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14 Seiten

Referat: Kindesmißbrauch

Aktuelles und Alltägliches · Kurzgeschichten · Experimentelles
Kindes-Missbrauch

Referat von Andreas Herberg, © 2001


Inhalt




1. Einführung

2. Strafmaße

3. Arten von Mißbrauch Erwachsener und Kinder

4.1 Prägende Vergangenheit

4.2 Machterlebnisse

4.3 Geldgier

4.4 (sexuelle) Funktionsstörungen, Sexsucht

5. Präventivmaßnahmen

6. Vertrieb

6.1 Internet

6.2 Videos

6.3 Prostitution

7. Folgen des Mißbrauchs

7.1 Folgen für die Opfer

7.2 Drogensumpf

7.3 AIDS und Schlimmeres

8. Schlußwort


1. Einführung

Sexueller Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen geschieht täglich.
Jede Minute werden in Deutschland vier Kinder (bereits ab dem 6. Lebensjahr) sexuell mißbraucht, genötigt, vergewaltigt und geschändet. Diese Art des Mißbrauchs findet weltweit statt und ist das Erbärmlichste, was man sich denken kann. Kinder können sich nicht gegen ihre Peiniger wehren und sind ihnen und ihren Perversionen ausgeliefert. Zurück bleiben verstörte Personen, die selbst als Erwachsene und mit psychologischer Betreuung am Rande der Gesellschaft stehen. Kaum ein Opfer wird je die Folgen seines Mißbrauchs vergessen und in den meisten Fällen werden soziale, sexuelle und emotionale Bindungen ihr Leben lang verwerflich und unmöglich bleiben.
Der Mißbrauch von Kindern findet nicht nur auf sexueller Grundlage statt, wie ich zeigen werde, und die Hilfe, die sie erwarten, ist mehr als gering.
An unserem Engagement liegt es, daß sie eines Tages wieder ein erfülltes und sicheres Leben führen können.

2. Strafmaße

Im Falle der auf Sexualstraftaten basierenden Urteile kann man hierzulande wirklich nur von Strafmaßen anstelle von Strafmassen sprechen. Das bundesdeutsche Strafgesetzbuch (StGB) regelt derartige Fälle in den Paragraphen §173 bis 184 StGB, ist jedoch meistens dem Täter gegenüber humaner als dem Opfer. Man unterscheidet hierbei zwischen sexuellem Mißbrauch von Kindern (§176 StGB), von Jugendlichen (§182 StGB), von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB), durch Amtsträger (§174b StGB) und von Gefangenen und Kranken (§174a StGB).
Eine Vergewaltigung (oder Notzucht) beschreibt beispielsweise den außerehelichen Beischlaf durch Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben. Macht sich ein Mensch einer solchen Tat strafbar, muß er mit einer maximalen Freiheitsstrafe von 2 Jahren rechnen. Problematisch kann die Angelegenheit bei unklaren Fällen werden, so zum Beispiel, wenn der Verdacht besteht, daß die Frau durch Mitwirkung beim Vorspiel dem Täter Hoffnungen auf freiwillige Hingabe gemacht hat. In diesem Verdachtsfall beschränkt sich die Freiheitsstrafe auf etwa 6 Monate. Die Höchststrafe für Vergewaltiger – es sei Bemerkt, daß die Höchststrafe für Erwachsene ebenso wie Kinder gleichermaßen festgelegt ist – beträgt maximal 5 Jahre, was allgemein in den Augen des Öffentlich mehr als eine Fehlbeurteilung der Täter zeigt, doch später mehr zu diesem Thema.
Täter nach §177 StGB ist auch, wer durch Anwendung von Gewalt oder Drohung an der Vergewaltigung mitwirkt, ohne selbst den Beischlaf zu vollziehen. Unter den Straftätern kommen deshalb auch Frauen vor.
In mindestens 50 Prozent der Fälle werden die Straftäter jedoch in geschlossene und später offene Anstalten überführt, sobald man sie für resozialisierungsfähig hält. Leider sind Psychologen „auch nur Menschen“ und unterliegen bei Gutachten (wie z.B. im Fall Schmökel) Fehlbeurteilungen mit durchaus schwerwiegenden Folgen. Oftmals wird die Ansicht vertreten, ein Mensch, der einmal das Gefühl von Macht über einen Menschen genossen hat, wird immer wieder rückfällig, sollten die Strafen nicht enorm hart und zielstrebig verfolgt werden. Andere hingegen gehen von vornherein von einem resozialisierungsfähigen Täter aus, der mindestens eine zweite Chance verdient hat, doch Fälle, in denen ein wieder in die Gesellschaft integrierter Sexualstraftäter nicht wieder rückfällig geworden ist, sind nur verschwindend wenig bekannt.
Was ein erwünschtes, ein unerwünschtes oder sogar strafbares sexuelles Verhalten ist, hängt in hohem Maße von der Gesellschaft ab, die sich dieses Strafrecht gibt, und ist einem ständigen Wandel unterworfen.

