Abschließende Gedanken
7.1 Aktienrente
Noch ein letztes Wort zur Aktienrente:
„Die Rente ist sicher!“
Dies hat mal ein positiv denkender Politiker gesagt. Ich meine, dass es besser
„Die Rente muss stets sicher sein“
heißen sollte.
Wenn ich daran denke, dass es Staatsführer gibt, die mit unüberlegten Gemütsäußerungen, welche im Internet weltweit in Sekunden-Schnelle verbreitet werden, je nach Lust und Tageslaune unzählige Aktienkurse weltweit auf Berg- oder Talfahrt bringen können, dann sträuben sich mir die Nackenhaare.
Riesige Geldmengen der Beitragszahler sollten so angelegt sein, dass diese auch bei ungünstigen wirtschaftlichen Entwicklungen in den nächsten Jahrzehnten (Dekaden) nicht an Wert verlieren. Sicherheit geht natürlich dabei auf Kosten der Erträge. Aber es ist besser sich langfristig mit geringen Verzinsungen knapp oberhalb der jeweiligen Inflationsrate zu begnügen, als mit den Beiträgen von Millionen Einzahlern an der Börse zu zocken. Allein die zukünftigen Inflationsraten sind völlig unplanbar, wie die gegenwärtige politische Weltsituation im Jahr 2026 einmal wieder zeigt.
Die beste Absicherung der zukünftigen Rentner (m/w/d) ist und bleibt das eigene lastenfreie Haus oder die entsprechende Eigentumswohnung. Bei unsicherer zukünftiger Rentenhöhe kann nur das Beton-Gold halbwegs sicherstellen, dass eine Mietgeld-Belastung der Rentner und Pensionäre für diese im Alter entfällt. Die Höhe der schon heutzutage am Wohnungsmarkt eingeforderten Mieten ist alarmierend.
Die beste Altersversorgung ist die staatliche Förderung des Erwerbs von privatem Wohneigentum durch die Arbeitnehmer (vernünftiges Eigenheim-Renten-Modell), welche, sobald diese (auch als Selbstständige) erstmals am Markt/Arbeitsmarkt tätig sind, eigene Pflicht-Kapitalleistungen -
(finanziert z. B. aus Lohn und Gehalt; Umwandlung von Gewinnbeteiligungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld etc.)
- unterstützt von geeigneten gesetzlichen Pflicht-Ansparprodukten diesbezüglich dazu steuern müssen.
8. Wege zum Geld außerhalb des Wertpapiermarktes
8.1 Wohnungsgenossenschaften (Housing Cooperatives)
Neben dem Aktienmarkt gibt es auch noch andere Möglichkeiten sein Geld halbwegs vernünftig und gewinnbringend “in schweren Zins-Zeiten” anzulegen.
Eine weniger bekannte Möglichkeit ist es, Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft zu werden. Hier hat man als Mitglied oft nicht nur eine in den Satzungen geregelte Mietwohnrechts-Chance (unter bestimmten Bedingungen), sondern man partizipiert evtl. auch am jährlichen Gewinnertrag der Genossenschaft. Zinsen zwischen 2 % p.a. und 4 % p.a. sind dort keine Seltenheit.
Man muss sich aber die Satzung genau vorher durchlesen!
Vorsicht ist geboten, wenn es Nachschusspflichten der Genossen gibt!
Wenn es also eine satzungsgemäße Haftung gibt, welche im Extremfall über den geleisteten Genossenschaftsanteil (Eintrittsgeld) hinaus geht. Das bedeutet z. B. im Insolvenzfall (dieser kann z. B. auch durch fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten von Mitgliedern des Aufsichtsrats oder des Vorstands eintreten), dass man als normaler Genosse mit seinem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft mit haftet.
Rein unverbindlicher und subjektiver Tipp:
Also, ich würde von irgendwelchen Mitgliedschaften in Genossenschaften, Vereinen oder ähnliches, wo es eine Nachschusspflicht für Mitglieder gibt, grundsätzlich abraten. Aber, dies ist meine persönliche Meinung.
