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| Vielleicht | 16.06.2005 - 23:10:39 | | solle man doch mal einige Artikel über URHEBERRECHT IM iNTERNET
lesen, denn mir wurde sogar gesagt, dass man Artikel aus der Zeitung von vorgestern nicht in voller Länge in einem Forum posten darf, auch dann nicht, wenn man Quelle und Autor angibt.
Erlaubt ist dann nur, die URL einzusetzen und einen kleinen Ausschnitt zu posten.
Auf meiner HP habe ich zwar viele Gastbeiträge, aber das sind dann Geschichten von Autoren, deren Genehmigung ich vorher eingeholt hatte.
Lies | antworten | |
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| Zum Urheberrecht | krassNICK 17.06.2005 - 09:11:10 | | Zur freien beliebigen Verwendung stehen nur Texte, deren Autor (=Urheber) bereits mehr als 70 Jahre unter der Erde ist, alle anderen sind durch das Urheberrechtsgesetz dagegen geschützt:
"Literarische und wissenschaftliche Schriftwerke jeder Art" dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Urhebers (bzw. des Inhabers der vom Urheber übertragenen Werknutzungsrechte, wie z.B. das Copyright) nicht wiedergegeben werden.
> http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__15.html
Die Veröffentlichung fremder Texte (z.B. Wiedergabe auf einer Webseite) erfordert also stets die Erlaubnis des jeweiligen Autors bzw. Verwertungsberechtigten (=Copyright-Inhabers)!
Keiner Zustimmung des Urhebers bedarf lediglich die Verwendung von (angemessen knappen) Zitaten aus fremden Werken,
achte aber auf Angabe der Urheberrechtsbezeichnung (also des Autors und des Titels).
Weiters ausgenommen davon sind Nachrichten-, Presseartikel usw. (auch hier: Quellenangabe nicht vergessen) oder Texte, die unter der sog. GNU-Lizenz stehen und als solche ausdrücklich gekennzeichnet sind, das gilt beispielsweise pauschal für die Wikipedia-Texte:
> http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzbestimmungen
Grüße, M.Krassnig | antworten | |
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| Zitat | 12.06.2005 - 14:38:31 |
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