3. Arten von Mißbrauch Erwachsener und Kinder

Im klassischen Sinn des Mißbrauchs steht die Vergewaltigung im Mittelpunkt des sexuellen Mißbrauchs von Erwachsenen und Kindern. Tatsache ist aber, daß der Bereich vielschichtiger ist, als mancher denken mag.
Zunächst habe ich im vorigen Kapitel einige Arten des sexuellen Mißbrauchs aufgelistet; an dieser Stelle werde ich die Liste nun vervollständigen.

Die Form des sexuellen Mißbrauchs gegen Kinder beschreibt die geschlechtlichen und ungeschlechtlichen Übergriffe auf Kinder bis zum 14. Lebensjahr. Es wird dabei unterschieden zwischen dem Geschlechtsakt und der Ausübung oder Androhung von Gewalt, um sexuelle Taten an Kindern auszuführen oder durch diese an sich ausführen zu lassen. Sexueller Mißbrauch gegen Jugendliche richtet sich anschließend gegen Personen zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr. Laut älteren Schätzungen des Bundeskriminalamtes von 1994 wurden in Deutschland jährlich zwischen 250000 bis 300000 Kinder – vorwiegend Mädchen – sexuell mißbraucht. Der nicht geringere Anteil von mißbrauchten Jungen ist noch schwerer abzuschätzen, da Opfer meist nicht bereit sind, Anzeige zu erstatten, entweder aus Furcht vor Strafe oder aus Scham vor den Mitmenschen. (Darauf werde in Kapitel 8 näher eingehen.) Um 1994 wurden obwohl der ungleich höheren Dunkelziffern nur etwa 16000 Fälle angezeigt, mittlerweile sind es bereits über 19000, davon jedoch wird in nur etwa 20% der Fälle überhaupt Anklage erhoben, dann führen aber ca. 80% zur Verurteilung.
Die nächste Form ist der s. Mißbrauch von Schutzbefohlenen, worunter all jene Kinder, Jugendliche und Erwachsene fallen, für die, befristet oder unbefristet, eine andere Person verantwortlich ist (z.B. Auszubildende, Kinder im Kindergarten bzw. Kindergrippe, u.a.).
Hier spielt auch wiederum das sogenannte Schutzalter eine wichtige Rolle, das sexuelle Handlungen an und mit Kindern unter 14 Jahren in Deutschland grundsätzlich verboten und strafbar sind. Diese Grenze von 14 Jahren nennt man das absolute Schultzalter. Für Personen, die Jugendliche erziehen, ausbilden, beaufsichtigen oder betreuen, ist deren Schutzalter auf 16 Jahre, für Eltern und Adoptiveltern auf 18 Jahre heraufgesetzt. Ansonsten machen sich Erwachsene strafbar, wenn sie die Unerfahrenheit oder eine Zwangslage von Jugendlichen ausnutzen oder ihnen Geld oder materielle Wertgegenstände für sexuelle Handlungen anbieten. Es spielt keine Rolle, ob der Täter ein Mann oder eine Frau ist, ob der Täter selbst sexuelle Handlungen vornimmt oder ob er sie von dem Kind oder Jugendlichen vornehmen läßt oder ob eine andere Person dies an seiner Stelle tut – in allen Fällen sind Mädchen wie Jungen geschützt.

Von sexuellem Mißbrauch durch Amtsträger spricht man, wenn ein Amtsträger sein Amt (seine Position in der Gesellschaft) dazu benutzt, um sexuelle Handlungen an anderen vornehmen zu können oder durch diese an sich vornehmen zu lassen. Ein solcher Fall soll in Amerika aufgetreten sein, wohl gemerkt: auf höchster Stelle. Präsident Clinton soll angeblich eine Praktikantin verführt bzw. aufgrund seiner Stellung zu sexuellen Handlungen gedrängt haben. Die Streitigkeiten, wer nun wen verführt hat, ist in solchen Fällen klar geregelt. Ein Amts- oder Würdenträger darf eine andere Person nicht zu sexuellen Handlungen ermuntern, ermutigen oder zwingen. Ebensowenig darf er sich allerdings zu derartigen Aktionen verführen lassen, da dies im Nachhinein nicht mehr nachweisbar ist und Amtsträger an bestimmte Verhaltensweisen gebunden sind.