Prüft doch einmal die Satzung eures Vereins (z. B. Fußball, Handball, Kampfsport, Motorsport, gesellige Vereine, Karnevalsverein …… etc.) ob da eine Nachschusspflicht (Umlage) geregelt ist. Ich kenne ein konkretes Beispiel, wo die Nachschusspflicht in der Vereinssatzung „Umlage“ genannt wird und geregelt ist, dass „in besonderen Fällen Umlagen erhoben werden“ können. Und das bis zum „sechsfachen des jährlichen Mitgliedsbeitrages“.
8. 2 Bundesschuldverschreibungen, Bundesanleihen, Bundeswertpapiere
Prolog zu 8.2
Die nachstehenden Ausführungen und Beispielrechnungen verstehen sich völlig ohne Gewähr für Richtigkeit! Tippfehler, mathematische Kommasetzungsfehler, Zahlendreher, Rechenfehler etc. können nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden obwohl ich bemüht war diese zu vermeiden.
8.2.1 Wie funktionieren Bundesanleihen?
Eine weitere Möglichkeit sein Erspartes gewinnbringend und relativ sicher anzulegen bietet die Möglichkeit Bundesschuldverschreibungen (Bundesanleihen, Bundeswertpapiere) zu erwerben.
Bundesanleihen bietet ein Staat an, wenn dieser Schulden aufnehmen will / muss um seine Projekte (z. B. Verteidigung, Infrastrukturausbau ... etc.) finanzieren zu können. Da Staaten seit Jahrhunderten weltweit einen permanenten unstillbaren Geldbedarf haben, -
(die meisten Länder leben "über ihre Verhältnisse", egal welche Person oder Partei das entsprechende Staatsvolk gerade regiert)
- den diese aus Regel-Steuer-Einnahmen fast nie vollständig decken können, machen diese fast regelmäßig bei ihren Staatsangehörigen (Bürgern) und auch bei ausländischen Kreditgebern Schulden. Umso unsicherer sich die Schulden aufnehmenden Staaten sind (bzw. auch der Markt), ob diese das gepumpte Geld jemals wieder an ihre Gläubiger pünktlich zurückzahlen können, umso höher ist in der Regel der den Gläubigern gewährte Zinssatz.
Nun aber zu Deutschland:
8.2.2 Basics
Bei den deutschen Bundesanleihen haftet die Bundesrepublik Deutschland für ihre Rückzahlungsverpflichtung mit ihren Steuereinnahmen und Vermögenswerten. Im Allgemeinen wird dieses Emittenten- und Liquiditätsrisiko bei Deutschland weltweit zurzeit als gering angesehen. Die staatliche Rückzahlungsmoral Deutschlands wird weltweit als sehr gut eingeschätzt.
Ein Weg zur Staatsfinanzierung ist die Ausgabe von Bundesanleihen.
Bundesanleihen werden als "mündelsicher" bewertet, was nichts anderes bedeutet, dass unser Gesetzgeber diese Geldanlage als besonders risikoarm eingestuft. Die Anleihen des Bundes gibt es mit Laufzeiten von 7, 10, 15, 20 oder 30 Jahren ab dem Zeitpunkt der Emission. Die neu ausgegebenen Bundesanleihen werden in der Regel zu einem Kurs von 100 % ausgegeben und bei Fälligkeit wieder zu 100 % an den Käufer ausgezahlt. Der Investor (z. B.: also der diese kaufende Bürger) bekommt während der Laufzeit derselben jährlich/halbjährlich oder vierteljährlich feste Zinsen (Kupons; nominalverzinste Anleihe) ausbezahlt. Weiterhin erhält er am Ende der vereinbarten Laufzeit die Rückzahlung seiner Investition zum vollen Nennwert (Kurs von 100 %). Bezüglich der Börsen Tauglichkeit dieser Anleihen kann man das Börsen-Kursrisiko bei 7 Jahren Laufzeit als "mittel" und bei längeren Laufzeiten (bis 30 Jahre) als "hoch" bezeichnen. Beim An- und Verkauf von Bundesanleihen können dem Käufer/Verkäufer evtl. zusätzliche Kosten entstehen bzw. diesen berechnet werden.
