Hilfestellung

Charly, 11.04.2004
  Diesmal brauche ich eure Hilfe.

Mir tut sich folgende Frage auf:

Wenn ein Polizist unter einem Vorwand in einer Rechtsanwalts-Kanzlei (von keinem Vorgesetzen genehmigt) eine Wanze installiert, um ein Verbrechen aufzuklären, und so ein „Geständnis“ auf Band bekommt - vor Gericht leugnet der Täter, aber auf dem Band erzählt er seinem Anwalt er hätte diese Straftat verübt - darf das dann vor Gericht verwendet werden?

Falls das der Staatsanwalt nicht machen darf - wie ist es, wenn dem Richter der Inhalt und auch die Art und Weise wie die Aufnahme zustande gekommen ist bekannt werden – zum Beispiel durch die Medien – muss er das / kann er das / darf er das (nicht) berücksichtigen?

Muss der Polizist mit einem Rausschmiss rechnen?

Gruß
   
 
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Antworten entfaltenEuch beiden ... Charly
11.04.2004 - 12:37:47
Antworten entfaltenAlso Lies
11.04.2004 - 11:15:01
Antworten entfaltenVorschlag: Stefan Steinmetz
11.04.2004 - 11:07:48
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