Sexueller Mißbrauch von Gefangenen und Kranken wurde schon immer praktiziert. In Kriegen wurden Männer getötet (meist auch Kinder) und die Frauen vergewaltigt, dabei kam oft eine Frau auf mehrere hundert Männer und war am Ende ein seelisches Wrack. Für die Vergewaltiger war es eine letzte Machtausübung und Brechung des Feindes, wenn er dessen Frauen schändet, bevor er sie tötete, zudem gab es im Leben eines Soldaten keine Möglichkeiten, sich „abzureagieren“. Bei gefangenen Frauen und Kindern wurden Vergewaltigungen auch zur Folter eingesetzt, um an Geheimnisse heranzukommen oder um den Willen der Gefangenen zu brechen.
Nicht nur in Lazaretten, sondern auch in öffentlichen Krankenhäusern kommen Übergriffe von Ärzten auf Patienten vor. Diese nutzen dann die einschränkte Situation oder die unzureichende nervliche Verfassung der zu Betreuenden für sexuelle Übergriffe aus. In Nervenkliniken könnte der Prozentsatz von Mißbräuchen noch höher liegen, da auf die Opfer in der Regel nicht besonders gehört wird oder sie ihre Situation mißdeuten.

Jedes Verhalten, das unerwartet, ungefragt oder in unerwünschter Weise mit fremder Sexualität konfrontiert und deren Privatsphäre dadurch verletzt, speziell, am Arbeits- oder Ausbildungsplatz, in der Schule oder bei anderen Gelegenheiten, bei denen Menschen miteinander in Kontakt treten, wird als sexuelle Belästigung bezeichnet. Sie beginnt bereits bei Witzen, Plakaten, geht über obszöne Anrufe und Briefe oder Computerdateien mit sexuellem Inhalt, bis hin zum Tätscheln, Begrapschen, sich an den Körper drücken usw.
Sich gegen sexuelle Belästigung zu wehren ist schwierig, weil sich der Belästiger manchmal in einer übergeordneten Position befindet, oder aber, weil sich die Form der sexuellen Belästigung scheinbar noch innerhalb eines üblichen Rahmens bewegt und bei einer Beschwerde des Opfers gern als „Spaß“ oder „Mißverständnis“ abgetan wird. In Deutschland wurde 1994 das „Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz“ erlassen. Darunter fallen neben den strafbaren nach dem Sexualstrafrecht auch „sonstige sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen, die von den Betroffenen erkennbar abgelehnt werden“. Den Vorgesetzten sind bei Beschwerden verschiedene Maßnahmen zur Abhilfe vorgeschrieben; sie dürfen die Betroffenen auf keinen Fall benachteiligen.

Ein Sonderfall der allgemeinen Nötigung ist die sexuelle Nötigung, bei der der Täter Gewalt oder eine Drohung einsetzt, um sexuelle Handlungen am Opfer vorzunehmen, durch das Opfer an sich vornehmen zu lassen oder um einem Dritten diese Gelegenheiten zu ermöglichen.

In den meisten Fällen von Kindesmißbrauch stammt der Täter aus der näheren Umgebung des Opfers und nicht selten sogar aus dessen Familie. Beziehen sich die sexuellen Übergriffe auf Familienmitglieder, so spricht man von inzestuösen Handlungen und es spielt dabei keine Rolle, ob tatsächlicher Geschlechtsverkehr stattgefunden hat oder nicht. Spricht man dagegen von Inzest, so ist der geschlechtliche Akt zwischen Angehörigen derselben Familie gemeint. Dem entgegenwirkend existiert das Inzestverbot. Es ist ein sehr altes Tabu, das nicht nur die Gemeinschaft, sondern auch die innerhalb der Familie existierende, unvermeidliche Intimität. In Deutschland ist der Geschlechtsverkehr zwischen leiblichen verwandten aufsteigender und absteigender Linie (Großeltern, Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern grundsätzlich strafbar. Minderjährige sind dabei wegen Inzest nicht straffähig.

Eine weitere Form des Mißbrauchs, nicht nur an Kindern, ist die Prostitution. Die prostituierenden Kinder werden häufig verschleppt und gezwungen auf „den Strich“ zu gehen oder „anzuschaffen“, was das Anbieten und Durchführen sexueller Handlungen gegen Geld oder materielle Dinge beschreibt. Die Prostitution ist nicht nur zwischen Männern und Frau, sondern auch zwischen Männern gang und gäbe. Von lesbischen Begebenheiten ist selten und dann fast nur im Beisein eines Mannes die Rede. Eine starke Zunahme im Zusammenhang mit dem sogenannten „Sextourismus“ ist bei der Kinderprostitution zu beobachten. Die Zahl der minderjährigen Prostituierten zwischen 8 und 16 Jahren wird für Thailand auf 100000 geschätzt, für die Philippinen und Taiwan auf je 20000, für Sri Lanka auf 10000. Auch in Westafrika und Lateinamerika müssen Kinder als Prostituierte in Bordellen, auf der Straße und in Hotels arbeiten.
In den letzten Jahren haben Prostitution und Sextourismus durch AIDS eine neue Dimension erhalten, u.a. die Nachfrage nach unberührten Mädchen erhöht und so die Kinderprostitution verstärkt.

