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wie sieht das rechtlich aus ...
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10.09.2008 |
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Vielleicht kann mir jemand von Euch eine Antwort darauf geben:
Darf ich in meinen Geschichten eine Szene z. B. in einem öffentlichen Gebäude, wie Klinik, Amt, Polizeiwache, usw. spielen lassen, ohne mir erst eine Erlaubnis dafür einholen zu müssen?
Von Orten, Straßen nehme ich an, dass das okay ist.
Ich muss noch hinzufügen, dass es sich hierbei um Österreich handelt. |
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| besten Dank ... | 11.09.2008 - 17:38:20 | | ... für die Auskunft !!!
Übrigens: Der Tipp mit dem 'Im-Telefonbuch-Nachschauen' bezüglich der Namenswahl erscheint mir sehr praktisch. Es gibt ja immer wieder die eigenartigsten Zufälle. | antworten | |
| | | Und wie verhält es sich bei ... | Sommertänzerin 12.09.2008 - 10:55:52 | | Restaurants und Kneipen, die keine Kette sind, sondern sich durch ihren persönlichen Namen auszeichen? Wenn ich einen Mord schreibe in einer Spelunke Namens XY - kann das, wenn das Jemand liest, nicht außer Werbung *g auch noch schlechtes Licht machen?
Das mit den Namen nachschlagen ist sicherer, das stimmt. Allerdings kenne ich auch Autoren, die gezielt nach Nachnamen im Telefonbuch schauen. Allerdings natürlich nicht im Zusammenhang mit Vorname / Beruf usw - versteht sich. Da geht es einfach um Inspiration, weil ja nicht Jeder Meier, Müller, Schulte, Schulz heißen soll. Da kommt Kannengießer oder Osmarsen besser :) | antworten | |
| | | Klar doch! | Stefan Steinmetz 11.09.2008 - 16:40:40 | | Kannst du! Das ist nicht verboten. Aber wie Nicolas schon schrieb: Vorsicht bei Namen!
Wenn du z.B. den Polizeichef deiner Stadt in der Geschichte voll verwursten willst, nimm nicht den echten Namen sondern was Erfundenes.
Gebäude sind nicht "geschützt". Du kannst einen Selbstmörder vom Eiffelturm springen lassen oder dort oben einen Mörder umgehen lassen, der japanische Touristen meuchelt. Geht alles. | antworten | |
| | | Vorsicht bei Namen... | Nicolas van Bruenen 11.09.2008 - 10:26:11 | | Auf den ersten Blick wirkt die Frage etwas merkwürdig. Um eine Geschichte zu schreiben, braucht man ja schließlich kein Gebäude zu betreten.
Kritisch wird es wohl erst dann, wenn Personen erwähnt werden. Erstens könnte man sich mit dem Zusatz "Namen und Ereignisse sind frei erfunden" am Ende der Geschichte absichern.
Darüber hinaus vielleicht Sorgfalt bei der Namenswahl. Wenn die Geschichte zB von einem Polizeibeamten aus Graz berichtet, würde ich im Telefonbuch von Graz nachschauen und prüfen, dass der gewählte Fantasiename auch in der Realität nicht vorkommt.
In einem Juraforum habe ich dazu gelesen: "Wo kein Kläger, da kein Richter."... | antworten | |
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