8.2.3 Pacta sunt servanda / Verträge sind einzuhalten
Also, um das noch einmal klarzustellen.
Die Anleihe (Rente) selbst kann während der vereinbarten Laufzeit (z. B. 7 Jahre) grundsätzlich nicht direkt an den Emittenten (Primärmarkt, Bundesrepublik Deutschland) selbst zurückgegeben werden.
Sollte man aber während dieser Zeit das angelegte Kapital dringend benötigen, dann kann man seine Anleihe auf dem sogenannten Sekundärmarkt (z. B. über die Börse oder Banken) verkaufen. Selbstverständlich ist auch ein späterer Kauf solcher Bundesanleihen dort möglich, wenn man den Emmissions-Termin einer Anlage einmal verpasst hat. Der Sekundärmarkt unterliegt jedoch diesbezüglichen täglichen Kursschwankungen, welche sich aus der allgemeinen Renten-Marktzinsentwicklung, Angebot und Nachfrage zu dieser Anleihe ergeben.
8.2.4 Rentenmarkt und EZB
Kurse von Bundesanleihen entwickeln sich gegenläufig zu den Rentenmarktzinsen.
Als Rentenmarkt bezeichnet man den Markt, auf dem die Renten (festverzinsliche Wertpapiere wie z. B. Bundesanleihen) gehandelt werden. Zentrale Bankinstitutionen, wie die EZB (Europäische Zentralbank), regulieren das allgemeine Zinsniveau durch ihre Leitzinspolitik und ihre geldpolitischen Entscheidungen. Sobald die EZB den Leitzins erhöht, steigen meistens auch die Anleihe-Marktzinsen. Senkt die EZB die Zinsen führt dies in der Regel zu einer Anleihe-Marktzinsen Senkung.
8.2.5 Sekundärmarkt
Es bestehen 3 Möglichkeiten am Sekundärmarkt, wenn man (z. B.) während der Laufzeit in die Bundesanleihe quer einsteigt:
1. Kurs über 100 %
Wird zu einem Kurs über 100 % gekauft, hat man beim Festhalten der Anleihe bis zur Fälligkeit Kursverluste, da ich ja mehr gezahlt habe, als die Anlage am Tag der Fälligkeit wert ist. Eine solche Kaufsituation ergibt sich z. B. wenn der Renten-Marktzinssatz unter den Zinssatz der Bundesanleihe sinkt. Dann stürzen sich die Investoren auf diese Anleihe, weil diese dann mit ihrem ehemaligen Ausgabezinssatz plötzlich über dem aktuellen Renten-Marktzinssatz liegt. Die Nachfrage steigt und der Anleihekurs steigt auch.
2. Kurs gleich 100 %
Neutrale Situation. Bleiben die Rentenmarktzinsen konstant, dann bleiben die Kurse in der Regel diesbezüglich relativ unverändert.
3. Kurs unter 100 %
Ein Erwerb unter 100 % führt bei Halten der Anlage bis zur Fälligkeit zu Kursgewinnen, da ich ja weniger zahlen muss, als die Anlage bei Fälligkeit wert ist. Das Steigen des Renten-Marktzinssatzes (z. B. über den Ausgabezinssatz der Anleihe) führt dazu, dass der Kurs der Anleihe fällt, da alle das "Papier loswerden wollen", da man sein Geld am Markt nun besser und höher woanders verzinst anlegen kann.
8.2.6 Beispielrechnung
8.2.6.1 Eckwerte:
Bundesanleihe, die für Privatanleger mit 1.000 Euro Kapital geeignet ist:
- ISIN: xy (Beispiel)
- Bezeichnung: Deutschland, Bundesrepublik-Anleihe
- Laufzeit: Bis 15.08.2026
- Nennwert: 1.000 Euro pro Stück
- Kupon: (abhängig vom Emissionsjahr, z.B. ca. 0,5% bis 3% je nach Anleihe)
8.2.6.2. Kaufpreis/Kostenaufstellung
Einstieg mit Nennwert 1.000 Euro.