In manchen Fällen der Prostitution werden verschleppte Kinder, Jugendliche und Erwachsene gegen ihren Willen ins Ausland geschafft. Dabei werden für sie mehr oder minder hohe Summen bezahlt, man spricht hierbei von Menschenhandel. Durch Menschenhandel und Prostitution wurden 1997 schätzungsweise 120 Milliarden DM „verdient“, doch solange die betroffenen Frauen, Jungen und Mädchen damit rechnen müssen, daß sie, selbst wenn sie gegen die Täter aussagen, ausgewiesen werden oder dafür, z.B. wegen illegaler Einreise bestraft werden, ist Menschenhandel oft nur schwer zu beweisen.

Kinder werden nicht zwangsläufig durch konkrete Handlungen oder Geschlechtsverkehr zu Opfern sexuellen Mißbrauchs. Auch die (illegale) Pornographie zählt zu den Arten des Mißbrauchs. Als Strafrahmen für alle vom Gesetz erfaßten Fälle der Pornographie sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor, wenn die pornographischen Schriften (bzw. Medien) den sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, dagegen eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren.

Eine weitere Form des Mißbrauch ist der Satanismus. Diese Form der „Teufelsanbetung“ beruht nicht nur auf meist inzestuösen sexuellen Handlungen, wobei die Kinder und z.T. auch Jugendlichen mehrmals am Tag in den verschiedensten und entwürdigendesten Praktiken vergewaltigt werden, sondern sie werden ebenso dazu gezwungen, Tiere und töten, und die Religion (meist die der Eltern) anzunehmen und bedingungslos zu akzeptieren. Dies ist wohl die erniedrigendste und brutalste Form des Kindesmißbrauchs und ist auch in Deutschland keine Seltenheit.

4. Ursachen Kindesmißbrauch

Die meisten Täter stammen aus der unmittelbaren Umgebung der Opfer: Väter, Stiefväter, Großväter, Onkel, Brüder, Lebengefährten der Mutter, Mütter, Erzieher, Pfarrer, Lehrer. Ganz fremde Personen machen nur einen geringen Prozentsatz der Täter aus. Der sexuelle Mißbrauch durch Personen aus der Familie oder dem näheren Umfeld ist besonders bedrohlich, weil gerade diejenigen Personen, denen ein Kind vertraut und bei denen es Schutz sucht, diese Grundlage zerstören. Die sexuelle Neigung Erwachsener zu Kindern oder Jugendlichen beiderlei Geschlechts wird als Pädophilie bezeichnet.

4.1 Prägende Vergangenheit

Es gibt mehrere Möglichkeiten, durch die ein Mensch zum Täter sexueller Übergriffe auf Kinder wird, jedoch gibt es keine Entschuldigung dafür. Wenn Personen sich an Kindern vergreifen, kann als Ursache möglicherweise ein Schlüsselerlebnis in der Vergangenheit verantwortlich sein. Wurde zum Beispiel eine Person als Kind selbst von den Eltern mißbraucht, ist es durchaus möglich, daß sich zur Kompensierung dieser Erlebnisse die sexuellen Fantasien auf das eigene Kind stützen. Der Täter versucht daher, die ihm zugefügten Schmerzen und Qualen zu beseitigen, indem er sie (s)einem Kind ebenso antut und versucht auf diese Weise „den Spieß umzudrehen“. Dabei muß der Täter nicht zwangsläufig pädophil veranlagt sein; sein Drängen beruht im Grunde darauf, das ihm Zugefügte anderen zuzufügen, um sich auf diese Art und Weise zu rächen.
Auch andere traumatische Ereignisse können Täter zu dem machen, was sie sind. Beispielsweise kann der Machtmißbrauch eines höhergestellten, älteren oder in anderer Hinsicht überlegeneren Menschen, den Täter dazu verleiten, seine eigene Macht an anderen zu demonstrieren und ihre Opfer dominieren wollen.
Es kommt vor, daß Täter die Einstellung der Eltern adaptiert haben und den Mißbrauch von Kindern als „normal“ ansehen. Man findet diese Ursache vorwiegend bei satanistischen Sekten, da diese jede Verweigerung des Gehorsams mit harten Strafen ahnden.

4.2 Machterlebnisse

Im Falle der Machterlebnisse wurde oder wird dem Täter gegenüber Macht ausgeübt, so daß sie ihm schadet. Er wiederum kann nun zu der Ansicht kommen, dieser Machtmißbrauch sei „normal“ und übt ihn auf Schwächere aus. Diese Art der Verblendung oder Fehleinschätzung beruht meist darauf, daß der Täter, der einst das Opfer war oder noch ist, nicht mehr weiß, was richtig und was falsch ist. Seine ethischen Grenzen sind dann so verschoben, daß der Täter das Unrecht, das er anderen zufügt, nicht als Unrecht ansieht, trotz der gesellschaftlichen Meinung. Solche Täter entwickeln bald ein aggressives und extremes Verhalten und werden immer unberechenbarer. In einer Nervenheilanstalt haben diese Tätertypen die geringsten Chancen auf Heilung, da das, was sie tun, ihre Lebensphilosophie ist, die sich nur schwer durch eine andere ersetzen läßt.

