Hilfestellung

Charly, 11.04.2004
  Diesmal brauche ich eure Hilfe.

Mir tut sich folgende Frage auf:

Wenn ein Polizist unter einem Vorwand in einer Rechtsanwalts-Kanzlei (von keinem Vorgesetzen genehmigt) eine Wanze installiert, um ein Verbrechen aufzuklären, und so ein „Geständnis“ auf Band bekommt - vor Gericht leugnet der Täter, aber auf dem Band erzählt er seinem Anwalt er hätte diese Straftat verübt - darf das dann vor Gericht verwendet werden?

Falls das der Staatsanwalt nicht machen darf - wie ist es, wenn dem Richter der Inhalt und auch die Art und Weise wie die Aufnahme zustande gekommen ist bekannt werden – zum Beispiel durch die Medien – muss er das / kann er das / darf er das (nicht) berücksichtigen?

Muss der Polizist mit einem Rausschmiss rechnen?

Gruß
   
 
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Antworten einfaltenEuch beiden ... Charly
11.04.2004 - 12:37:47
 ... erst einmal vielen Dank für die Antwort.
Die Gedankengänge von Lies sind auch die meinen, aber ist es auch so? Werde mal in den von dir angegebenen Link reinsehen.
So einfach ist das nicht, Stefan. Wie's Gewitter hängst du da in etwas drin, was du gar nicht wolltest. Erklär denen dann mal warum du das wissen willst ohne komisch angesehen zu werden. Mal ganz gründlich nachdenken ob in meinem Bekanntenkreis ein Polizist ist ...
antworten
Antworten einfaltenAlso Lies
11.04.2004 - 11:15:01
 Es wird immer wieder in solchen Romanen gesagt, dass man auf illegale Weise erworbene Beweise nicht vor Gericht verwenden darf.
Das ist zwar dusslig, denn es ändert ja nichts am Tatbestand, aber so soll es angeblich sein.

Aber...da das jeder Ermittler weiss,
lassen die sich Tricks einfallen, wie solche Gespräche dennoch vor dem Richtertisch landen.

Die Idee mit den Medien ist schon mal so ein Trick. Da kann man also jemanden einschleusen, der behauptet, das Gespräch mit eigenen Ohren gehört zu haben und es für seine staatsbürgerliche Pflicht zu halten, das an die Öffentlichkeit zu bringen.
Die Medien greifen das auf und dann wird der Informant als Zeuge geladen, was ja genau das ist, was der illegal vorgegangene Ermittler erreichen will.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand, der offenkundig als *schuldig* erkannt wurde, nur deshalb davonkommen soll, weil die Ermittler keine andere Möglichkeit der Aufklärung sahen, als illegal Wanzen zu montieren.
Wer sowas macht, der hat sich auch überlegt, wie er dann später das Gehörte verwenden kann ohne sich selbst reinzureissen.

Aber...wenn Du es genau wissen willst, dann stelle Deine Frage mal hier:
http://forum.krimi-couch.de/idThread-731.html

Gruss Lies
antworten
Antworten einfaltenVorschlag: Stefan Steinmetz
11.04.2004 - 11:07:48
 Das klingt dermaßen kompliziert, da fragst du am besten Fachleute. Geh doch einfach auf die nächste Polizeiwache und frag nach.
Vielleicht nicht grade an Ostern, wenn die mies drauf sind, weil sie Feiertag arbeiten müssen. Einfach so mitten in der Woche.
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