Kurswert (Kaufpreis) / Kurs der Bundesanleihe = Prozent des Nennwerts (1000 Euro).
Beispiel:
01. Kurs 102,5%.
Beim Anleihe-Nennwert 1.000 Euro muss man dann 1.025 Euro zahlen bekommt aber beim Festhalten bis zum 15.08.2026 nur 1000 Euro am Ende ausbezahlt (Kursverlust 25 Euro).
02. Kurs 98%.
Beim Anleihe-Nennwert 1.000 Euro muss man dafür nur 980 Euro zahlen und bekommt beim Festhalten bis zum 15.08.2026 dann 1000 Euro ausbezahlt (Kursgewinn 20 Euro).
Der Kurs schwankt jedoch täglich infolge Marktzinsniveau und Angebot-/Nachfragesituation.
03. Aufgelaufene Zinsen (Accrued Interest) – ohne jede Gewähr für Richtigkeit! -:
Beim Kauf einer Bundesanleihe zahlt man zusätzlich zum Kurswert die Zinsen (Stückzinsen), welche seit der letzten Zinszahlung aufgelaufenen sind. Diese Zinsen erhält man bei der nächsten Kuponzahlung zurück. Wenn z. B. seit der letzten Zinszahlung bei einem 2%tigen Jahres-Coupon 3 Monate vergangen sind, zahlt man anteilig 0,5% Zinsen auf den Nennwert von 1000 Euro (Rechnung: 12 Monate hat das Jahr mit 2 % Zinsen. Macht bei 3 Monaten 2/12*3 = 0,5 und 0,5 % von 1000 = 5 Euro).
Begründung: Als Käufer zahlt man den Kurswert plus die Stückzinsen, um den Verkäufer für die bereits „verdienten“ Zinsen zu entschädigen. Die Zinsen aus seinem Wertpapier werden dem Verkäufer ja erst immer rückwirkend für die bereits abgelaufene Haltezeit vergütet. Zwischen 2 Kuponzahlungsterminen wächst der Anspruch des besitzenden alten Anleiheinhabers (zukünftiger Verkäufer) auf seine anteiligen Zinsen somit täglich an. Kauft man die Anleihe genau am Kuponzahlungstermin, erhält man als Käufer den Kupon (die Zinsen) vollständig bei der nächsten Zahlung. Kauft man die Anleihe zwischen 2 Kuponterminen, hat der Verkäufer bereits einen Teil der Zinsen „verdient“, die aber erst beim nächsten Kupon ausgezahlt werden. Die anteiligen angefallenen Zinsen vom Zeitpunkt der letzten Zinsauszahlung bis zum Verkaufstag stehen noch dem Verkäufer zu.
04. Ordergebühren / Transaktionskosten:
Es fallen beim Kauf evtl. weiter folgende Kosten an:
- Bank-/ Broker-Kaufgebühren (z. B.): Orderprovision (z. B.) 10 Euro pauschal + Börsengebühren (z. B.) 0,2% (von 1000 Euro = 2 Euro) + evtl. Depotgebühren (unterschiedlich je Depotstelle kostenlos oder Betrag X monatlich/jährlich)
Beispielrechnung für Nennwert 1.000 Euro:
Bei Kurswert z. B. 102,5% zum Zeitpunkt des Kaufs = 1.025 Euro Marktpreis.
+ Aufgelaufene Zinsen = 5 Euro (gem. s.o. Beispiel je Kaufdatum und je Kupon)
+ Orderprovisionsgebühr = 10 Euro (gemäß s.o. Beispiel, jedoch abhängig vom Broker)
+ Börsengebühren = 2 Euro (0,2% von 1.000 gemäß s. o. Beispiel. Variieren jedoch je nach Handelsplatz)
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Gesamtkosten (Kaufpreis) 1.042 Euro
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Ergo: Wenn sich nun bezüglich Kurs etc. bis zum 15.08.2026 nichts mehr ändern würde, hätte man einen Verlust von 42 Euro (ohne Berücksichtigung von gutgeschriebenen Zinsen) eingefahren, da man ja nur 1000 Euro dann ausgezahlt bekommt.