4.3 Geldgier

Die beiden vorhergehenden Ursachentypen entstammen einem frühen oder späten Kindheitserlebnis, in dessen Phase die Machtanwendung des „Vortäters“ auf den Täter übergegangen ist. Eine andere Möglichkeit, die nicht übernommen wurde, sondern sich selbst gebildet hat, ist das Streben nach Macht und Reichtum.
In vielen Fällen ist es das Geld, das Menschen lockt und sie auf den falschen Weg führt. Der Mangel an finanziellen Gütern oder die reine Gier nach diesen, kann Personen dazu veranlassen, Kinder zu entführen und auf gewisse Arten zu mißbrauchen. Der Mißbrauch besteht dann hauptsächlich darin, mit Hilfe des Körpers der Kinder Geld zu verdienen. Die Möglichkeiten sind dabei enorm groß. Die Pornographie, das heißt das Fotografieren oder filmen von meist nackten Kindern, und Vertreiben der Medien, auf denen die sexuelle Handlungen mit Kindern oder Jugendlichen zu sehen sind, stehen dabei an erster Stelle. Die Kinder sind dabei nur Mittel zum Zweck.
Eine andere Form der Ausbeutung von Kindern ist die Prostitution. Die Kinder bekommen dabei von dem eingenommen Geld fast zu wenig zum Leben und werden, wenn sie zu alt sind, einfach fallen gelassen. Es besteht hier nahezu keine Chance für die Kinder, aus der Szene herauszukommen.
An dritter Stelle steht der Menschenhandel. Kinder werden zu Zwecken der Prostitution oder zu pornographischen Zwecken meist ins Ausland verkauft. Dabei zahlen die Kunden oft horrende Summen für sechs- bis neunjährige Kinder beiderlei Geschlechts.

4.4 (sexuelle) Funktionsstörungen, Sexsucht

Nicht nur finanzielle oder psychische Ursachen können zum Mißbrauch des Täters von Kindern führen. In einigen wenigen Fällen sind meist sexuelle (körperliche) Funktionsstörungen des Täters ausschlaggebend. Bei dieser Art von Tätern handelt es sich oft um Einzeltäter, die gefaßt werden wollen. Man könnte es als letzten Ausweg des Täters sehen, eine Lösung für sein Problem zu finden.
Im eigentlichen handelt es sich bei der sexuellen Funktionsstörung und eine Beeinträchtigung eines befriedigenden Sexuallebens aufgrund einer Funktionsstörung, die sowohl psychischer als auch physischer Natur sein kann. Der Geschlechtsverkehr ist dann nicht möglich oder die Erlebnisfähigkeit erheblich gemindert. Bei Frauen ist das beim Vaginismus und bei den erheblich häufigeren Erregungs- und Orgasmusstörungen der Fall. Bei Männern können Erektionsstörungen und ausbleibender Samenerguß die sexuelle Erlebens- und Funktionsfähigkeit beeinträchtigen. Im weiteren Sinne kann auch allgemeine sexuelle Lustlosigkeit zu den Störungen gerechnet werden. Personen, die sexuellen Erfahrungen als nicht befriedigend empfinden, versuchen entweder ihre Opfer zu dominieren und malträtieren und dadurch einen gewisse Befriedigung zu erlangen oder sie erhoffen sich durch den Neue und Unbekannte die Befriedigung, die sie durch normale sexuelle Aktivitäten nicht mehr erlangen können (beispielsweise auch der Sex auf Friedhöfen u.ä.).
Körperlich behinderte Personen erhoffen sich nur eine innere Befriedigung und die Bestätigung ihrer Macht. Derartige Täter greifen selten auf sexuelle Handlungen mit Kindern zurück, sondern versuchen lediglich, sie zu dominieren, zu „brechen“ und zu leiden zu lassen.
Eine andere Art der Funktionsstörung ist die Sexsucht. Sie tritt bei Frauen und Männern gleichermaßen auf und bedeutet keinesfalls den Mißbrauch eines anderen Menschens. Die Betroffenen wechseln sehr häufig den Geschlechtspartner und erkennen schnell, daß ihre schnell aufkommende Lust und Gier nach sexueller Befriedigung nicht mit herkömmlichen Mitteln unter Kontrolle zu halten ist (beispielsweise durch Masturbation). Somit suchen sie immer neue Gelegenheiten im Wechsel der Geschlechtspartner und wenn der Zwang überhand nimmt, kann es auch vorkommen, daß nur ein Kind oder Jugendlicher die nächstbeste Möglichkeit zur Befriedigung ist. Solche Täter sind in der Regel Einzeltäter, die ihre Fehltat später auch einsehen; in Einzelfällen jedoch, erkennen sie jedoch eine ständige Chance ihrer Befriedigung im Mißbrauch von Kindern.

Die meisten dieser Ursachen des Täterverhaltens beruhen auf der Sicherheit, daß sie nicht entdeckt werden. Zu diesem Zwecke werden die Kinder häufig eingeschüchtert, z.B. durch das Töten eines Tieres vor den Augen des Kindes, oder durch Schläge bzw. Gewaltandrohungen.

