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Hilfestellung
Charly,
11.04.2004 |
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Diesmal brauche ich eure Hilfe.
Mir tut sich folgende Frage auf:
Wenn ein Polizist unter einem Vorwand in einer Rechtsanwalts-Kanzlei (von keinem Vorgesetzen genehmigt) eine Wanze installiert, um ein Verbrechen aufzuklären, und so ein „Geständnis“ auf Band bekommt - vor Gericht leugnet der Täter, aber auf dem Band erzählt er seinem Anwalt er hätte diese Straftat verübt - darf das dann vor Gericht verwendet werden?
Falls das der Staatsanwalt nicht machen darf - wie ist es, wenn dem Richter der Inhalt und auch die Art und Weise wie die Aufnahme zustande gekommen ist bekannt werden – zum Beispiel durch die Medien – muss er das / kann er das / darf er das (nicht) berücksichtigen?
Muss der Polizist mit einem Rausschmiss rechnen?
Gruß |
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Alle Antworten |
| Euch beiden ... | Charly 11.04.2004 - 12:37:47 | | ... erst einmal vielen Dank für die Antwort.
Die Gedankengänge von Lies sind auch die meinen, aber ist es auch so? Werde mal in den von dir angegebenen Link reinsehen.
So einfach ist das nicht, Stefan. Wie's Gewitter hängst du da in etwas drin, was du gar nicht wolltest. Erklär denen dann mal warum du das wissen willst ohne komisch angesehen zu werden. Mal ganz gründlich nachdenken ob in meinem Bekanntenkreis ein Polizist ist ... | antworten | |
| | | Also | Lies 11.04.2004 - 11:15:01 |
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