8.2.7 Stripping:
Sofern Bundesanleihen einen Kupon > 0 haben, können diese bei der Depotstelle gestrippt werden. Das bedeutet, dass ihr Nennwert und ihr Zinskupon separat gehandelt werden können.
8.3 Frühstart-Rente
- alle folgenden Angaben/Berechnungen sind rein subjektiv und völlig ohne Gewähr! -
Bei diesem Rentenmodel -
(mit Stand 28.05.2026 ist dieser neue private Altersversorgungsbaustein noch im Zustand der Bundesregierungs-Planung)
- sollen Kindern vom vollendetem 6. bis 18. Lebensjahr jeden Monat 10 Euro vom Staat geschenkt bekommen, die für diese am Kapitalmarkt (Altersvorsorgedepot z. B. mit Aktien-Fonds / ETFs) angelegt wird. Bis zum Beginn der späteren Rente sollen die Erträge steuerfrei sein. Dritte, Eltern, Omas und Opas dürfen evtl. Zuzahlungen (Junior-Depot?) leisten. Ab dem 18. Lebensjahr kann der Nutznießer sein Altersvorsorgedepot bis zu seinem Renteneintritt durch eigene Zuzahlungen weiter speisen.
Subjektiver Kommentar hierzu:
Es dürfte klar sein, dass bei 10 Euro im Monat nicht viel Endkapital bis zum 18ten Lebensjahr herauskommt, wenn da nicht Dritte ordentlich zubuttern. Und zuzahlen können nur diejenigen Dritten, welche aus zahlungskräftigen Gesellschaftsschichten kommen. Wenn eine solche staatliche Versorgungszusage allen Heranwachsenden aus allen Gesellschaftsschichten gleichermaßen garantiert wird, auch wenn diese keinen Antrag stellen und nie etwas zusätzlich – mangels Kapitalkraft – einzahlen, dann dürfte bei vielen finanziell schwächer aufgestellten, bis zum 18ten Lebensjahr nur die Summe angespart worden sein, welche der Staat bis dahin ausgeschüttet hat.
Gehen wir einmal am Tag des vollendeten 18ten Lebensjahrs somit von 1.440 Euro angesammelten Kapitals pro Person aus (10 Euro * 12 Monate * 12 Jahre). Wenn wir 1.440 Euro bei einem fiktiven neuen Rentenalter von 70 Jahren zu 5 Prozent Zinssatz/Jahr ab dem 18ten Lebensjahr anlegen, erhalten wir mit Zinseszins ca. 18.205 Euro Endkapital zum Renteneintrittszeitpunkt. Bei einer angenommenen optimistischen Restlebenszeit von dann noch 20 Jahren (wir werden ja angeblich immer älter), würden wir im Jahr (18.205 /20) ca. 910 Euro erhalten und im Monat ca. 76 Euro zusätzlich zur normalen gesetzlichen Altersrente, wenn es diese dann noch gibt. Da von diesen 76 Euro sicherlich noch Steuern, Krankenkassenbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge (hier müssen wir zukünftig mit exorbitanten Kostensteigerungen rechnen) abgehen werden, bleibt kaum etwas Nennenswertes übrig. Ganz abgesehen davon, dass auch ab dem 6ten Lebensjahr die jährliche Inflationsrate zu berücksichtigen ist, welche in ihrer Höhe bis zum 90ten fiktiven Lebensjahr völlig unkalkulierbar ist. Hinzu kommt ein völlig unberechenbarer Wertpapiermarkt.
Meine Prognose:
Das wird ein Rohrkrepierer, wie die „Steuererklärung auf einem Bierdeckel“! Wenn die Anlage in private Unternehmer-Hand (Banken, Versicherungen …) gelegt wird, werden nur diese davon profitieren.
Spontane Fragen hierzu:
01. Welche Verwaltungskosten entstehen und wer zahlt diese? Reichen 1 % Effektivkosten im Jahr aus? 1 Prozent von welcher Berechnungsbasis?
