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wie sieht das rechtlich aus ...
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10.09.2008 |
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Vielleicht kann mir jemand von Euch eine Antwort darauf geben:
Darf ich in meinen Geschichten eine Szene z. B. in einem öffentlichen Gebäude, wie Klinik, Amt, Polizeiwache, usw. spielen lassen, ohne mir erst eine Erlaubnis dafür einholen zu müssen?
Von Orten, Straßen nehme ich an, dass das okay ist.
Ich muss noch hinzufügen, dass es sich hierbei um Österreich handelt. |
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| | | | | | | Vorsicht bei Namen... | Nicolas van Bruenen 11.09.2008 - 10:26:11 | | Auf den ersten Blick wirkt die Frage etwas merkwürdig. Um eine Geschichte zu schreiben, braucht man ja schließlich kein Gebäude zu betreten.
Kritisch wird es wohl erst dann, wenn Personen erwähnt werden. Erstens könnte man sich mit dem Zusatz "Namen und Ereignisse sind frei erfunden" am Ende der Geschichte absichern.
Darüber hinaus vielleicht Sorgfalt bei der Namenswahl. Wenn die Geschichte zB von einem Polizeibeamten aus Graz berichtet, würde ich im Telefonbuch von Graz nachschauen und prüfen, dass der gewählte Fantasiename auch in der Realität nicht vorkommt.
In einem Juraforum habe ich dazu gelesen: "Wo kein Kläger, da kein Richter."... | antworten | |
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