5. Präventivmaßnahmen

Als Präventivmaßnahmen der Polizei und des Staates gehören zur Zeit nur Aufklärungsseminare und seltene Plakate (der Großteil der Plakate wird zudem noch von Kinderschutzorganisationen gesponsert). Doch da diese Seminare und Beratungsgespräche nicht regelmäßig durchgeführt werden und keine Pflicht sind, ist die Aufklärung in Deutschland und auch in vielen anderen europäischen Ländern gleich null. Natürlich weiß jeder, daß es falsch ist, Kindern gegenüber Mißbrauch auszuüben, doch kaum einer weiß über das Ausmaß, die Arten und die weite Verbreitung bescheid. Engagement wird erst sichtbar, nachdem ein solcher Fall die nähere Verwandtschaft oder Bekanntschaft betrifft – da ist es jedoch bereits zu spät.
Das nichtsichtbare staatliche Engagement hat sich in den letzten Jahren allerdings drastisch erhöht. Da mittlerweile immer mehr Straftaten auch zur Anzeige kommen – obwohl die Dunkelziffer mehr als viermal größer ist – steckt der Staat nun mehr Geld in das BKA (Bundeskriminalamt) zur Aufklärung der Fälle. Dem zu verdanken sind nun mehr als 10% mehr aufgeklärte Fälle als noch vor ein paar Jahren. Dennoch ist dies nur die Spitze des Eisbergs.
Vorbeugende Maßnahmen fehlen überall auf der Welt fast völlig. Das größte Problem in dieser Hinsicht ist, daß man nicht vorher erkennen kann, wer als Täter in Frage käme. Ein anderes Problem sind die (meiner Meinung nach) zu geringen Freiheitsstrafen. Da die meisten Täter nicht therapierbar sind, wäre eine lebenslange Haftstrafe bzw. eine lebenslange Unterbringung in einer Nervenheilanstalt die wohl beste Alternative. Unsere Gesetzeslage nimmt jedoch für jeden Täter, der ja auch über Grund- und Menschenrechte verfügt – erst einmal an, daß seine Straftat ein Einzelfall war und er wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden kann. Tatsache ist aber, daß dem nicht so ist und die Täter zu 80% immer wieder rückfällig werden.

Positiv jedoch ist, daß sich vor allem durch die Öffentlichkeitsarbeit von Selbsthilfegruppen wie z.B. „Wildwasser“, „Kobra“ und „Zartbitter“ und der Aktion Jugendschutz, aber auch bedingt durch die Aufdeckung spektakulärer Fälle, in den letzten Jahren das allgemeine wie das wissenschaftliche und juristische Interesse verstärkt auf den sexuellen Mißbrauch von Kindern (vor allem in der eigenen Familie) gerichtet hat.

6. Vertrieb
6.1 Internet

Das Hauptvertriebsmedium für Kinderpornographie ist heute das Internet. Das ist kaum verwunderlich, da es nicht nur schier unendlich groß ist, sondern auch anonym. Diese Tatsache kommt den Anbietern von kinderpornographischen Bildern, Filmen und Schriften sehr zugute, denn es ist sehr schwer, derartige Anbieter aufzuspüren, die auf diese Weise ihr Material vertreiben. Polizeianstalten mancher Bundesländer haben deshalb spezielle Dienststellen gegründet, die sich mit dem Auffinden von kinderpornographischen Internetseiten befassen und diese auch aus dem Internet nehmen. Leider ist es bei der Fülle der Seiten nicht möglich, alle zu erfassen, zumal dieselben Seiten bald darauf an anderer Stelle erneut auftauchen. Die Besitzer der Seiten ausfindig zu machen ist schier unmöglich, da zum einen falsche Angaben des Autors angegeben werden, die Internetseiten vor Aufnahme ins Internet nicht kontrolliert werden und schließlich kein dringender Zwang besteht, überhaupt irgendwelche Angaben zu machen. Das Internet ist also quasi ein Spiegel unserer Gesellschaft.
Ein weiteres Problem besteht darin, daß Deutschland (das nur das Zugriffsrecht auf .de-Seiten hat) nichts gegen Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt eines anderen Landes unternehmen kann, da dies nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Der Aufwand, sich erst mit dem Land und der zuständigen Einrichtung zur Löschung „ausländischer“ Seiten in Verbindung zu setzen, ist einfach zu groß und eine internationale Zusammenarbeit in dieser Hinsicht ist dringend notwendig!