02. Was ist, wenn der Zinsmarkt während der Laufzeit unterhalb von 5 Prozent sinkt?
03. Anlage in "breit gestreute Kapitalmarktprodukte"? Was bedeutet das genau?
04. Wer wird das Management dazu leiten? Eine öffentliche oder privatwirtschaftliche Leitung (Fondmanager)? Ist eine öffentliche Verwaltung dazu in der Lage effektiv und gewinnorientiert zu verwalten? Kann man einer privatwirtschaftlichen Verwaltung vertrauen?
05. Wann soll das diesbezügliche Renteneintrittsalter sein, wenn die Diskussion, wann wir zukünftig in Rente gehen dürfen, noch gar nicht abgeschlossen ist?
06. Wie hoch wird die Steuerbelastung ab dem erstmaligen Abruf Tag der Rente sein?
07. Wie hoch wird die Zusatzbelastung durch Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge sein?
8.4 Aktienrente/Generationenkapital
Zurzeit werden gesetzliche Renten in Deutschland in der Regel nach einem Umlageverfahren finanziert. Das heißt, diejenigen welche noch erwerbstätig sind, finanzieren die Renten der Rentner. Das Problem taucht da auf, wo immer weniger erwerbstätig sind, obwohl es immer mehr Rentner gibt. Das heißt, solange man z.B. 10 Erwerbstätige hat, welche für einen Rentner laufend einzahlen, funktioniert das System.
Bei z.B. aber nur noch 2 Erwerbstätigen, die für einen Rentner aufkommen müssen (demografischer Wandel), funktioniert dieses aber nicht mehr.
Sobald diese Umlage nicht mehr klappt, müssen unter Umständen alle Steuerzahler die Deckungslücke übernehmen. Und das wird die zukünftige Situation sein, wenn am Rentensystem nicht etwas geändert wird.
Ein Lösungsvorschlag ist die sogenannte Aktienrente (Generationenkapital).
Hier wird das bisherige Umlageverfahren mit einem neuen Kapital gedecktem Verfahren als Zusatzbaustein ergänzt, ähnlich wie in Schweden, Norwegen, Dänemark und die Niederlande.
################ Exkurs #############
Persönliche Anmerkung:
Würden wir uns auch in anderen Problemfragen unseres Landes mal bei unseren nördlichen Nachbarn umsehen, so würden wir vielleicht feststellen, dass man von denen noch einiges lernen kann.
################ Ende Exkurs ########
Mittels der geplantem Aktienrente soll in Deutschland ein Teil der gesetzlichen Altersvorsorge über Kapitalmarkt-Erträge (Wertpapiere wie z.B. Aktien) erwirtschaftet werden. Man hat hier die Hoffnung, dass langfristig gesehen, z. B. breit gestreute Aktienanlagen höhere Renditen erwirtschaften können.
Zunächst aber soll hierzu erst einmal ein ordentlicher Kapitalstock aufgebaut werden, dessen erhoffte positiven Erträge später zur Entlastung unseres bisherigen Rentensystems beitragen soll. Risiken bzw. offene Fragen sind z. B.:
01. Börsenverluste sind jederzeit möglich!
02. Politische Risiken:
Inwieweit lassen sich entsprechende Gesetze und parlamentarische Mehrheiten realisieren? Zu berücksichtigen ist hier eine stellenweise prinzipiell fragwürdige Verweigerungspolitik gegen alle Vorschläge, welche vom jeweiligen politischen Gegner kommen, egal wie gut dessen Vorschläge auch sind.
03. Woher kommt das Geld für die Anschubfinanzierung?
04. Wer entscheidet wie das Kapital angelegt wird und wie es gemanagt wird? Wäre es nicht sinnvoll Institutionen, wie z.B. der BaFin oder dem Bundesrechnungshof, ab bestimmten Schwellenwerten (Investitionshöhen) ein Veto-Recht einzuräumen, wenn diese feststellen, dass geplante Kapitalanlagen zu unsicher sind? Wichtig wäre, dass hier ein völlig unabhängiges Kontrollorgan die entsprechende Finanzkontrolle übernimmt, welches nur dem Gesetz unterworfen ist und nicht weisungsgebunden gegenüber der jeweiligen Regierung ist.
ENDE