6.2 Videos

Ein Großteil der Kinder betreffenden Pornographie wird auch über Videos an den Mann gebracht. Durch Schmugglerbanden und Scheinfirmen werden die Filme auf der ganzen Welt verbreitet, jedoch nur im Untergrund gehandelt.
Kinder werden auf diesem Medium extrem gedemütigt. Derartige Videos zeigen Kinder bereits ab vier Jahren bei geringen und schweren sexuellen Handlungen wie das vaginale, orale und anale Eindringen von Geschlechts- und Körperteilen, sowie anderen sogenannten Sexspielzeugen. Ebenfalls nicht selten sind Filme, auf denen Kinder aufs Grausamste mißhandelt werden und z.B. ausgepeitscht, geschlagen, getreten und in seltenen Fällen auch verstümmelt oder getötet werden.
In unser aller Erinnerung dürfe noch der Film „8 Millimeter“ sein, der auf gelungene Art und Weise den Kampf eines Privatdetektivs um ein vermißtes Mädchen zeigt und das Fetisch und die Brutalität der Szene widerspiegelt.

6.3 Prostitution

Entführte Kinder werden nicht nur gefilmt oder fotografiert, sondern werden auch zunehmend zur Prostitution eingesetzt. Die „Freier“ sind in der Regel bereit, enorm hohe Summen für den Sex mit Kindern zu bezahlen. Möglicherweise ist es auch der Reiz des Verbotenem, der Menschen dazu verleitet, mit Minderjährigen Geschlechtsverkehr zu haben. Hauptbezugspunkte sind unter anderem ostasiatische Länder, in denen der Polizei durch mafiaähnliche Organisationen und Schmiergeldaffären die Hände gebunden sind.

7. Folgen des Mißbrauchs

7.1 Folgen für die Opfer

Hier auf sämtliche Folgen des Mißbrauchs für die Opfer einzugehen, würde den Rahmen sprengen, deshalb will hier nur auf die Wichtigsten eingehen.
Neurosen sind bei weitem nicht die geringsten Folgen, die nach einem Kindesmißbrauch auftreten. Durch Gewaltandrohung und in gewissem Maße auch deren Ausübung werden die Kinder oft so sehr eingeschüchtert, daß sie gar nicht auf die Idee kommen, jemandem davon zu erzählen. Neurosen sind medizinisch gesehen seelische Krankheiten, die sich in Symptomen wie Angst, Hemmung, Unsicherheit, Minderwertigkeitsgefühlen, Zwangsgedanken und Haltlosigkeiten äußern. Eine im Kindesalter erhaltene Neurose kann durch qualifiziertes Personal innerhalb mehrerer Jahre teilweise beseitigt werden, doch es werden ein Leben lang Spuren zurückbleiben. Nur durch Gespräche mit vertrauten Personen können die Kinder ihre Neurosen verlieren und so wieder gesellschaftsfähig werden.
Neurotische Kinder sind nicht geisteskrank, haben also nichts mit dem „Irresein“ zu tun, da Neurosen auch keine Nervenkrankheiten sind. Durch sie sind somit keine organischen Veränderungen zu erkennen.
Weitaus schwerwiegender sind sogenannte Psychosen. Sie hinterlassen tiefgreifende Störungen psychischer Funktionen und es kommt nicht selten zu Wahnvorstellungen, Halluzinationen und schweren Gedächtnis- oder Affektstörungen. Mit Neurosen geplagte Opfer unterliegen meist Fehleinschätzungen der Realität und erfahren starke Verhaltensänderungen infolge ihres Mißbrauchs.
Eine weitere große Gefahr für die Opfer besteht dann, wenn sie selbst zu Tätern werden. Das, was ihnen angetan wurde, versuchen sie anderen anzutun, um sich selbst dadurch zu entlasten, doch dann wird es nicht bei einem Mal bleiben, da ihre Störungen bleiben. Im Extremfall werden die zu Tätern gewordenen Opfer „blind“ gegenüber dem, was sie tun und sehen die Grenze zwischen Recht und Unrecht nicht mehr, sondern nur noch ihre Rache, die sie von ihrem Peiniger auf ihre Opfer – meist auch wieder Kinder – projizieren.
Mißbrauchte Kinder können auch ein sexuelles Trauma davontragen, was häufig mit der Unfähigkeit zu emotionalen wie auch sexuellen Bindungen führt. Diese Kinder fühlen sich dann ständig beobachtet und lassen meistens ihr ganzes Leben niemanden mehr an sich heran, was das soziales Aus für dieses Individuum bedeutet.

7.2 Drogensumpf

Opfer des Mißbrauchs im Kindesalter, deren Misere nicht erkennt wird bzw. die aus Furcht oder Scham nicht darüber sprechen können, sehen oft ihre einzige Chance in er Unterdrückung der Realität mittels Drogen. Sie erkennen dann ihre Abhängigkeit nicht und benötigen immer mehr Rauschmittel, bis sie schließlich keinen anderen Ausweg sehen, als sich das Leben zu nehmen. Die Anzahl Drogentoter, die als Kind oder Jugendlicher mißbraucht wurden, ist statistisch gesehen weitaus größer als die der „normalen“ Drogentoten.

7.3 AIDS und Schlimmeres

Der Mißbrauch von Kindern und Erwachsenen und seine seelisches und psychischen Folgen sind nur die eine Seite. Die andere sind durch Gewalteinwirkungen entstandene körperliche Verletzungen wie zum Beispiel blaue Flecke oder Narben.
Schlimmer jedoch sind sogenannte Geschlechtskrankheiten, die auf die Kinder übertragen werden können. In der Kinderprostitution ist die Gefahr, die Kinder mit AIDS (acquired immune deficiency syndrome, erworbenes Immunschwächesyndrom) anzustecken enorm hoch. Ebenso werden die Kindern Gefahren anderer Geschlechtskrankheiten ausgesetzt, wie zum Beispiel Gonorrhö, Syphilis, venerischer Lymphknotenentzündung und dem weichen Schanker.
Zu den Risikokrankheiten zählen neben oben genannten auch die Chlamydieninfektion, Feigwarzen, Filzläuse, Gardnerella-Vaginitis, Granuloma venereum, Hepatits, Krätze, Pilzinfektionen und Infektionen mit Trichomonaden.
Bedenkt man, daß die Opfer täglich zigfachen Geschlechtsverkehr mit ebenso vielen verschiedenen Geschlechtspartnern haben, ist die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung um ein Vielfaches höher, als das vorhergesagte Wetter eintrifft.
In jedem Fall einer Ansteckung werden die Opfer ein Leben lang darunter leiden, obgleich ihr Leben in 99,9% aller Fälle durch eben diese Krankheiten dramatisch verkürzt wird.

8. Schlußwort

Ich hoffe, es ist mir in diesem Referat gelungen, die Thematik des Kindesmißbrauchs und die Vielschichtigkeit der Materie aufzugreifen. Meiner Meinung nach beginnt das Engagement bei jedem selbst und man sollte sich nicht zu sehr darauf verlassen, daß andere alle Arbeit auf sich lasten. Jeder von uns hat seinen Beitrag zu leisten und das Leben und Wohl eines Kindes sollte uns mehr am Herzen liegen als nur darüber zu lesen oder einen entsprechenden Beitrag zu sehen, denn der sexuelle Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen findet nicht nur weit von uns entfernt statt, sondern kann sich überall ereignen; und allein können sie sich nicht wehren – sie brauchen unsere Hilfe.
 
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Kommentare  

hallo andreas,
abgesehen von ein paar rechtschreibfehlern sehr gut! wie ursula schon meinte: wirklich lesenswert!
lg darkangel


darkangel (11.06.2007)

Lieber Andreas, Sie haben sich fundiert mit dem Thema befasst, danke dass Sie es auf dieser Website veröffnetlichen.
Zu den physischen und psychischen Folgen ist mir in jüngster Zeit ein Buch jüngster neurobiologischer Forschungen begegnet: Joachim Bauer. 2002. Das Gedächtnis des Körpers. Wie beziehungen und Lebensstile unsere Gene steuern. Der Autor spricht darin u. a. auch das Thema Missbrauch und seine Folgen an. Wirklich lesenswert!


kalliope-ues (24.02.2007)

Lieber Andreas,
dein Referat ist sehr, sehr gut ! Ich finde gut, dass du es geschrieben hast und es passt zu meinem Gedicht Kinder!


 (27.06.2006)

Dieses Referat ist wirklich sehr aufschlußreich und beinhaltet viele gravierende Informationen, die der Umwelt meißt gewollt verborgen bleiben aus Schamgefühlen.Dieses Thema wurde endlich mal angesprochen um sich der realität bewusst zu werden.
Danke


Dr. Prof. Bötzen (27.06.2006)

klasse refarat! hätte ich nicht besser machen können!!!

Lucy14 (15.03.2006)

Vielen Dank für eure Kommentare. Mir wäre es persönlich auch lieber, wenn man neben dem Jugendstrafrecht auch das Sexualstrafrecht härter durchzieht, aber das werde ich wohl meinen Lebtag nicht mehr erleben :(
Für all jene, die nicht nur ein trockenes Referat lesen wollen, sondern auch eine mitreißende Geschichte, kann ich auch damit helfen. In meinen Webstories findet ihr "Schattendasein", eine Kurzgeschichte, die genau dieses Thema auf eine andere Art aufgreift und verarbeitet.

Viele Grüße,

ich ;)

multimediaentwickler ANDREAS HERBERG
me AND HER http://www.meandher.de


Andreas Herberg (23.01.2006)

Cooles Referat!!!
Wie mein Vorredner es schon gesagt hat. Menschen die Kinder vergewaltigen, haben es eigendlich nicht verdient zu leben!!!
5 Pnk.


Meerschweinchen (23.01.2006)

ich find die strafen viel zu wenig denn solche menschen verdinnen s nicht zu leben

 (23.01.2006)

wirklich ein super Referat!!!!!!!

 (09.01.2006)

ich finde es auch gut das sich jungs mit diesen thema beschäftigen.

 (09.10.2005)

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